Prozess in Wien: Drei mutmaßliche Opfer sagen gegen ehemalige syrische Regimevertreter aus
Wien, 8. Juni 2026
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Kurzfassung
Im Wiener Landesgericht haben am Montag drei mutmaßliche Opfer im Prozess gegen zwei ehemalige syrische Regimevertreter ausgesagt. Sie schilderten schwere Misshandlungen, darunter den Einsatz des Folterwerkzeugs "Fliegender Teppich"; die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.
Im Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des syrischen Assad-Regimes haben am Montag am Wiener Landesgericht erstmals drei mutmaßliche Opfer ausgesagt und schwere Misshandlungen in den Geheimdienst- und Kriminalpolizeistellen in Raqqa geschildert.
Die Angeklagten und die Vorwürfe
Die beiden Angeklagten sind der ehemalige Geheimdienstgeneral Khaled Al Halabi und der Ex-Kriminalpolizeileutnant Mussab A. Ihnen wird eine Reihe von Delikten vorgeworfen – Al Halabi auch Folter. Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Sie sollen an ihren Dienststellen in Raqqa für die Misshandlung von Inhaftierten verantwortlich gewesen sein.
Der erste von drei Zeugen berichtete, im Frühjahr 2011 Demos gegen das Assad-Regime in Raqqa mitorganisiert zu haben. Im selben Jahr sei er in Raqqa festgenommen und mit verbundenen Augen in das Gebäude des Geheimdienstes gebracht worden. Dort hätten ihn Al Halabis Mitarbeiter vom Allgemeinen Geheimdienst angewiesen, sich auszuziehen und ihn mit Kabeln auf den Fersen geschlagen. Al Halabi selbst habe ihn persönlich verhört, den Code seines Handys verlangt, ihn geohrfeigt und mit Folter sowie mit Gewalt gegen seine Tochter und Frau gedroht. Der Brigadegeneral habe von ihm wissen wollen, ob er Mitglied der Opposition ist und wann die nächste Demonstration stattfindet.
Während des Verhörs habe Al Halabi auf das Folterwerkzeug "Fliegender Teppich" gedeutet und mit dessen Einsatz gedroht, falls der Zeuge nicht gestehe. Danach sei er nach Damaskus verlegt und für weitere acht Tage gefoltert worden. "Ich habe bis heute Angst", sagte der Zeuge im Gerichtssaal. In einer Gerichtsmedizinaussage heißt es zudem, dass das Opfer bei einer Prozedur des "Fliegenden Teppichs" sein eigenes Rückenknacken hörte: "Ich hörte, wie mein Rücken knackte."
Der „Fliegende Teppich" als Folterwerkzeug
Richter zeigten im Verfahren ein Foto des "Fliegenden Teppichs" – eines klappbaren Holzbretts, auf dem Opfer fixiert und nach vorne und hinten gebogen werden, um schwere Wirbelsäulenverletzungen herbeizuführen. Auch der "Fliegende Teppich" – ein Folterwerkzeug, an dem Inhaftierte geschnallt und dann geschlagen wurden – sei in den Zellen eingesetzt worden.
Der zweite Zeuge, der zur Zeit seiner Festnahme im Jahr 2012 erst 18 Jahre alt und noch Schüler war, reiste aus den Niederlanden an, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit jene Qualen zu schildern, die ihm in der Kriminalpolizei, wo Musab A. als Ermittler tätig war, angetan wurden. Er sei mehrfach festgenommen worden, berichtete er. Wachen hätten ihn mit Schlagstöcken und Gewehrkolben geschlagen, auch in den Genitalbereich, und ihn mit Militärstiefeln ins Gesicht getreten. Abou R. habe ihm einen Finger gebrochen, indem er auf seine Hand getreten sei, und die Zelle mit Wasser fluten lassen.
Ein privates Gutachten diagnostizierte beim zweiten Zeugen eine posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen sowie sexuelle Funktionsstörungen. Beim ersten Zeugen wurde ebenfalls eine posttraumatische Belastungsstörung und Depression festgestellt.
