Wien, 01 Juli 2026

Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Vizekanzler und FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache sind am Dienstag vor dem Landesgericht Wien weitere Zeugen befragt worden, ohne dass ein parteiinterner Beschluss zur strittigen Lebensversicherung bestätigt werden konnte.

Hintergrund der Anklage

Im Zentrum der Befragungen am Vormittag stand die Frage, inwiefern es parteiinterne Beschlüsse zum Abschluss der Lebensversicherung sowie zur späteren Eintragung Straches als Begünstigten im Erlebensfall gegeben hat. Die Staatsanwaltschaft wirft Strache vor, sich im April 2014 durch eine Art "Vereinbarung" selbst als Bezugsberechtigten im Erlebensfall eingesetzt zu haben. Laut Anklage soll er zudem versucht haben, die Versicherungssumme aus der von der Wiener FPÖ initiierten Lebensversicherung zu lukrieren.