Urteil im Wiener Folterprozess gegen zwei syrische Geheimdienstmitarbeiter erwartet
Wien, 06. Juli 2026
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Kurzfassung
Am Montag fällt im Wiener Folterprozess gegen zwei syrische Geheimdienstmitarbeiter das Urteil. Den Angeklagten werden Folter, schwere Nötigung und zahlreiche Körperverletzungen zur Last gelegt, verhandelt wurde auf Grundlage des Weltrechtsprinzips.
Im Wiener Folterprozess gegen die beiden syrischen Geheimdienstmitarbeiter Khaled Al-Halabi und Musab A. wird am Montag das Urteil erwartet, nachdem die Justizanstalt Wien-Josefstadt den in U-Haft sitzenden Erstangeklagten bereits seit Ende 2024 verwahrt.
Anklage und Verfahrensgang
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, im Dienst des syrischen Geheimdienstes in den Jahren der Anti-Assad-Proteste systematisch gefoltert zu haben. Wie aus den Anklagepunkten hervorgeht, lauten die Vorwürfe auf Folter, schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung sowie eine Vielzahl schwerer Körperverletzungen. Die Staatsanwaltschaft begründete das Vorgehen damit, dass die Taten dazu gedient hätten, "die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern".
Verhandelt wurde insgesamt an 13 Verhandlungstagen. Während die Angeklagten die gegen sie gerichteten Vorwürfe zurückwiesen, legten mehrere eigens aus dem Ausland angereiste Betroffene eindrücklich Zeugnis von den erlebten Gewalterfahrungen ab. Der Prozess stützt sich auf das Weltrechtsprinzip, das die Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen unabhängig vom Tatort ermöglicht.
Khaled Al-Halabi leitete nach Angaben aus dem Verfahren den Allgemeinen Geheimdienst in der nordsyrischen Stadt Raqqa während der Proteste gegen das Regime. Er sei erst kurz vor dem Fall der Stadt an die Rebellen 2013 desertiert, heißt es in einer Stellungnahme, die im Prozess eine Rolle spielte. Die beiden Angeklagten befinden sich nach Angaben aus den Verfahrensunterlagen bereits seit mindestens 2015 in Österreich.
Geheimdienstliche Vorgeschichte des Erstangeklagten
Eine besondere Note erhält der Fall durch die Vorgeschichte des Erstangeklagten: Er wurde nach Österreich vom israelischen Geheimdienst geschleust und anschließend vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) versteckt und versorgt, wie aus dem Prozess hervorging. Diese Umstände könnten für die strafrechtliche Bewertung, insbesondere für mögliche Fragen der Verwertbarkeit von Aussagen, noch von Bedeutung sein.
Der Prozess ist nicht der erste Versuch, Vertreter des syrischen Regimes in Europa juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Bereits 2021 hatte das Oberlandesgericht Koblenz den weltweit ersten Strafprozess gegen Funktionäre des Assad-Regimes wegen staatlicher Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt. In Koblenz stand allerdings ein Oberst vor Gericht, also jemand mit einer deutlich niedrigeren Position; auch ihm war nicht nachzuweisen, dass er persönlich Gewalt ausgeübt hatte oder unmittelbar an Misshandlungen beteiligt war.
Rolle des ECCHR und internationaler Kontext
An dem Wiener Verfahren hat auch das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mitgewirkt, das vom Völkerrechtsexperten Wolfgang Kaleck gegründet wurde. Die Organisation hat unter anderem schwer traumatisierte Folteropfer aus Syrien als Zeugen ausfindig gemacht und betreut. Kaleck hatte zuletzt mit seinem Buch "Die Stärke des Rechts vs. Das Recht des Stärkeren" ein Plädoyer für Völkerrecht und Menschenrechte veröffentlicht.
Kaleck betont in diesem Zusammenhang: "Die systematische Folter gehörte zur DNA des alten Regimes." Über die internationale Strafjustiz sagt er: "Die internationale Strafjustiz ist ein Flickenteppich. Es ist leider nicht so, dass jedes Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden kann." Gleichzeitig stellt er klar: "Straflosigkeit hinzunehmen ist keine Option."
