Das Oberlandesgericht Wien hat am Freitag die im Juni vereinbarte Diversion im Falschaussage-Verfahren gegen die Vertraute des verstorbenen Ex-Justizsektionschefs Christian Pilnacek, Karin Wurm, und deren ehemalige Mitbewohnerin Anna P. aufgehoben.

Ausgangslage: Diversion im Juni vereinbart

Wie das Gericht in einer Aussendung mitteilte, folgte die zweite Instanz damit einer Beschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wirft der Vertrauten demzufolge falsche Beweisaussage, dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vor. Auch ihre ehemalige Mitbewohnerin P. wird sich wegen dauernder Sachentziehung und Datenverarbeitung vor dem Landesgericht Krems verantworten müssen.