Untreue-Prozess gegen Strache: Zeugen bestätigen parteiinterne Beschlüsse zu Lebensversicherung nicht
Wien, 01 Juli 2026
C.Stadler/Bwag / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Im Untreue-Prozess gegen Heinz-Christian Strache haben am Dienstag weitere Zeugen ausgesagt. Keiner konnte einen formellen Beschluss der Wiener FPÖ zum Abschluss oder zur späteren Änderung der Lebensversicherung bestätigen, die Strache als Bezugsberechtigten im Erlebensfall einsetzte.
Wien, 01 Juli 2026
Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Vizekanzler und FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache sind am Dienstag vor dem Landesgericht Wien weitere Zeugen befragt worden, ohne dass ein parteiinterner Beschluss zur strittigen Lebensversicherung bestätigt werden konnte.
Hintergrund der Anklage
Im Zentrum der Befragungen am Vormittag stand die Frage, inwiefern es parteiinterne Beschlüsse zum Abschluss der Lebensversicherung sowie zur späteren Eintragung Straches als Begünstigten im Erlebensfall gegeben hat. Die Staatsanwaltschaft wirft Strache vor, sich im April 2014 durch eine Art "Vereinbarung" selbst als Bezugsberechtigten im Erlebensfall eingesetzt zu haben. Laut Anklage soll er zudem versucht haben, die Versicherungssumme aus der von der Wiener FPÖ initiierten Lebensversicherung zu lukrieren.
Die Wiener FPÖ hatte die Versicherung auf Erleben und Ableben im Jahr 2007 für ihren damaligen Obmann auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, nachdem es eine solche seit 2001 bereits für Straches Vorgänger als Wiener Partei-Obmann, Hilmar Kabas, gegeben hatte. Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich um ein "In-sich-Geschäft", weil Strache bei der Vertragsänderung sowohl als Vertreter der Wiener FPÖ als alter Bezugsberechtigter im Erlebensfall als auch als neuer Bezugsberechtigter auftrat. Strache weist die Vorwürfe von sich.
Aussagen zur Vorgeschichte der Versicherung
Straches Vorgänger als Wiener Parteiobmann, Hilmar Kabas, habe ihn um 2010 herum über die Existenz der Versicherung informiert, schilderte einer der Zeugen. Er sei froh gewesen, "dass er (Strache; Anm.) abgesichert war, das steht ihm zu", so der ehemalige Parteifreund, der wie Strache in Folge des sogenannten Ibiza-Skandals aus der Partei ausgeschieden ist. Wie andere auch habe man ihn "abgesichert", sagte er zur Begründung.
Dass die Partei Lebensversicherungen für Strache und dessen Vorgänger als Wiener Parteiobmann abgeschlossen hatte, habe er nur "en passant" erfahren, gab der Zeuge an. Auf die Frage von Straches Anwältin, ob er dezidiert ausschließen könne, dass es entsprechende Beschlüsse gegeben habe, meinte er: "Dezidiert ausschließen", dass es Beschlüsse dazu gab, könne er aber nicht.
Der langjährige Wiener FPÖ-Geschäftsführer und heutige Bundesrat Andreas Guggenberger erklärte, ihm seien weder Beschlüsse zum Abschluss der Versicherung noch eine "Vereinbarung" zur späteren Eintragung Straches als Begünstigten im Erlebensfall bekannt. Auch am Dienstag konnte kein einziger Zeuge einen solchen Beschluss beziehungsweise die "Vereinbarung" bestätigen.
Fichtenbauer als Zeuge
Auch der frühere Wiener FPÖ-Generalsekretär und heutige Volksanwalt Peter Fichtenbauer sagte als Zeuge aus. Der Richter zeigte sich darüber sichtlich verwundert und hielt ihm entgegen: "Manches vergisst man dann doch nicht im Leben." Fichtenbauer erklärte schließlich, seine Kanzlei habe lediglich die Räumlichkeiten und eine Schreibkraft zur Verfügung gestellt.
