Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA verhandelt vor dem Landgericht München I eine Klage gegen das US-amerikanische KI-Musikunternehmen Suno, bei der es um die mögliche Verwertung geschützter Musikwerke durch KI-generierte Songs geht.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, inwieweit KI-generierte Musikausgaben auf bestehende Originalwerke zurückgreifen und damit Urheberrechte verletzen. Die GEMA sieht durch die Geschäftstätigkeit von Suno die Rechte ihrer Mitglieder gefährdet und hat das Verfahren deshalb vor dem Landgericht München I angestrengt.
Hintergrund des Verfahrens
Bereits im November 2025 hatte die GEMA gegen OpenAI vor demselben Gericht einen juristischen Etappensieg erzielt. Bei dieser früheren Klage ging es jedoch nicht um die Musikwerke selbst, sondern um die Songtexte. Das aktuelle Verfahren gegen Suno betrifft nun die Frage, wie KI-Systeme mit den eigentlichen Tonaufnahmen und Kompositionen umgehen.
