Strache im Untreue-Prozess um FPÖ-Lebensversicherung freigesprochen
Wien, 02. Juli 2026
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Kurzfassung
Heinz-Christian Strache ist am Donnerstag im Wiener Untreue-Prozess um eine mit 940.000 Euro dotierte Parteilebensversicherung freigesprochen worden. Auch der Mitangeklagte, ein früherer Funktionär der Wiener FPÖ, erhielt einen Freispruch; die Staatsanwaltschaft hatte den beiden eigenmächtiges Handeln zulasten der Partei vorgeworfen.
Heinz-Christian Strache ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht im Untreue-Prozess um eine mit rund 940.000 Euro dotierte Lebensversicherung der Wiener FPÖ freigesprochen worden; auch der mitangeklagte frühere Parteifunktionär erhielt einen Freispruch.
Im Zentrum des Verfahrens stand eine von der Wiener FPÖ finanzierte Lebensversicherung, in die rund 940.000 Euro einbezahlt worden waren. Die Polizze war 2007 auf zehn Jahre abgeschlossen worden und sollte ursprünglich im Ablebensfall Straches Mutter und Kinder als Hinterbliebene absichern, während die Versicherungssumme ansonsten an die Partei geflossen wäre. Die Staatsanwaltschaft warf Strache und dem Mitangeklagten vor, durch eine Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2014 Strache eigenmächtig auch als Bezugsberechtigten im Erlebensfall eingesetzt zu haben – und zwar hinter dem Rücken der zuständigen Parteigremien.
Im Schlussvortrag der Anklage hieß es, an der Schuld der beiden Angeklagten bestehe kein Zweifel. Die Anklage sprach von einem "In-sich-Geschäft", da Strache hier sowohl als neuer Begünstigter sowie als Vertreter der Partei, also der alten Begünstigten, unterschrieben habe. Die Angeklagten hätten "eigenmächtig und an der Partei vorbei gehandelt", meinte der öffentliche Ankläger. Die Versicherung sei "komplett an der Partei vorbei geschleust worden". Es handle sich um keinen "internen Versicherungsfall". Es sei "niemals angedacht gewesen, Strache eine Pension aus dem Parteivermögen angedeihen zu lassen", formulierte der Staatsanwalt.
Anklage: Eigenmächtig und ohne Beschluss der Gremien
Straches Rücktritt als Folge des Ibiza-Videos bezeichnete der Staatsanwalt als "selbst verschuldetes Fehlverhalten" und Straches leugnende Verantwortung als "eine reine Schutzbehauptung". Strache hatte dem entgegengesetzt, er habe "vollstes Vertrauen in die unabhängige Gerichtsbarkeit". Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bezeichnete er als "an den Haaren herbeigezogen". "Das ist ja alles an den Haaren herbeigezogen", ärgerte sich der Angeklagte über die Vorhalte der Ankläger.
Vor Gericht schilderte Strache den Hintergrund der Polizze. Die Versicherung sei ursprünglich "eine Risikoabsicherung für den Krisenfall, wenn ich ums Leben kommen sollte, dass meine Mutter und meine Kinder versorgt sind" gewesen, referierte Strache. Die Absicherung habe ihm "den Rücken frei gehalten": "Ich hatte den Rücken frei, dass ich leichtfüßiger handeln konnte." Er sei immer wieder "konkreten Morddrohungen" ausgesetzt gewesen. So hätte der fanatische IS-Anhänger Mohamed Mahmoud seinerzeit Attentatspläne gegen ihn gewälzt: "Er wollte mich am Viktor-Adler-Markt liquidieren." Später, in seiner Zeit als Vizekanzler, habe es "einen 86-seitigen Autobomben-Akt" gegeben, der gegen sein Leben gerichtet gewesen sei, legte Strache dar.
Strache: Schutz vor Morddrohungen und politischen Risiken
Strache bekräftigte am Ende des Beweisverfahrens, die für seinen Vorgänger Hilmar Kabas abgeschlossene Versicherung sei 2007 auf ihn übertragen worden. Tatsächlich wurde 2007 wohl im Einvernehmen mit Kabas entschieden, die Versicherungssumme zu nutzen, um den neuen Obmann Strache zu versichern. "Das war die Vorgabe der Altvorderen", behauptete Strache. Die Partei-Granden hätten sich auf den Standpunkt "jedes Schriftl ist a Giftl" gestellt. "Die hätten mich durch Sonne und Mond geschossen", rückte Strache das Machtverhältnis zwischen Obmann und Parteigremien aus seiner Sicht zurecht.
