OLG Wien hebt Diversion in Falschaussage-Verfahren um Pilnaceks Laptop auf
Wien, 03. Juli 2026
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Kurzfassung
Das Oberlandesgericht Wien hat die im Juni vereinbarte Diversion für Karin Wurm und Anna P. im Falschaussage-Verfahren um den Laptop des verstorbenen Ex-Justizsektionschefs Christian Pilnacek aufgehoben. Die WKStA hatte Beschwerde eingelegt, das OLG folgte ihr mit Verweis auf generalpräventive Gründe.
Das Oberlandesgericht Wien hat am Freitag die im Juni vereinbarte Diversion im Falschaussage-Verfahren gegen die Vertraute des verstorbenen Ex-Justizsektionschefs Christian Pilnacek, Karin Wurm, und deren ehemalige Mitbewohnerin Anna P. aufgehoben.
Ausgangslage: Diversion im Juni vereinbart
Wie das Gericht in einer Aussendung mitteilte, folgte die zweite Instanz damit einer Beschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wirft der Vertrauten demzufolge falsche Beweisaussage, dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vor. Auch ihre ehemalige Mitbewohnerin P. wird sich wegen dauernder Sachentziehung und Datenverarbeitung vor dem Landesgericht Krems verantworten müssen.
Das Erstgericht hatte das Verfahren Anfang Juni per Diversion beendet und den beiden Frauen aufgetragen, je 250 Euro Verfahrenskosten zu übernehmen und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gegen diese Entscheidung legte die WKStA Beschwerde ein. Den Verhandlungstag, an dem die Diversion vereinbart wurde, datiert die Justiz auf den 1. Juni in Wien.
Begründung des OLG: Generalprävention und Beweiswert
Die Richter des OLG argumentierten nun die Aufhebung der Diversion mit "generalpräventiven Erwägungen", hieß es in einer Aussendung des Gerichts. Demnach sei die Strafrechtspflege "im höchsten Maße auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zeugenaussagen angewiesen". Wenn bei falschen Aussagen anstatt mit Urteil lediglich mit Diversion vorgegangen werde, entstehe in der Bevölkerung "der Eindruck der Bagatellisierung, was den Beweiswert wahrheitsgemäßer Aussagen generell wesentlich in Frage stelle".
Das OLG begründete die Entscheidung laut Presseaussendung zudem damit, es bedürfe daher "einer spürbaren staatlichen Reaktion, um der Allgemeinheit zu vermitteln, dass solche Delikte mit angemessener Härte verfolgt werden". Besonders gelte dies im vorliegenden Fall, da die Falschaussagen rund um den Verbleib des Laptops von Mag. Pilnacek, der aufgrund intensiver Medienberichterstattung im Licht der Öffentlichkeit stand, "erhebliche Verwirrung" gestiftet und den Ermittlungsbehörden "erheblichen Aufwand" verursacht hätten.
Parallelen zu Wöginger und Luger
Als Grund nannte das OLG denselben wie bei den Aufhebungen der Diversionen gegen Ex-ÖVP-Klubchef August Wöginger und den Linzer Bürgermeister Klaus Luger. Auch in diesen Fällen hatte das Oberlandesgericht Wien die ursprünglich gewährte Diversion gekippt. Es geht also um die sogenannte Generalprävention: Es soll nicht der Eindruck entstehen, man könne es sich mit einer Diversion "richten".
Die WKStA wirft den beiden Frauen vor, bei Einvernahmen falsche Angaben zum Verbleib des Laptops des ehemaligen Sektionschefs im Justizministerium gemacht zu haben. Demnach habe die Ex-Mitbewohnerin bei ihrer Einvernahme angegeben, nicht mehr zu wissen, wann und wo sie den Laptop des am 20. Oktober 2023 verstorbenen Pilnacek zuletzt gesehen habe. Dabei habe sie das Gerät selbst am 7. November an einen Dritten weitergegeben. Auch die Vertraute W. soll verschwiegen haben, dass sie über den Verbleib des Laptops Bescheid wusste.
Was den Frauen konkret vorgeworfen wird
Bereits vor zwei Wochen hatte der "Kurier" berichtet, dass ein weiterer Strafantrag gegen die zwei Frauen vorliegt. Nach der OLG-Entscheidung muss das Verfahren gegen die beiden Frauen demzufolge fortgesetzt werden. Laut Oberlandesgericht müssen beide Frauen jetzt vor Gericht, wo ihnen eine strafrechtliche Verurteilung droht. Im Falle einer Verurteilung würden W. bis zu drei Jahre und P. bis zu einem Jahr Haft drohen.
