Untreue-Prozess gegen Linzer Ex-Bürgermeister Luger in zweiter Runde fortgesetzt
Linz, 03. Juli 2026
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Kurzfassung
Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger ist der zweite Verhandlungstag am Linzer Landesgericht zu Ende gegangen. Die Richterin kündigte das Urteil für die Mittagszeit an, nachdem die Staatsanwältin die Vorwürfe gegen Luger im Zusammenhang mit der Brucknerhaus-Affäre nochmals dargelegt hatte.
Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger hat am Linzer Landesgericht der zweite Verhandlungstag stattgefunden, an dem die Richterin das Urteil für die Mittagszeit ankündigte.
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages wiederholte die Staatsanwältin den bereits bekannten Kern der Anklage. Demnach habe Luger im Jahr 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch für die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Dieser Vorwurf steht im Zentrum der sogenannten Brucknerhaus-Affäre, die die Stadt Linz seit Jahren beschäftigt und schließlich zu einem Strafverfahren gegen den früheren Stadtchef führte.
Anklage und Stand des Verfahrens
Luger selbst hatte den Gerichtssaal bereits zehn Minuten vor Prozessbeginn betreten, grüßte in die Menge und ließ die anhaltenden Kameraufnahmen über sich ergehen. In seinem Eingangsstatement erklärte er, er bekenne sich nicht schuldig im Sinne dieser Anklage. Gleichzeitig räumte er jedoch ein: "Die Vergabe des Gutachtens war ein großer Fehler, den ich eingestehe." Auch im späteren Verlauf der Befragung betonte er mehrfach, dass er die Beauftragung des juristischen Gutachtens aus heutiger Sicht als Fehler betrachte.
Im Kern des zweiten Verhandlungstages stand die Frage, warum Luger überhaupt ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben hatte und welche Motive dabei eine Rolle spielten. Die Staatsanwältin verwies darauf, dass die Expertise "überwiegend im Eigeninteresse" gewesen sei, jedoch von der aus öffentlichen Mitteln finanzierten LIVA bezahlt worden sei. Die Kosten beliefen sich laut Anklage auf 19.061,15 Euro, die Luger später an die LIVA zurückgezahlt habe.
Die Rolle des juristischen Gutachtens
Die Richterin hakte mehrfach nach und fragte unter anderem: "Ist besprochen worden, welche Inhalte das Gutachten haben soll?" Luger antwortete, die juristischen Empfehlungen des Gutachtens hätten ihm Sicherheit gegeben, "in welchem Rahmen ich mich verhalten soll". Auf die Frage, warum er die Unterlagen an Kerschbaum geschickt habe, erklärte Luger, er habe wissen wollen: "Was ist jetzt zu tun?" Der spätere LIVA-Leiter und Brucknerhaus-Intendant Kerschbaum sei ihm als Bewerber bekannt gewesen, und er habe die Situation als komplex empfunden.
Im Zuge der Befragung kam auch die erste Whistleblower-Meldung zur Sprache, die im LIVA-System eingegangen war. Luger sagte, es habe sich um die erste Meldung im Whistleblowersystem gehandelt, und man habe "null Erfahrung" gehabt, wie man damit gesellschaftsrechtlich umgehen solle. Auf den Hinweis der Richterin, er habe diese Meldung erhalten, entgegnete er: "Im Nachhinein gesehen hätte ich mich für befangen erklären müssen, als ich die Whistleblower-Meldung gelesen habe." Auch sagte er laut Prozessbericht: "Das war blöderweise ich."
Whistleblower-Meldung und Befangenheit
Angesprochen auf sein damaliges Vorgehen erklärte Luger, die Expertise habe "nachvollziehbare juristische Empfehlungen" enthalten, und es sei für ihn damit "sehr klar gewesen, in welchem Rahmen ich mich zu bewegen habe". Die Staatsanwältin hielt dem entgegen, dass von 17 Seiten des Gutachtens sich 15 mit strafrechtlichen Ausführungen befasst hätten. Die Richterin kommentierte den Verlauf der Verhandlung mit den Worten: "Es wird immer spannender hier."
Ein zentraler Punkt war die Rolle des befragten Rechtsanwalts Thomas Moser, der als Zeuge aussagte. Luger hatte nach eigenen Angaben einen persönlichen Termin mit dem Anwalt wahrgenommen, bei dem der Inhalt der Whistleblower-Meldung – die Weitergabe der Hearing-Unterlagen – besprochen wurde. Die vorgeschlagene Kanzlei übernahm den Fall, wusste allerdings nicht, dass der Ex-Politiker selbst für die Weitergabe der Unterlagen an Kerschbaum verantwortlich war. Erst später, im August 2024, veröffentlichten die "Oberösterreichischen Nachrichten" einen Chatverlauf zwischen Luger und Kerschbaum, aus dem hervorgeht, dass Luger selbst die Hearing-Unterlagen an Kerschbaum geschickt hatte.
Chatverlauf als Schlüsselbeweis
Moser erklärte vor Gericht, er habe damals die Erstellung eines Gutachtens zur Rechtslage vorgeschlagen, aufgrund der Komplexität und weil er selbst nicht mehr als Anwalt praktiziere, jedoch auf eine andere Kanzlei verwiesen. Der Anwalt fragte Luger im Rahmen der Besprechung: "Wissen Sie, wer es war?" Luger habe geantwortet: "Ja, das weiß ich." Auf die Frage, was er dann gemacht habe, sagte Luger laut Protokoll: "Ich habe mir ein Wort gedacht, das ich hier nicht aussprechen will. Danach hab ich den Rechtsanwalt Moser angerufen."
