Die Ausbildung von Schutzhunden für Polizei und Militär in Österreich ist wieder uneingeschränkt möglich, nachdem zuvor lokale Züchter die Zucht geeigneter Tiere eingestellt hatten.
Entscheidung stärkt heimische Hundezucht
Die Wiederaufnahme der Schutzhundeausbildung wurde vom Innenministerium und dem Verteidigungsministerium gleichermaßen begrüßt. Zuvor waren Polizei- und Militärhunde zwar von einem allgemeinen Ausbildungsverbot ausgenommen, doch die fehlende Zucht passender Hunde hatte zu Engpässen geführt.
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) zeigte sich erfreut über die Entscheidung: "wurde eine wichtige Grundlage für die Beschaffung und Ausbildung unserer Militärhunde gesichert. Diese Entscheidung stärkt nicht nur die heimische Verfügbarkeit geeigneter Hunde, sondern sichert auch die hohe Qualität von unseren zukünftigen Hundeführern." Die Maßnahme soll die langfristige Versorgung mit hochqualifizierten Diensthunden sichern.
Rechtliche Grundlage geschaffen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte in einer früheren Entscheidung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung von Schutzhunden geklärt. Dies ebnete den Weg für die aktuelle Regelung, die nun die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Züchtern wieder ermöglicht.