Die Anklagebehörde in Österreich steht vor einer schwierigen Abwägung. In manchen heimischen Verfahren weicht die Staatsanwaltschaft auf Delikte wie Körperverletzung oder Nötigung aus, anstatt Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen. Hintergrund ist, dass die österreichische Strafrechtslage erst 2014 entsprechend angepasst wurde, um die Verfolgung internationaler Kernverbrechen zu erleichtern. Auch Kaleck verweist darauf, dass "Österreich hat immerhin 2014 nachgezogen".
Rechtliche Einordnung und Zuständigkeit
Dass Folter in Syrien nicht erst seit dem Bürgerkrieg stattfand, sondern Teil des Systems war, gehört ebenfalls zu den Argumenten der Anklage. So sei "spätestens seit dem Amtsantritt von Baschar al-Assad allgemein bekannt war, dass es um ein Folterregime handelt". Diese Äußerung wurde auch vor dem Oberlandesgericht Koblenz 2021 offen gesagt.
Die geopolitische Lage bleibt für die Aufarbeitung der Verbrechen ein entscheidender Faktor. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag konnte mangels eines Mandats des UN-Sicherheitsrats in Syrien nicht tätig werden. Gleichzeitig sind in Syrien inzwischen erste Prozesse gegen Vertreter des alten Regimes angelaufen – allerdings fehlt dort derzeit eine Verfahrensordnung, die faire Verfahren garantieren würde.
Die humanitären Folgen des syrischen Konflikts sind gravierend. Millionen Syrerinnen und Syrer – darunter viele gut Ausgebildete – sind ins Ausland geflohen. Das Land wurde weitgehend zerstört, Infrastruktur und Versorgung funktionieren nur eingeschränkt. Viele der Überlebenden, die als Zeugen in europäischen Prozessen aussagen, tragen schwer an den Erinnerungen.
Humanitäre Dimension und Ausblick
Die Beobachter verweisen in diesem Kontext auch auf die Diskussion um die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar, etwa auf "die Aussage von Franz Beckenbauer, der vor der Fußball-WM in Katar erklärte, er habe nichts von Zwangsarbeit mitbekommen". Solche Stimmen stehen exemplarisch für das Wegsehen, das die Strafverfolger in Europa nun – Stück für Stück – zu korrigieren versuchen.
Das Urteil am Montag wird mit Spannung erwartet, weil es einer der ersten Versuche in Österreich ist, hochrangige syrische Geheimdienstmitarbeiter für Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung zu ziehen. Sollte das Gericht dem Anklagevorwurf im Kern folgen, hätte dies Signalwirkung für weitere Verfahren in Europa.
Gleichzeitig machen Beobachter deutlich, dass jedes einzelne Verfahren nur ein Mosaikstein sein kann. Die universelle Strafverfolgung könne nicht alle Taten aufarbeiten, aber sie zeige, dass die internationale Gemeinschaft bereit sei, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zumindest in Einzelfällen zu ahnden. Kalecks Bild vom "Flickenteppich" macht deutlich, wie lückenhaft das System noch ist.
Sollte der Erstangeklagte Khaled Al-Halabi, der nach seiner Desertion über den israelischen Geheimdienst nach Österreich gelangte und vom BVT versorgt wurde, nun selbst verurteilt werden, wirft das zugleich ein Schlaglicht auf die Rolle europäischer Geheimdienste im Umgang mit Überläufern aus dem syrischen Regime. Die Spannung zwischen sicherheitspolitischen Interessen und strafrechtlicher Aufarbeitung könnte das Urteil überdauern.
Fragen & Antworten
Worum geht es im Wiener Folterprozess?
Im Wiener Folterprozess stehen die beiden Syrer Khaled Al-Halabi und Musab A. vor Gericht, denen Folter, schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung und schwere Körperverletzungen während ihrer Zeit für den syrischen Geheimdienst in Raqqa zur Last gelegt werden.
Warum wird der Prozess in Österreich geführt?
Der Prozess wird in Österreich auf Grundlage des Weltrechtsprinzips geführt, das die Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen unabhängig vom Tatort erlaubt; Österreich hatte seine nationale Strafrechtslage dazu 2014 angepasst.
Welche Rolle spielt das ECCHR in dem Verfahren?
Das vom Völkerrechtsexperten Wolfgang Kaleck gegründete European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat an dem Wiener Verfahren mitgewirkt und unter anderem schwer traumatisierte Folteropfer aus Syrien als Zeugen ausfindig gemacht und betreut.
Wiener Folterprozess: Urteil gegen syrische Ex-Beamte | nachrichten360