Wiener Folterprozess: Acht Jahre Haft für Assad-General | nachrichten360
Wiener Folterprozess: Acht Jahre Haft für zwei Ex-Vertreter des Assad-Regimes
Wien, 06 Juli 2026
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Kurzfassung
Ein Wiener Straflandesgericht hat zwei ehemalige syrische Funktionäre wegen Folter und schwerer Körperverletzung an 21 Zivilisten zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen den früheren Brigadegeneral Khaled al-Halabi und seinen Mitangeklagten ist noch nicht rechtskräftig.
Wien, 06 Juli 2026
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Montag zwei ehemalige hochrangige syrische Funktionäre wegen systematischer Folter und schwerer Straftaten gegen 21 Zivilisten zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Der Prozess am Wiener Landesgericht für Strafsachen gilt als einer der bedeutendsten Strafverfahren in Österreich, in denen Verbrechen aus dem syrischen Bürgerkrieg unter dem Weltrechtsprinzip verhandelt wurden. Nach 13 Verhandlungstagen sprach das Schöffengericht die beiden Angeklagten, den früheren Brigadegeneral Khaled al-Halabi und den ehemaligen Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa, Moussab Abou Rokbh, im Großteil der Anklagepunkte schuldig.
Hintergrund: Verbrechen in der Abteilung 335
Die zentrale Figur im Verfahren war der 63-jährige al-Halabi, der während der Proteste gegen das Regime von Präsident Baschar al-Assad die berüchtigte Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes in Raqqa geleitet hatte. Diese Hafteinrichtung war direkt dem Innenministerium in Damaskus unterstellt. Laut Anklage wurden dort Oppositionelle "wahllos und brutal misshandelt". Die Anklageschrift umfasste 165 Seiten und warf beiden Männern vor, zwischen April 2011 und März 2013 für die Misshandlung von Regimegegnern mitverantwortlich gewesen zu sein.
Die Vorsitzende Richterin charakterisierte die Taten als "staatlich organisierte systematische Folter" und bezeichnete eine bestimmte Untersuchungskommission, die im Prozess eine zentrale Rolle spielte, als "Folterkommission". Al-Halabi sei nicht nur für zahlreiche Misshandlungen verantwortlich gewesen, sondern habe diese teilweise auch selbst durchgeführt. Bei Abou Rokbh stellte das Gericht fest, dass er mehrfach persönlich Gewalt angewendet habe. Beide seien "Teil des Systems" gewesen.
Die Vorsitzende Richterin wertete es als erschwerend, dass die Folter der "Stoßrichtung" gedient habe, Menschen von Demonstrationen gegen das Assad-Regime abzuschrecken. Der Erstangeklagte habe "keinen Schritt gesetzt, damit das, was wir heute gehört haben, nicht passiert wäre. Und er war der Oberste in der Befehlskette". Die Vertreterin einer Nebenklägerin, Nadja Lorenz, die zwei weitere Opfer vertrat, erklärte, die Schreie der Gefolterten seien im ganzen Gebäude zu hören gewesen.
Urteil und Strafmaß
Verurteilt wurde al-Halabi wegen einer Vielzahl schwerer Körperverletzungen, schwerer Nötigung, Folter und geschlechtlicher Nötigung. Gegen Abou Rokbh verhängte das Gericht ebenfalls eine Strafe von acht Jahren wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und geschlechtlicher Nötigung. In einem Anklagepunkt sprach das Gericht die Angeklagten frei, da in diesem Fall kein Zusammenhang mit politischer Verfolgung nachgewiesen werden konnte.
Das Strafmaß von acht Jahren orientierte sich an der oberen Grenze des nach österreichischem Recht Möglichen für die verhängten Delikte; der Strafrahmen hätte bei zehn Jahren gelegen. Das Gericht begründete die Strafe mit einem "besonders verwerflichen Motiv", nämlich der Unterdrückung einer Freiheitsbewegung. Die Verurteilten müssen den Opfern insgesamt 130.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wobei weitergehende Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen wurden. Die einzelnen Opfer erhielten je nach Fall zwischen 5.000 und 15.000 Euro.
Aussagen der Opfer und Nebenkläger
Während des Prozesses sagten 25 Zeugen aus, darunter 19 unmittelbare Opfer, die aus ganz Europa und Syrien anreisten. Ehemalige Opfer belasteten die beiden Angeklagten schwer. Zusätzlich wurden zwei Sachverständige gehört, darunter eine Expertin für Folterverletzungen. Vertreter des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und des NGO Center for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI), das 18 Opfer vertrat, unterstützten die Anklage. Das CEHRI erklärte: "Die Intention war, größtmögliches Leid und Trauma zu verursachen."
Die Verteidigung wies die Vorwürfe weitgehend zurück. Al-Halabi selbst argumentierte, er habe "weder persönlich gefoltert noch davon gewusst". Er sei "ein kleines Rädchen gewesen, das sich nicht habe wehren können, ohne sich selbst zu gefährden". Sein Verteidiger Timo Gerersdorfer erklärte, das Verfahren betreffe "eines der dunkelsten Kapitel der syrischen Geschichte", der gesamte syrische Bürgerkrieg könne aber nicht im Wiener Gerichtssaal beurteilt werden. Gerersdorfer verwies darauf, dass sein Mandant nicht aus Überzeugung zur Armee gegangen sei, sondern weil dies für Nicht-Alawiten der einzige Aufstiegsweg gewesen sei.
