Im Wiener Folterprozess gegen die beiden syrischen Geheimdienstmitarbeiter Khaled Al-Halabi und Musab A. wird am Montag das Urteil erwartet, nachdem die Justizanstalt Wien-Josefstadt den in U-Haft sitzenden Erstangeklagten bereits seit Ende 2024 verwahrt.

Anklage und Verfahrensgang

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, im Dienst des syrischen Geheimdienstes in den Jahren der Anti-Assad-Proteste systematisch gefoltert zu haben. Wie aus den Anklagepunkten hervorgeht, lauten die Vorwürfe auf Folter, schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung sowie eine Vielzahl schwerer Körperverletzungen. Die Staatsanwaltschaft begründete das Vorgehen damit, dass die Taten dazu gedient hätten, "die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern".