Der Untreue-Prozess gegen den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) wird am 21. August vor dem Landesgericht Linz fortgesetzt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit der sogenannten Brucknerhausaffäre. Die Staatsanwaltschaft wirft Luger vor, im Zuge der Affäre ein juristisches Gutachten im Wert von knapp 19.000 Euro in Auftrag gegeben zu haben, das nach ihrer Einschätzung vor allem seinen eigenen Interessen diente.
Der Schaden, der Luger angelastet wird, beläuft sich laut Anklage auf rund 20.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft sieht das Delikt der Untreue als erfüllt an, weil sich das Gutachten ausführlich mit der strafrechtlichen Relevanz des sogenannten "Durchstechens" auseinandersetze."Die Staatsanwaltschaft sieht das Delikt der Untreue erfüllt, weil sich das Gutachten ausführlich der strafrechtlichen Relevanz des "Durchstechens" widme."