In seinem Statement hatte Luger bereits deutlich gemacht: "Ich möchte jedoch nochmals betonen, dass die Beauftragung des Gutachtens ein großer Fehler war, den ich auch eingestehe." Diese Linie zog er durch die gesamte Befragung. Auf die Frage der Richterin, warum er Unterlagen an Kerschbaum geschickt habe, sagte er, er habe sich in einem Dilemma befunden und gehalten, das sei "auch der beste Weg, um mein Dilemma zu lösen". Im Nachhinein betrachtet, hätte er sich als befangen erklären müssen, als er die Whistleblower-Meldung gelesen habe, so der Ex-Bürgermeister weiter.
Die Verteidigung argumentierte, Luger habe "das aber gar nicht gebraucht" – also die Hearingfragen vorab zu bekommen. Sein Verteidiger wies zudem darauf hin, dass wenn die ebenfalls von Whistleblowern angeprangerten Compliancevorwürfe gegen Kerschbaum – die später zu dessen Entlassung führten – nicht wahr gewesen seien, Kerschbaum als Intendant "verbrannt" gewesen wäre. Luger selbst begründete sein damaliges Zögern auch damit, dass es bei der LIVA keinen Aufsichtsrat gegeben habe, "wo die Verschwiegenheit so oft aus politischen Gründen missbraucht wurde".
Plädoyer und Urteilsankündigung
Die Staatsanwältin führte in ihrem Plädoyer aus, bei dem Angeklagten handle es sich um einen "Amtsträger mit besonderer Verantwortung". Sie hielt Luger entgegen, dass die Gutachten-Vergabe zwar formal über die LIVA gelaufen sei, aber inhaltlich seinem eigenen Interesse gedient habe. Eine Diversion – also eine außergerichtliche Erledigung des Verfahrens – lehnte sie mit der Begründung ab, bereits "generalpräventive Belange" würden einer solchen entgegenstehen. Luger hatte zuvor eine Geldbuße von 20.000 Euro zu zahlen, wie aus den Verfahrensunterlagen hervorgeht.
Im Verlauf der Verhandlung deutete sich an, dass die Richterin den Sachverhalt in mehreren Schritten aufrollen wollte. Sie fragte Luger unter anderem, ob er sich nie gefragt habe, warum die Whistleblower-Meldung gerade ihn betreffe. Luger antwortete: "Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht, ich habe die Inhalte des Gutachtens ja nicht beauftragt." Ob diese Aussage mit den übrigen Angaben Lugers in Einklang zu bringen ist, blieb Gegenstand der richterlichen Würdigung.
Die Brucknerhaus-Affäre hatte 2024 durch die Veröffentlichung des Chatverlaufs in den "Oberösterreichischen Nachrichten" neue Brisanz erhalten. Daraus ging hervor, dass Luger selbst – und nicht, wie zunächst angenommen, andere Personen – die Hearing-Unterlagen an Kerschbaum weitergeleitet hatte. Diese Enthüllung führte letztlich zur Erhebung der Untreue-Anklage gegen den damaligen Bürgermeister, der nach der Affäre aus seinem Amt schied.
Ausblick auf das Urteil
Zum Abschluss des zweiten Verhandlungstages kündigte die Richterin an, das Urteil werde zu Mittag erwartet. Damit dürfte der Prozess am Linzer Landesgericht noch am selben Tag zu Ende gehen. Das Verfahren gilt als einer der politisch brisantesten Strafprozesse der jüngeren Linzer Stadtgeschichte, da es direkt in die Besetzung der Intendanz des renommierten Brucknerhauses hineinreicht.
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussplädoyer betont, dass Luger die Expertise bewusst über die LIVA habe bezahlen lassen, um den Anschein einer offiziellen Auftragsvergabe zu wahren. Gleichzeitig habe er die Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Hearingkommission verletzt, indem er Kerschbaum vorab mit den Fragen versorgte. Die Verteidigung hielt dem entgegen, Luger habe sich in einer Ausnahmesituation befunden und auf anwaltlichen Rat verlassen.
Das Urteil des Linzer Landesgerichts wurde für die Mittagsstunden erwartet. Damit könnte der seit zwei Verhandlungstagen andauernde Prozess um die Vergabe des Gutachtens, die Höhe der Kosten und die Rolle Lugers im Hearing-Verfahren noch am selben Tag einen Abschluss finden. Die Brucknerhaus-Affäre bleibt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ein prägender Bestandteil der jüngeren Linzer Stadtgeschichte.
Fragen & Antworten
Worum geht es im Untreue-Prozess gegen Klaus Luger?
Dem ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger wird vorgeworfen, im Jahr 2017 einem Bewerber um die LIVA-Geschäftsführung und Brucknerhaus-Intendanz vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt und ein im eigenen Interesse erstelltes Gutachten über die LIVA finanziert zu haben.
Welche Beweise spielen im Verfahren eine zentrale Rolle?
Eine zentrale Rolle spielt ein im August 2024 veröffentlichter Chatverlauf zwischen Luger und Dietmar Kerschbaum, aus dem hervorgeht, dass Luger selbst die Hearing-Unterlagen an Kerschbaum geschickt haben soll.
Wie begründet Klaus Luger sein damaliges Vorgehen?
Luger erklärte vor Gericht, er habe sich in einem Dilemma befunden und auf juristischen Rat gesetzt. Er räumte ein, die Vergabe des Gutachtens sei ein großer Fehler gewesen, und sagte, er hätte sich im Nachhinein für befangen erklären müssen.
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