Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot langer Haare für männliche Soldaten des Bundesheeres aufgehoben. Die Regelung wurde als diskriminierend und als Verletzung des Privatlebens eingestuft.

Laut dem Urteil verstößt das Langhaar-Verbot gegen das Recht auf Gleichbehandlung und die Privatsphäre männlicher Soldaten. Ein betroffener Soldat war zuvor mit einer Geldstrafe von 3000 Euro belegt worden, die später vom Bundesverwaltungsgericht auf 2200 Euro reduziert wurde.

Die umstrittene Vorschrift war durch einen Erlass des Verteidigungsministers im Dezember 2017 eingeführt worden. Der VfGH erklärte diese Regelung nun für verfassungswidrig.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Beschwerde des Soldaten, der gegen die diskriminierende Praxis geklagt hatte. Das Höchstgericht bestätigte damit frühere Kritik an der Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Soldaten in Bezug auf Haarregeln.

Die Bundesdisziplinarbehörde hatte die ursprüngliche Strafe verhängt, bevor das Bundesverwaltungsgericht eingriff. Mit dem heutigen Urteil ist das Langhaar-Verbot für das Bundesheer nicht mehr rechtskräftig.