2014 habe es sehr wohl einen Beschluss der Parteigremien gegeben, die Versicherung auf den Erlebensfall zu erweitern, beteuerte Strache. Die Verteidigung hielt dagegen, die "Vereinbarung" sei selbstverständlich parteiintern beschlossen und Teil einer seit Jahren bestehenden Absicherung für den Fall eines abrupten Endes seiner politischen Karriere gewesen. Laut Straches Anwältin hätten Zeugen zudem bestätigt, dass diese Absicherung auch für ein mögliches Ende seiner politischen Karriere gedacht gewesen sei und Strache sich bei der späteren Einforderung der Versicherungssumme nie auf die "Vereinbarung" berufen habe.
Der Mitangeklagte hatte bei seiner Befragung angegeben, die Idee einer Versicherung zwar initiiert zu haben, um den Obmann für den Fall eines Karriereendes abzusichern. Zugleich meinte er aber: "Inhalt des jeweiligen Versicherungsvertrages ist nicht mein Thema gewesen." Mit Bezug auf die Zusatzvereinbarung von 2014, mit der Strache als Begünstigter eingetragen wurde, wiederholte H., die Zusatzveränderung nicht wirklich gelesen zu haben. Strache widersprach der Darstellung des Mitangeklagten, dieser sei zur Unterzeichnung der umstrittenen "Vereinbarung" gedrängt worden. Dem widersprach HC Strache, dies sei laut ihm gar nicht möglich gewesen, denn "die hätten mich durch Sonne und Mond geschossen".
Mitangeklagter und Zeugen widersprechen sich
Im Zeugenstand sagte EU-Abgeordneter Harald Vilimsky aus, dass es Gespräche rund um eine Absicherung von Strache gegeben habe. Zudem trat FPÖ-Chef Dominik Nepp in den Zeugenstand und betonte, dass er im Jahr 2015 von der Lebensversicherung erfahren habe, doch er habe keine Details dazu gekannt und wusste, so Nepp, nur, dass die Versicherung ihn vor einem abrupten Ende seiner politischen Karriere absichern solle. Die für die Anklage entscheidende Änderung der Bezugsberechtigung im Jahr 2014 oder einen entsprechenden Beschluss der Parteigremien konnten jedoch auch sie nicht bestätigen. In der Partei habe gegolten: "Jedes Schriftl ist a Giftl." Er habe sich auf die Protokollführung verlassen und sei "zu blauäugig" gewesen.
Strache sprach davon, dass nun "alle Amnesie" hätten, und bezeichnete es als "enttäuschend", dass sich keiner seiner ehemaligen Parteikollegen an die damaligen Beschlüsse erinnern könne oder wolle. Dass sich heute niemand mehr an die damaligen Beschlüsse erinnern wolle, sei für ihn "enttäuschend, weil ich diesen Menschen jahrzehntelang vertraut habe." 2014 habe es dann einen Vorstandsbeschluss der Wiener Partei-Granden gegeben, die Versicherung auf Ab- und Erleben zu ändern: "Da ist niemand gezwungen worden." Zugleich räumte er ein: "Ich war zu blauäugig." Eine schriftliche Bestätigung habe er sich nicht geben lassen.
Wie es in einem Bericht des ORF heißt, sagte der Richter zu den Ausführungen des Zweitangeklagten: "Ich habe es ihnen am ersten Tag schon gesagt, ganz überzeugen tun sie mich nicht." Es ist bereits der fünfte Verhandlungstag gewesen, als am Donnerstag, 2., das Urteil verkündet werden sollte. Der vorsitzende Richter hatte bereits in einer Verhandlungspause mitgeteilt, dass man mit einer Urteilsverkündigung gegen 17 Uhr rechnen könne. Der Senat beriet sich rund 40 Minuten.
Verhandlung am fünften Prozesstag
Im Prozess gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung. Der Staatsanwalt hatte in seinem Schlussvortrag betont: "Aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens besteht an der Schuld der beiden Angeklagten kein Zweifel." Die Verteidigung hatte demgegenüber geltend gemacht, alle maßgeblichen Beschlüsse seien in den zuständigen Parteigremien gefasst worden. Mit dem Schuldspruch wäre es nach Einschätzung der Anklage nicht nur um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern auch um die politische Bewertung des Ibiza-Rücktritts gegangen.
