Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Verbot von Zöpfen für Soldaten aufgehoben, da es als geschlechterdiskriminierend eingestuft wurde.
Hintergrund
Das Verbot von Zöpfen im Bundesheer sorgte bereits seit längerem für Diskussionen. Ein Vorarlberger Offizier wurde mit einer Geldstrafe von 3000 Euro belegt, weil er gegen diese Vorschrift verstieß. Das Verteidigungsministerium argumentierte, dass ein einheitliches Erscheinungsbild und die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und Disziplin des Bundesheeres notwendig seien.
Die Regelung wurde jedoch kritisiert, da sie insbesondere Frauen benachteiligte, die traditionell häufiger Zöpfe tragen. Der Fall landete schließlich vor dem Verfassungsgerichtshof, der nun eine klare Entscheidung traf.
Entscheidung des VfGH
Der Verfassungsgerichtshof urteilte, dass das Zopfverbot gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Die Richter sahen keine sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Behandlung von männlichen und weiblichen Soldaten. Damit wurde die bisherige Praxis des Bundesheeres für rechtswidrig erklärt.
Das Verteidigungsministerium hatte sich auf das Argument des "uniformen Erscheinungsbilds" berufen. Der VfGH wies dies jedoch zurück und betonte, dass solche Vorschriften nicht geschlechtsspezifisch sein dürfen.
Reaktionen und Folgen
Die Entscheidung des Höchstgerichts hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis im Bundesheer. Soldatinnen können nun Zöpfe tragen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Der Fall des Vorarlberger Offiziers, der wegen seines Zopfs bestraft wurde, dürfte damit ebenfalls neu bewertet werden.

