Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, wonach das Verkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer die Regeln der Funkfrequenzauktion von 2019 rechtswidrig beeinflusst hatte.
Mit dem Beschluss, der am Donnerstag verkündet wurde, ist die juristische Auseinandersetzung um die Auktionsregeln aus dem Jahr 2019 in höchster Instanz entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Bundes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurück und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung. Inhaltlich geht es um den Vorwurf, das Ministerium habe in unzulässiger Weise auf die Formulierung der Vergabebedingungen für Mobilfunkfrequenzen eingewirkt.