Im Verfahren hatte der Richter die Fakten als ausreichend geklärt angesehen und keine Widersprüche mehr gesehen, weshalb er auf die Einvernahme von Zeugen verzichtete und die Diversion vorschlug. Im aktuellen Erkenntnis begründete das OLG seine Abkehr von dieser Einschätzung mit dem erhöhten öffentlichen Interesse an einer spürbaren Sanktion.
Aussagen und Verantwortung im Verfahren
Vor Gericht bekannte sich die frühere Mitbewohnerin "voll umfassend schuldig". Sie sei am Tag der Einvernahme sehr nervös gewesen. Ihre Anwältin verwies darauf, dass ihre Mandantin unbescholten sei und ihre Falschaussage später selbst zugab. P. wies die Vorwürfe allerdings, wie bereits in der Vergangenheit im Pilnacek-U-Ausschuss, in Abrede.
Auch Wurm übernahm vor Gericht Verantwortung, meinte aber, dass sie sich "nicht schuldig fühle". Sie habe sich eingeschüchtert gefühlt, nachdem ihr über P. ausgerichtet worden sei, dass Bundespolizeidirektor Michael Takacs geraten habe, den Laptop verschwinden zu lassen und der damalige Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) geraten hatte, nicht mit Medien zu reden.
Hintergrund: Tod Pilnaceks und Ermittlungen zum Laptop
Sowohl Wurm als auch P. waren in den Pilnacek-Untersuchungsausschuss geladen worden. In diesem hatten sie bereits Aussagen gemacht, die nun im laufenden Strafverfahren eine zentrale Rolle spielen. Das OLG Wien unterstrich in seiner Begründung, dass gerade in einem Umfeld, in dem die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen durch die mediale Begleitung des Falls besonders beansprucht werde, eine eindeutige staatliche Reaktion erforderlich sei.
Hintergrund des Verfahrens ist der Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek, der am 20. Oktober 2023 in einem Donau-Seitenarm bei Rossatz in Niederösterreich tot aufgefunden worden war. Nach seinem Tod konzentrierten sich die Ermittlungen unter anderem auf den Verbleib seines Dienst-Laptops, der Gegenstand mehrerer Verfahren wurde.
Das nun aufgehobene Diversionsverfahren war bereits der zweite Anlauf, die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die beiden Frauen ohne Urteil beizulegen. Die WKStA hatte sich mit der ursprünglichen Entscheidung des Erstgerichts nicht zufriedengegeben und auf einer förmlichen Verurteilung bestanden. Das OLG gab dieser Linie nun mit ausdrücklichem Verweis auf generalpräventive Grundsätze statt.
Ausblick: Hauptverfahren und politische Dimension
Mit der Aufhebung der Diversion beginnt das Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht. Wann die Hauptverhandlung gegen Wurm und P. stattfinden wird, ist noch nicht öffentlich bekannt. Klar ist, dass die Frauen nun mit einer rechtskräftigen Verurteilung rechnen müssen, sollte das Gericht die Vorwürfe der WKStA bestätigen. Die nun veröffentlichte APA-Meldung datiert auf den 3. Juli 2026.
Das Vorgehen des OLG Wien reiht sich in eine Serie von Entscheidungen ein, mit denen die zweite Instanz in den vergangenen Monaten mehrfach Diversionsbeschlüsse gegen prominente Beschuldigte kippte. Beobachter werten dies als Signal, dass die Justiz bei Vorwürfen von Falschaussage – insbesondere in Verfahren mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit – künftig weniger Bereitschaft zeigen wird, die Vorwürfe ohne Urteil beizulegen.
Die Causa Pilnacek bleibt damit ein zentrales Thema der österreichischen Justizpolitik. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen beschäftigt das Umfeld des früheren Sektionschefs weiterhin auch parlamentarische Gremien. Die Aufhebung der Diversion dürfte die politische Debatte um Aufklärung, Verantwortung und den Umgang mit Belastungsaussagen in U-Ausschüssen neu befeuern.
Fragen & Antworten
Wer sind Karin Wurm und Anna P.?
Karin Wurm wird als Vertraute des verstorbenen früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek beschrieben, Anna P. als deren ehemalige Mitbewohnerin. Beide waren in den Pilnacek-Untersuchungsausschuss geladen.
Warum hat das OLG Wien die Diversion aufgehoben?
Das OLG Wien folgte der Beschwerde der WKStA und hob die Diversion mit generalpräventiven Erwägungen auf. Eine bloße Diversion würde in der Bevölkerung den Eindruck der Bagatellisierung erwecken und den Beweiswert wahrheitsgemäßer Aussagen in Frage stellen.
Was droht Wurm und P. bei einer Verurteilung?
Im Falle einer Verurteilung würden Wurm bis zu drei Jahre und P. bis zu einem Jahr Haft drohen. Zudem muss sich P. wegen dauernder Sachentziehung und Datenverarbeitung vor dem Landesgericht Krems verantworten.
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