WKStA keine Zuständigkeit für Schmid-Ermittlungen Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat entschieden, dass sie nicht für die Ermittlungen gegen den ehemaligen Finanzstaatssekretär Thomas Schmid im Zusammenhang mit dem Verdacht auf falsche Aussagen im "Postenschacher"-Prozess zuständig ist.
Hintergrund der Ermittlungen
Die Ermittlungen gegen Thomas Schmid wurden auf Initiative des Anwalts von Sebastian Kurz eingeleitet. Dabei ging es um Vorwürfe, Schmid habe im Zuge des "Postenschacher"-Prozesses gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger falsche Aussagen gemacht. Konkret wurde ihm vorgeworfen, die Situation bei der Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau falsch dargestellt zu haben.
Ein Beamter des Finanzministeriums hatte im Prozess ausgesagt, dass es bereits Gerüchte über Interventionsversuche von Schmid zugunsten des später ernannten Leiters des Finanzamts Braunau gegeben habe. Zudem gab ein weiterer Finanzbeamter an, von Schmid angewiesen worden zu sein, den bestplatzierten Kandidaten für die Leitung des Finanzamts Freistadt anzurufen und ihn zu bitten, die Stelle nicht anzunehmen.
Entscheidung der WKStA
Die WKStA hat ihre Prüfung der Zuständigkeit abgeschlossen und kommt zu dem Ergebnis, dass sie nicht zuständig ist. Caroline Czedik-Eysenberg, Sprecherin der WKStA, erklärte dazu wörtlich: "Die WKStA hat die Prüfung der Zuständigkeit nunmehr abgeschlossen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ihre Zuständigkeit nicht gegeben ist."

