Der österreichische Signa-Gründer René Benko muss sich im Herbst in zwei Verfahren am Landesgericht Innsbruck verantworten, neben einem bereits ergangenen Ersturteil steht dort auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu einem weiteren Urteil aus.
Neben dem Hauptersturteil ist beim Landesgericht Innsbruck gegen Benko ein zweites Verfahren anhängig: Der Tiroler war im Dezember 2025 wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen, da eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) aussteht.
Dass René Benko im Herbst zweimal vor Gericht erscheinen muss, geht auf zwei getrennte erstinstanzliche Entscheidungen am Landesgericht Innsbruck zurück. Das erste Urteil ist bereits rechtskräftig, beim zweiten wartet das Erstgericht auf den Ausgang des OGH-Verfahrens.
