OGH bestätigt Benkos Verurteilung wegen Schädigung von Gläubigern
Wien, 02 Juli 2026
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Kurzfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag die Verurteilung des Signa-Gründers René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt und damit erstmals ein Schuldspruch gegen ihn rechtskräftig gemacht. Gleichzeitig hob das Höchstgericht einen Teilfreispruch im Zusammenhang mit einer 360.000-Euro-Mietvorauszahlung auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck.
Wien, 02 Juli 2026
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat am Donnerstag die erstinstanzliche Verurteilung des Signa-Gründers René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt und damit erstmals einen Schuldspruch gegen den 49-jährigen Ex-Milliardär rechtskräftig gemacht.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat am Donnerstag die erstinstanzliche Verurteilung des Signa-Gründers René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt und damit erstmals einen Schuldspruch gegen den 49-jährigen Ex-Milliardär rechtskräftig gemacht. Die Verhandlung im Großen Saal des Wiener Justizpalasts dauerte weniger als zwei Stunden, unmittelbar danach verkündete die Vorsitzende Richterin Christa Hetlinger die Entscheidung des Höchstgerichts.
Der OGH sah es als erwiesen an, dass Benko seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthielt. Im Oktober 2025 hatte das Landesgericht Innsbruck den Gründer des Signa-Imperiums wegen Schädigung seiner Gläubiger zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen berät, empfahl, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den Teilfreispruch aufzuheben. Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter sind an die Empfehlungen der Generalprokuratur nicht gebunden, folgen ihnen aber zumeist.
Hintergrund: Das Ersturteil aus Innsbruck
Die Vorsitzende des Senats, Christa Hetlinger, fasste den Kern der Entscheidung mit dem Satz zusammen: „Schenkung bleibt Schenkung.“ Damit sei, so Hetlinger, „die Tatbestandsverwirklichung bereits eingetreten“. Die Höchstrichterinnen und -richter argumentierten, das Geld sei „einfach weg und nicht mehr auf dem Konto vorhanden gewesen“. Eine Mietzinsvorauszahlung sei für Gläubiger nicht verwertbar, so die Höchstrichterin.
Vor dem OGH ging es nun um die Rechtsmittel des Angeklagten sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Benkos Verteidigung bekämpfte den Schuldspruch Benkos und das Strafausmaß. Hauptverteidiger Norbert Wess war ebenso abwesend wie sein Mandant; an seiner Stelle vertrat Thomas Pillichshammer von der Kanzlei Wess (WKK Law) den Investor vor dem Höchstgericht.
Zum zentralen Argument der Verteidigung, Benko habe das Geld nur vorübergehend bei seiner Mutter „zwischengeparkt“ und später ohne Schaden für Gläubiger zurückerhalten, sagte Pillichshammer: „Die Argumentation der Verteidigung sei nicht nachvollziehbar“, hielt die Generalprokuratur Donnerstagvormittag fest. Schließlich hätte Benko damit das Geld bei seiner Mutter „zwischengeparkt“ und damit den Gläubigern in dieser Zeit entziehen können.
Die zentrale Frage der Gegenleistung
Die Generalprokuratur wies zudem darauf hin, dass es für den Tatbestand der Krida nicht auf eine endgültige Vermögensminderung ankomme. Auch die Rücküberweisung von der Mutter ändere nichts daran, dass das Vermögen zum entscheidenden Zeitpunkt den Gläubigern entzogen worden sei. Hetlinger sagte dazu, es komme nicht darauf an, dass der Angeklagte ein gutes Geschäft mache, sondern ausschließlich auf die Gläubiger.
Im zweiten Anklagepunkt hatte das Landesgericht Innsbruck Benko freigesprochen. Dabei ging es um eine 300.000-Euro-Schenkung Benkos an seine Mutter, mit der er Vermögen beiseiteschaffte, sowie um eine Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro, die Benko trotz seiner Liquiditätsprobleme vereinbart hatte. Die WKStA ging wiederum gegen den Freispruch im zweiten Anklagepunkt vor, bei dem es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg ging.
Die WKStA hatte Berufung gegen den Freispruch eingelegt – mit Erfolg. Den Teilfreispruch in Bezug auf die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung für eine Villa hob der OGH unterdessen auf. Das Höchstgericht begründete dies auch mit „Unvollständig und unzureichend“ – die Begründung des Erstgerichts zur inneren Tatseite, also der Frage, ob Benko eine Gläubigerschädigung zumindest billigend in Kauf genommen habe, sei mangelhaft gewesen.