Straches Rücktritt nach der Ibiza-Affäre sei zudem kein Versicherungsfall gewesen, sondern die Folge "selbst verschuldeten Fehlverhaltens", hatte die Anklage eingewandt. Strache habe demgegenüber die Lebensversicherung stets als langfristige Absicherung gegen persönliche Risiken dargestellt, die unabhängig von politischen Entwicklungen bestehen sollte. Er habe sich auf die Protokollführung verlassen und sei "zu blauäugig" gewesen, sagte Strache.
Strache habe "vollstes Vertrauen in die unabhängige Gerichtsbarkeit", hatte er am finalen Verhandlungstag beim Eintreten in den Gerichtssaal erklärt. Nach der ursprünglichen Polizze aus dem Jahr 2007 hätte die Versicherungssumme in diesem Fall jedoch an die Wiener FPÖ fließen sollen – und lediglich im Ablebensfall an Straches Hinterbliebene. Im Zentrum stand daher die Frage, ob die Zusatzvereinbarung 2014 von den zuständigen Parteigremien gedeckt war oder nicht.
Freispruch und offene politische Fragen
Mit dem Urteil ist der seit Jahren schwelende Streit um die FPÖ-Lebensversicherung nun auch juristisch beigelegt. Die Anklage hatte argumentiert, dass Strache sich selbst bereichert habe, die Verteidigung wies dies zurück. Für Strache bedeutet der Freispruch, dass er – abgesehen von den bereits laufenden zivilrechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Versicherungssumme – strafrechtlich nicht mehr belangt werden kann.
Die Causa Lebensversicherung bleibt damit politisch brisant, auch wenn der Prozess mit einem Freispruch endete. Die Wiener FPÖ hatte als Trägerin der Polizze ein eigenes Interesse an der Klärung der Vorgänge geltend gemacht. Beobachterinnen und Beobachter gehen davon aus, dass die Frage, ob die Zusatzvereinbarung 2014 von den Parteigremien legitim beschlossen wurde, die FPÖ-intern noch beschäftigen wird.
Reaktionen und Ausblick
Zugleich hatte Strache betont, er hätte sich "auf die Protokollführung verlassen". "Im Gegenteil." Jetzt hätten "alle Amnesie, das ist natürlich enttäuschend." Die Vorgänge aus dem Jahr 2014 sind nun zwar strafrechtlich abgeschlossen, bleiben aber politisch im Gedächtnis – insbesondere vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Rücktritte und der Ibiza-Affäre.
Das Urteil wurde am Wiener Landesgericht am Donnerstag spätestens um 17.00 Uhr erwartet. Mit dem Freispruch endet ein Strafverfahren, das seit Jahren die politische Debatte in Österreich begleitet hat. Der Schuldspruch hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht nur strafrechtliche, sondern auch politische Signalwirkung gehabt.
Strache habe sich im Verfahren "auf die Protokollführung verlassen", gab er selbst zu Protokoll. Im Gegenteil habe er "niemals angedacht", sich persönlich zu bereichern, sagte Strache sinngemäß. Die Unschuldsvermutung gilt für beide Angeklagten gleichermaßen.
Fragen & Antworten
Worum geht es im Prozess gegen Heinz-Christian Strache?
Im Zentrum steht eine Lebensversicherung der Wiener FPÖ, in die rund 940.000 Euro einbezahlt wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft Strache und einem Mitangeklagten vor, durch eine Zusatzvereinbarung von 2014 Strache eigenmächtig auch als Bezugsberechtigten im Erlebensfall eingesetzt zu haben, ohne dass die zuständigen Parteigremien dem zugestimmt hätten.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Wiener Landesgericht sprach Strache am Donnerstag vom Vorwurf der Untreue frei. Auch der mitangeklagte frühere Funktionär der Wiener FPÖ wurde freigesprochen, womit der Senat nach rund 40-minütiger Beratung der Anklage nicht folgte.
Wie hat Strache die Vorwürfe zurückgewiesen?
Strache erklärte, die Versicherung sei 2007 als Schutz für den Krisenfall und gegen Morddrohungen angelegt worden. Die Erweiterung im Jahr 2014 sei auf Wunsch der Partei-Granden und mit Beschluss der zuständigen Gremien erfolgt; die Vorwürfe bezeichnete er wörtlich als "an den Haaren herbeigezogen".
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