Eine 14-jährige Jugendliche steht im Verdacht, am 23. Februar eine 64-jährige Frau auf dem Friedhof Baumgarten in Wien-Penzing mit einem Taschenmesser erstochen zu haben. Laut einem psychiatrischen Gutachten war das Mädchen zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig.
Psychiatrisches Gutachten bestätigt Zurechnungsfähigkeit
Ein von einem Kinder- und Jugendpsychiater erstelltes Gutachten kam zu dem Schluss, dass die 14-Jährige zwar unter einer instabilen Persönlichkeitsstörung leidet, jedoch die Tragweite ihrer Handlungen erkennen konnte. „Der Sachverständigen zufolge hat sie eine instabile Persönlichkeitsstörung, konnte aber das Unrecht ihrer Tat einsehen“, heißt es in dem Bericht.
Der Experte empfahl, das Mädchen im Falle einer Verurteilung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen, um eine angemessene Behandlung zu gewährleisten. Diese Maßnahme soll sowohl der Sicherheit der Öffentlichkeit als auch der Rehabilitation der Jugendlichen dienen.
Vorläufige Unterbringung in Asten
Ende März wurde die 14-Jährige nach Asten verlegt, wo ihre Untersuchungshaft in eine vorläufige Unterbringung umgewandelt wurde. Dieser Schritt erfolgte im Rahmen der gerichtlichen Vorbereitungen für das weitere Verfahren. Die genauen Umstände der Tat und mögliche Motive sind noch nicht vollständig aufgeklärt.
Die Ermittlungen der Behörden dauern an, während das Wiener Landesgericht über das weitere Vorgehen entscheidet. Die Empfehlung des Psychiaters, eine forensisch-therapeutische Betreuung in Betracht zu ziehen, könnte dabei eine zentrale Rolle spielen.