Verteidigungslinie der Angeklagten
Der Verteidiger führte weiter aus: "Wir sind alle gesegnet durch die späte Geburt. Keiner von uns muss sich die Frage stellen, wie man sich wirklich in einer Diktatur verhält." Er betonte, sein Mandant habe "wirklich mit dem Regime gebrochen", sei geflohen und habe seine Familie seit Jahren nicht gesehen. Die Taten lägen 13 Jahre zurück, und sein Mandant habe sich seitdem gut verhalten, was als Milderungsgrund zu werten sei. Das Gericht wertete al-Halabis Verteidigung jedoch als "unglaubwürdige Schutzbehauptung".
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Verhalten der Verurteilten als ohne Reue und ohne Rücksicht auf die Opfer. Sie zog einen rechtlichen Vergleich zum Buchhalter von Auschwitz und zum Beispiel Pablo Escobar, um die Frage der Verantwortlichkeit Untergebener in diktatorischen Systemen zu erörtern. Sie kündigte unmittelbar nach dem Urteil sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung an, ebenso wie die Verteidigung Rechtsmittel einlegte. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Weltrechtsprinzip und internationaler Kontext
Der Prozess war nur möglich, weil Österreich 2014 eine Weltrechtsprinzip-Gesetzgebung verabschiedet hatte. Dieses Prinzip erlaubt es Staaten, schwerste Verbrechen unabhängig vom Tatort und der Nationalität der Täter zu verfolgen. Ähnliche Verfahren gab es bislang nur in Deutschland und Schweden. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind erst seit 2015 Teil des österreichischen Strafrechts. Die Folterbestimmung des österreichischen Strafgesetzbuchs trat am 1. Januar 2013 in Kraft, sodass nur ein Anklagepunkt direkt darunter subsumiert werden konnte.
Die Vorgeschichte des Verfahrens ist bemerkenswert. Al-Halabi war 2013 an die Rebellen desertiert, kurz bevor Raqqa fiel. Er soll als Doppelagent für Israel gearbeitet haben. Im Rahmen der Operation "White Milk" brachte ihn der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad 2015 aus Frankreich nach Österreich, wo das mittlerweile aufgelöste Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ihn versteckte und versorgte. Der Mossad hatte Österreich versichert, al-Halabi sei kein Kriegsverbrecher, und Frankreich hatte ihn aufgrund seiner Vergangenheit nicht aufnehmen wollen. In Österreich erhielt er Asyl.
Operation "White Milk" und Vorgeschichte
Die Wiener Staatsanwaltschaft eröffnete 2016 Ermittlungen gegen den Ex-General, nachdem NGOs ab diesem Zeitpunkt Beweise gegen ihn gesammelt hatten. Al-Halabi befand sich seit seiner Festnahme in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft, zunächst seit Dezember 2024. Sein Mitangeklagter Abou Rokbh, der teilweise als "Todesengel von Rakka" bezeichnet wird, befand sich zum Zeitpunkt des Urteils auf freiem Fuß.
Der internationale Hintergrund des Verfahrens wirft Fragen auf. Eigentlich hätten die Verbrechen des Assad-Regimes vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verhandelt werden sollen, doch Syrien ist kein Vertragsstaat des Gerichtshofs, und ein Mandat des UN-Sicherheitsrats scheiterte an Russlands Veto gegen ein UNO-Sondertribunal. Auch in Syrien selbst haben erste Prozesse begonnen, doch ob die dortige Justiz faire Verfahren durchführen kann, "muss sich noch zeigen".
Der deutsche Jurist Wolfgang Kaleck, Gründer des ECCHR, sieht diese Verfahren als Annäherungen an Gerechtigkeit: "Die internationale Strafjustiz ist ein Flickenteppich. Es ist leider nicht so, dass jedes Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden kann." Die entscheidende Frage sei, "ob man nichts tut und Straflosigkeit hinnimmt oder ob man versucht, sich an dieser Aufgabe abzuarbeiten". Kaleck kritisierte, dass statt Verbrechen gegen die Menschlichkeit teilweise auf Delikte wie Körperverletzung oder Nötigung ausgewichen werde.
Das Urteil von Wien markiert einen weiteren Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung syrischer Verbrechen. 2021 hatte das Oberlandesgericht Koblenz das weltweit erste Gerichtsverfahren gegen Vertreter des syrischen Regimes wegen staatlicher Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchgeführt. Die Nebenklägervertreterin Tatiana Urdaneta Wittek erklärte nach der Urteilsverkündung, ihre Mandanten hätten "viele, viele Jahre lang" auf dieses Ergebnis gehofft. Eine CEHRI-Vertreterin formulierte es so: "Sie werden ihr Leben lang unter den Folgen leiden. Gerechtigkeit dafür wird es nie geben, aber es gibt als Opfer die Möglichkeit auf ein wenig Gerechtigkeit, indem man zumindest die Täter zur Rechenschaft zieht."
Fragen & Antworten
Wer sind die beiden Verurteilten im Wiener Folterprozess?
Verurteilt wurden der 63-jährige ehemalige syrische Brigadegeneral Khaled al-Halabi, der die Abteilung 335 des Geheimdienstes in Raqqa geleitet hatte, sowie der 55-jährige Moussab Abou Rokbh, ehemaliger Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa. Beide erhielten jeweils acht Jahre Haft.
Wofür wurden die beiden Männer verurteilt?
Das Gericht verurteilte sie unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, Folter und geschlechtlicher Nötigung an insgesamt 21 Zivilisten aus den Jahren 2011 bis 2013. In einem Anklagepunkt wurden sie freigesprochen.
Warum konnte das Verfahren in Österreich stattfinden?
Der Prozess war nur möglich, weil Österreich 2014 das Weltrechtsprinzip in seine Gesetzgebung aufgenommen hat, das die Verfolgung schwerster Verbrechen unabhängig vom Tatort erlaubt. Syrien ist kein Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs, und ein UN-Sondertribunal scheiterte an Russland.