Anthropic-Klage: Musikverleger werfen KI-Firma Diebstahl vor | nachrichten360
Sony Music und Warner verklagen Anthropic wegen massiver Urheberrechtsverstöße
New York, 31. August 2026
Pfarramt St. Oswald in Freiland / Wikimedia Commons / Public domain
Kurzfassung
Die Musikverleger Sony Music Publishing, Warner Chappell Music Publishing und 33 weitere Verleger haben eine neue Klage gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Sie werfen dem Konzern vor, systematisch Liedtexte vervielfältigt und in das KI-System Claude eingespeist zu haben.
35 Musikverleger unter der Führung von Sony Music Publishing und Warner Chappell Music Publishing haben in New York eine neue Klage gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht und werfen dem Konzern eines der größten Fälle von Urheberrechtsverletzungen in der Geschichte vor.
Hintergrund der Klage
Die am späten August eingereichte Klage richtet sich gegen Anthropic, einen der führenden Anbieter von KI-Sprachmodellen, dessen bekanntestes Produkt das KI-System Claude ist. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, geschützte Liedtexte in großem Umfang ohne Lizenz kopiert und für das Training ihrer Modelle verwendet zu haben. Konkret soll das Modell nach Darstellung der Kläger in der Lage sein, Songtexte wortwörtlich wiederzugeben, darunter Werke aus dem Repertoire der beteiligten Verleger. Die Klage reiht sich in eine wachsende Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen ein, mit denen sich Anthropic derzeit konfrontiert sieht, während das Unternehmen zugleich einen möglichen Börsengang vorbereitet, der laut Branchenbeobachtern zu den größten der Tech-Branche zählen könnte.
Die Klageschrift spricht von einer "one of the largest and most blatant ongoing thefts of intellectual property in history", einer der größten und dreistesten laufenden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte. Die Musikverleger argumentieren, dass Anthropic durch das systematische Einspeisen urheberrechtlich geschützter Songtexte in seine Trainingsdaten die Rechte von Urhebern und Verlegern massiv verletzt habe. Das KI-System Claude reproduziere in vielen Fällen geschützte Texte vollständig oder in nahezu identischer Form, sobald Nutzer entsprechende Anfragen stellten. Die Kläger sehen darin keine zufällige Kollision, sondern das vorhersehbare Ergebnis eines Geschäftsmodells, das auf nicht lizenzierten Inhalten aufbaue.
Aus Sicht der Verleger ist der Fall vergleichbar mit früheren Klagen gegen andere KI-Anbieter, die ihre Modelle mit urheberrechtlich geschützten Texten aus dem Internet trainiert haben. Der Streit um Anthropic weist jedoch eine besondere Brisanz auf, da das Unternehmen als einer der profitabelsten Akteure im hart umkämpften Markt für generative KI gilt. Branchenkenner sehen in dem Verfahren einen Lackmustest dafür, wie US-Gerichte die Frage bewerten, ob das Training großer Sprachmodelle mit geschützten Werken ohne Lizenz zulässig ist. Sollte die Klage Erfolg haben, könnte dies nicht nur Anthropic, sondern die gesamte Branche der generativen KI betreffen.
Argumente beider Seiten
Anthropic selbst hat sich zu den konkreten Vorwürfen bisher nicht öffentlich im Detail geäußert. Das Unternehmen verweist in vergleichbaren Fällen grundsätzlich auf die sogenannte Fair-Use-Doktrin des US-Urheberrechts, die die Nutzung geschützter Werke in bestimmten Kontexten erlaubt. Musikverleger und Urheber halten dieser Position entgegen, dass das bloße Ersetzen einzelner Wörter oder das Erzeugen leicht abgewandelter Varianten keine neue, eigenständige Schöpfung darstelle. Auch die Fähigkeit des Modells, geschützte Texte auf Anfrage wortwörtlich auszugeben, lasse sich kaum mit dem Argument der transformativen Nutzung vereinbaren.
