Roland Weißmann, Generaldirektor des ORF, verlangt die Offenlegung des Compliance-Berichts gegenüber dem Stiftungsrat des Senders.

Der Bericht, der im Zuge interner Untersuchungen erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass es weder sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinne noch Diskriminierung gemäß dem Gleichbehandlungsgesetz gegeben habe. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Austausch zwischen Weißmann und einer ORF-Mitarbeiterin für beide Seiten einvernehmlich gewesen sei.

Compliance-Bericht bleibt unter Verschluss

Christopher Schrank, externer Anwalt des ORF, betonte, dass der Bericht nicht veröffentlicht werde – auch nicht in Teilen –, um die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu schützen. „Der Bericht wird nicht publiziert, auch nicht in Auszügen, um die persönlichen Rechte zu wahren“, so Schrank. Diese Entscheidung stößt auf Kritik, insbesondere von Weißmann, der eine Transparenz gegenüber dem Stiftungsrat fordert.

Die Diskussion um die Veröffentlichung des Berichts fällt in eine heikle Phase für den ORF. In etwa einer Woche soll die Ausschreibung für die Position des Generaldirektors veröffentlicht werden. Weißmann, dessen Amtszeit bald endet, steht damit vor einer entscheidenden beruflichen Weichenstellung.

Hintergrund der Untersuchung

Die Compliance-Prüfung wurde eingeleitet, nachdem Vorwürfe gegen Weißmann laut geworden waren. Der Bericht untersuchte mögliche Verstöße gegen interne Richtlinien sowie gesetzliche Bestimmungen. Die Ergebnisse entlasten Weißmann in wesentlichen Punkten: Es wurden weder rechtlich relevante Fälle von sexueller Belästigung noch Diskriminierung festgestellt.