Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Dienstag Berufung gegen das Strafausmaß im Prozess gegen den früheren BVT-Mitarbeiter Egisto Ott angemeldet.
Das teilte die Anklagebehörde nach dem am vergangenen Mittwoch ergangenen Urteil mit. Ein Geschworenengericht am Wiener Straflandesgericht hatte Ott einstimmig der Spionage und des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen und ihn zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Der Strafrahmen für Geheimnisverrat beträgt bis zu fünf Jahre. Der Staatsanwaltschaft ist die Strafe trotz der Nähe zur Höchststrafe zu gering.
Hintergrund des Falls
Der Prozess gegen Ott lief seit Ende Jänner. Nach den gerichtlichen Feststellungen führte der ehemalige Abteilungsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ohne dienstlichen Auftrag Personenabfragen und Recherchen durch, teils gegen Bezahlung, und gab die Ergebnisse im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB weiter.