Reaktionen im Gerichtssaal
Ein dritter Zeuge schilderte, zwischen 2011 und 2013 mehrfach bei der Kriminalpolizei festgenommen und misshandelt worden zu sein, weil er an Demonstrationen teilgenommen hatte. Der damals 18-jährige Zeuge sei dort mit Stöcken, Kabeln und Fußtritten gequält worden. A. sei bei dem Großteil der Misshandlungen dabei gewesen, habe den Zeugen auch selbst geschlagen und etwa unter Strom stehendes Wasser in dessen Einzelzelle eingelassen. Auch an der Dienststelle beim Allgemeinen Geheimdienst, die Al Halabi leitete, sei der Zeuge damals zwei Mal in einer Zelle untergebracht und misshandelt worden. Er berichtet von einem besonders brutalen Mitarbeiter, der ihn mehrfach, auch im Beisein Al Halabis, geschlagen habe. "Ich glaube, dass Mussab A. sich gut an mich erinnern kann. Heute sind die Rollen anders verteilt", sagte er an die Angeklagten gewandt.
A.s Verteidiger zweifelte bei der Befragung immer wieder an, dass der Zeuge A. wiedererkennen könnte, da seine Augen die meiste Zeit verbunden gewesen seien und er A. auf einem späteren Lichtbildfoto nicht identifizieren habe können. Der Zweitangeklagte, der Metalltechniker Moussab Abou R., befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Er bestritt, den Zeugen zu kennen, und antwortete auf die Frage: "Nein, ich schwöre." Sein Verhör fasste der Zeuge mit den Worten zusammen: "Es war ein Empfang."
Al Halabi behauptete, den Zeugen lediglich von Fotos zu kennen, wenngleich er sich an die Festnahme erinnere. Auch bezeichnete er das geschilderte Verhalten seiner Mitarbeiter als "unwahrscheinlich". Al Halabi hatte zuvor behauptet, ein solches Folterinstrument, das an seiner Dienststelle dokumentiert worden war, nicht zu kennen. Während der Zeugenaussage starrte der Angeklagte Khaled al-Halabi geradeaus und vermied jeden Blickkontakt mit dem Zeugen.
Hintergrund: Geheimdienste und die Niederschlagung der Proteste
Nach Ausbruch der Demonstrationen im Frühjahr 2011 hatten sich die vier Geheimdienste Syriens zusammenschlossen, um Proteste niederzuschlagen. Al Halabis Behörde habe dabei laut Zeugen als Zwischenstation für die weitere Folter in Damaskus fungiert – wobei es auch an der Dienststelle des Generals selbst zu Misshandlungen gekommen sei. Laut Aussagen der Zeugen am Montag waren die Angeklagten auch persönlich an der daraufhin immer weiter eskalierenden Gewalt beteiligt.
Khaled Al H., einstiger Leiter des Geheimdienstzweigs 335, wurde 2015 in einer Operation namens "White Milk" von Beamten des inzwischen aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Kooperation mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad nach Österreich gebracht. Al Halabi wird seit Dezember 2024 in der Josefstadt in Untersuchungshaft gehalten. Im Zeugenstand jene, die ihnen vorwerfen, für ihre Folter nach Ausbruch des Bürgerkriegs verantwortlich zu sein. Zum ersten Mal im seit vergangener Woche laufenden Gerichtsprozess gegen hochrangige Regimevertreter der gefallenen Assad-Diktatur sagten drei mutmaßliche Opfer aus. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. (Muzayen Al-Youssef, Flora Mory, 8.6.2026)
Fragen & Antworten
Wer sind die beiden Angeklagten im Wiener Assad-Prozess?
Beschuldigt werden der ehemalige Geheimdienstgeneral Khaled Al Halabi und der Ex-Kriminalpolizeileutnant Mussab A., denen schwere Misshandlungen und teils Folter an Inhaftierten in Raqqa zur Last gelegt werden.
Was ist der „Fliegende Teppich"?
Der „Fliegende Teppich" ist ein klappbares Holzbrett, auf dem Opfer fixiert und nach vorne und hinten gebogen werden, um schwere Wirbelsäulenverletzungen herbeizuführen.
Wie reagierten die Angeklagten auf die Zeugenaussagen?
Al Halabi behauptete, die Zeugen nicht zu kennen, und bezeichnete das geschilderte Verhalten seiner Mitarbeiter als „unwahrscheinlich"; Mussab A. sagte auf die Frage, ob er den Zeugen kenne: „Nein, ich schwöre." Die Unschuldsvermutung gilt.
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