Eine Frau, die behauptet, von Roland Weißmann sexuell belästigt worden zu sein, will trotz eines Compliance-Verfahrens ohne Nachweis von Belästigung rechtlich gegen den ehemaligen ORF-Generaldirektor und den Sender vorgehen.
Rechtsstreit um Vorwürfe und Entschädigung
Die Frau, deren Identität nicht öffentlich bekannt ist, bestreitet die Ergebnisse der Compliance-Untersuchung, die von drei Anwälten durchgeführt wurde. Diese hatte keine Beweise für sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinne oder nach dem Gleichbehandlungsgesetz gefunden. Die Frau beharrt jedoch darauf, dass es in einem sexualisierten Kontext keine Zustimmung gegeben habe.
Ihre Anwältin, Sieglinde Gahleitner, bereitet nun rechtliche Schritte gegen den ORF und Weißmann vor. Die Frau fordert neben Schutz vor beruflichen Konsequenzen eine Entschädigung von 25.000 Euro sowie die Übernahme von Kosten und möglichen zukünftigen Schäden.
Gleichzeitig kündigte Roland Weißmann an, gegen seine Entlassung als ORF-Generaldirektor rechtlich vorzugehen und Schadenersatz in Höhe von fast vier Millionen Euro zu verlangen.
Positionen des ORF und der Beteiligten
Die interimistische ORF-Direktorin Ingrid Thurnher betonte, die Compliance-Ermittlungen seien die Grundlage für die Maßnahmen des Senders gewesen. „Die Untersuchung wurde von externen Experten durchgeführt und hat keine rechtlich relevanten Verstöße festgestellt“, so Thurnher.