In seiner Anwaltskanzlei soll jene "Vereinbarung" unterzeichnet worden sein, mit der Strache als Begünstigter eingetragen wurde. Fichtenbauer sagte weiter, Wer den Text aufgestellt habe, wisse er aber nicht: "Wenn Sie mich auf die heiße Herdplatte setzen würden, ich kann es Ihnen nicht besser sagen." Auf die Frage des Richters, ob eine Entschlagung noch möglich sei, unterbrach ihn der Vorsitzende nach einer Weile: "Aber noch wäre es nicht zu spät für eine Entschlagung." Fichtenbauer gab daraufhin nach: "Angesichts 'Ihrer unendlich geschätzten Person werde ich meine Erinnerung strapazieren'."
Zu den Gepflogenheiten in parteiinternen Gremiensitzungen, insbesondere ob und wer hier Protokoll führen müsse, habe es "keine großen Formerfordernisse" gegeben, meinte ein weiterer Zeuge. Das sei "Usus", denn Spitzenpolitiker seien "einem erhöhten Risiko ausgesetzt". Auf Nachfrage konnte auch dieser Zeuge keinen konkreten Beschluss zur Lebensversicherung benennen.
Weitere Zeugen ohne Erinnerung
Auch der Ex-Politiker und OeNB-Direktor Eduard Schock, der über viele Jahre in mehreren Posten in der Wiener FPÖ tätig war, gab als Zeuge an, nicht viel über die genannten Lebensversicherungen zu wissen. Wer den Text der "Vereinbarung" verfasst habe, könne er nicht sagen. "Von der Existenz der Versicherung habe er lediglich 'en passant' erfahren", wurde Schock zitiert.
Strache hatte bereits zu Prozessbeginn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und betont, dass die Lebensversicherung im Einklang mit den Regeln der Partei abgeschlossen worden sei. Seine Verteidigung argumentiert, dass die Versicherung eine übliche Absicherung für exponierte Politiker darstelle und kein unrechtmäßiges Geschäft gewesen sei.
Verteidigungslinie und mögliche Folgen
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage unter anderem auf interne Dokumente der Wiener FPÖ sowie auf die Aussagen mehrerer ehemaliger Parteifunktionäre, die den Ablauf der Vertragsänderung im Jahr 2014 rekonstruieren sollen. Im Fall einer Verurteilung droht Strache eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie ein Rücktritt von allen politischen Ämtern.
Der Prozess wird am Mittwoch mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt. Richter und Staatsanwaltschaft kündigten an, den Fokus auf die Finanzströme rund um die Lebensversicherung sowie auf die Rolle der Wiener FPÖ-Funktionäre zu legen. Ein Urteil wird nicht vor Ende des Sommers erwartet.
Ausblick auf den Prozess
Beobachter der Verhandlung wiesen darauf hin, dass die Aussagen der Zeugen am Dienstag das Bild eines informellen, stark mündlich geprägten Entscheidungsstils innerhalb der Wiener FPÖ zeichneten. Beschlüsse seien demnach oft nicht schriftlich festgehalten worden, was die spätere Rekonstruktion der Vorgänge erschwere. Strache selbst äußerte sich am Rande der Verhandlung nicht zu den Aussagen.
Die Causa ist eng mit dem sogenannten Ibiza-Skandal verknüpft, der 2019 zum Bruch der türkis-blauen Koalition und letztlich auch zum Ausscheiden Straches aus der FPÖ führte. Die laufenden Ermittlungen und Gerichtsverfahren wegen Untreue, schwerer Untreue und teils wegen Bestechlichkeit hatten seither immer wieder neue Details über die inneren Abläufe der Wiener Parteistruktur zutage gefördert.
Fragen & Antworten
Worum geht es im Untreue-Prozess gegen Heinz-Christian Strache?
Die Staatsanwaltschaft wirft Strache vor, sich 2014 durch eine "Vereinbarung" selbst als Bezugsberechtigten im Erlebensfall einer Lebensversicherung der Wiener FPÖ eingesetzt und damit die Versicherungssumme unrechtmäßig lukriert zu haben.
Wer hat am Dienstag im Prozess ausgesagt?
Unter anderen sagten Andreas Guggenberger, Peter Fichtenbauer und Eduard Schock aus, die alle über ihre Erinnerung an die Lebensversicherung befragt wurden.
Was ist das "In-sich-Geschäft", das die Anklage Strache vorwirft?
Die Staatsanwaltschaft sieht ein "In-sich-Geschäft", weil Strache bei der Vertragsänderung sowohl als Vertreter der Wiener FPÖ und alter Bezugsberechtigter als auch als neuer Bezugsberechtigter aufgetreten sein soll.
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