Am Wiener Landesgericht begann am Montag der Prozess gegen den früheren Brigadegeneral Khaled Al Halabi und einen weiteren ehemaligen Vertreter des syrischen Assad-Regimes, denen Folter und andere schwere Verbrechen an 21 in Syrien inhaftierten Zivilisten vorgeworfen werden.

Der Hauptangeklagte, Ex-Brigadegeneral Khaled Al Halabi, wurde kurz vor 9:30 Uhr von mehreren Beamten in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er befindet sich seit Dezember 2024 in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft. Der zweite Angeklagte, Mussab A., ist auf freiem Fuß und verweigerte vor Gericht die Aussage.

Die Staatsanwaltschaft wirft Al Halabi vor, als Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes in Raqqa für schwere Misshandlungen von Zivilisten verantwortlich gewesen zu sein – vom Ausbruch des Bürgerkriegs 2011 bis zu seiner Flucht 2013. Mussab A. soll als früherer Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa bis 2012 für Verhöre zuständig gewesen sein.

Systematische Folter als Machtinstrument

Die Anklage umfasst Foltervorwürfe aus den Jahren 2011 bis 2013. Laut Anklageschrift gab es in Syrien standardisierte Foltermethoden, darunter das Schlagen von Gefangenen mit einem grünen Schlauch nach sogenannten „Prügelorgien“. Nach der Verlegung in Gefängnisse fanden regelmäßig „Willkommenspartys“ statt, bei denen Insassen von Wärtern kollektiv misshandelt wurden.