Die Liste der Kläger umfasst neben den beiden Branchenriesen Sony Music Publishing und Warner Chappell Music Publishing auch kleinere unabhängige Verlage. Insgesamt 35 Verleger haben sich der Sammelklage angeschlossen. Auch die Universal Music Publishing Group, die in früheren Verfahren bereits gegen andere KI-Anbieter wie Suno vorgegangen war, zählt laut Berichten zu den Unterstützern der Initiative. Die geografische Breite der Kläger unterstreicht die Bedeutung des Verfahrens für die gesamte Musikindustrie, die seit dem Aufkommen generativer KI um die wirtschaftliche Grundlage ihres Repertoires fürchtet.
Risiken für den Börsengang
Für Anthropic kommt die Klage zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Das Unternehmen bereitet nach eigener Aussage einen Börsengang vor, der Investoren mit einem Milliardenbewertung anlocken könnte. Anhaltende Rechtsstreitigkeiten gelten an den Kapitalmärkten als erheblicher Risikofaktor, der sich auf die Bewertung und die Bereitschaft institutioneller Investoren auswirken kann. Branchenanalysten gehen davon aus, dass die Verfahren die künftige Geschäftsstrategie des Unternehmens maßgeblich beeinflussen werden, etwa durch höhere Lizenzkosten, den Abschluss von Nutzungsvereinbarungen mit Rechteinhabern oder den Aufbau eigener Filtermechanismen.
Die Auseinandersetzung zwischen Kreativen und KI-Unternehmen ist Teil eines größeren Trends, der auch andere Branchen wie Verlagswesen, Film und Nachrichtenmedien erfasst hat. Autoren, Journalisten und Filmstudios haben in den vergangenen Jahren ähnliche Klagen gegen OpenAI, Microsoft und andere Anbieter eingereicht. Die Verfahren befinden sich in unterschiedlichen Stadien, einige wurden außergerichtlich beigelegt, andere werden vor Gericht verhandelt. Das neue Verfahren gegen Anthropic könnte dazu beitragen, Grundsatzfragen zu klären, die für die gesamte generative KI von Bedeutung sind.
Auswirkungen auf die KI-Branche
Beobachter rechnen damit, dass der Rechtsstreit sich über mehrere Jahre hinziehen wird. Bereits jetzt bereiten beide Seiten umfangreiche Beweisvorlagen vor, darunter technische Gutachten zur Funktionsweise der Trainingsdaten und zur Frage, unter welchen Bedingungen ein KI-Modell geschützte Texte reproduziert. Branchenverbände aufseiten der Musikverleger haben angekündigt, die Klage als Musterverfahren zu nutzen, um künftige Lizenzmodelle zwischen Kreativen und KI-Anbietern zu gestalten. Unabhängig vom Ausgang dürfte das Verfahren die Debatte über den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten in der Ära der KI nachhaltig prägen.
Benjamin Mann, Mitgründer von Anthropic, sowie Dario Amodei, Mitgründer des Unternehmens, sind in den bisherigen Korrespondenzen namentlich als Verantwortliche genannt. Beide haben sich zur Klage bislang nicht öffentlich geäußert. Die Anwälte der Klägerseite kündigten an, in den kommenden Wochen weitere Details zu den mutmaßlich rechtsverletzenden Inhalten vorzulegen. Anthropic hat nach Angaben aus dem Umfeld des Unternehmens eine Stellungnahme für die kommenden Tage angekündigt.
Fragen & Antworten
Wer hat die Klage gegen Anthropic eingereicht?
Die Klage wurde von 35 Musikverlegern eingereicht, darunter Sony Music Publishing, Warner Chappell Music Publishing und weitere unabhängige Verleger. Auch Universal Music Publishing Group unterstützt die Initiative nach Berichten.
Was werfen die Verleger Anthropic konkret vor?
Die Verleger werfen Anthropic vor, geschützte Liedtexte in großem Umfang ohne Lizenz für das Training des KI-Systems Claude verwendet zu haben. Das Modell soll in der Lage sein, Songtexte wortwörtlich auszugeben.
Welche Folgen könnte die Klage für Anthropic haben?
Die Klage könnte den geplanten Börsengang des Unternehmens belasten, hohe Lizenzkosten nach sich ziehen und Grundsatzfragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Modelle klären. Ein Urteil könnte Auswirkungen auf die gesamte Branche der generativen KI haben.