Ähnlich wie die Generalprokuratur sah der OGH in dieser Vorauszahlung „keinen Gegenwert“ für die Gläubiger. Der OGH ließ dieses Argument nicht gelten und wies darauf hin, dass Benko von sich aus vier Jahresmieten im Voraus geleistet habe, ohne dass die Eigentümerin dies gefordert habe. Damit sei, so Hetlinger, das Erstgericht „am falschen Dampfer“ gewesen. Für Benko, der alle Vorwürfe bestreitet, gilt in diesem zweiten Anklagepunkt weiter die Unschuldsvermutung.
Der zweite Anklagepunkt: Mietvorauszahlung
Der OGH hob zudem den Strafausspruch auf, das heißt, das Erstgericht muss sich auch mit der Strafhöhe neu beschäftigen. Auch die Höhe der Strafe muss danach noch einmal bemessen werden. Die Verteidigung hatte zudem auf den möglichen Pfandcharakter der Mietvorauszahlung verwiesen. Die Verteidigung Benkos hatte hingegen keinen Schaden in der „Rücküberweisung“ gesehen, schlussendlich habe Benko später wieder Geld von der Mutter bekommen und zwar mehr als ohne Rücküberweisung, so die Argumentation.
René Benko wurde am 23. Jänner 2025 in Innsbruck festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er war bei der Verhandlung nicht anwesend. „wird nicht zur Verhandlung nach Wien kommen“, hatte Verteidiger Norbert Wess im Vorfeld bestätigt. Eine Vorführung aus der Haft in Innsbruck war nicht erfolgt. Die in der U-Haft verbrachte Zeit kann auf eine spätere Strafe angerechnet werden.
Ausstehende Verfahren und weitere Ermittlungen
Damit ist Benko erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Die WKStA bereitet unterdessen weitere Schritte vor: Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bereits eine dritte Anklage gegen Benko fertiggestellt. Diesmal geht es um mutmaßlichen schweren Betrug sowie erneut um mutmaßliche Schädigung von Gläubigern.
Neben dem bevorstehenden Teilfreispruch-Verfahren in Innsbruck muss sich Benko auch auf ein weiteres OGH-Verfahren einstellen. Über ein zweites Urteil vom Dezember wird der OGH ebenfalls in einer Berufungsverhandlung entscheiden, ein Termin steht noch nicht fest. Auch in Deutschland laufen Ermittlungen gegen den Ex-Milliardär. So hat die Staatsanwaltschaft München ein neues Verfahren wegen Verdachts auf Veruntreuung und Betrug im dreistelligen Millionenbereich eingeleitet.
Über ein zweites Urteil vom Dezember wird der OGH ebenfalls in einer Berufungsverhandlung entscheiden, ein Termin steht noch nicht fest. Dabei war Benko damals zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ein paar Uhren und einige Manschettenknöpfe dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hatte. Auch dieses Urteil ist wegen Rechtsmitteln der WKStA und der Verteidigung noch nicht rechtskräftig.
Über ein zweites Urteil vom Dezember wird der OGH ebenfalls in einer Berufungsverhandlung entscheiden, ein Termin steht noch nicht fest. Die WKStA führt derzeit Ermittlungen in 17 verschiedenen Faktenkomplexen im Signa-Komplex. Weitere Ermittlungen laufen – auch in Deutschland. Auch im italienischen Trento wurde am Donnerstag Anklage gegen den Signa-Gründer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit Bauprojekten in Norditalien und Südtirol erhoben; eine Vorverhandlung ist für den 23. Oktober angesetzt.
Reaktionen und Ausblick
Über ein zweites Urteil vom Dezember wird der OGH ebenfalls in einer Berufungsverhandlung entscheiden, ein Termin steht noch nicht fest. Benko hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliarden-Vermögen aufgebaut. Die Signa Holding meldete Ende November 2023 Insolvenz an. Laut KSV, dem Kreditschutzverband, belaufen sich Benkos persönliche Insolvenzverbindlichkeiten auf 2,43 Milliarden Euro – Platz zwei unter den sieben größten österreichischen Pleiten des Jahres 2024.
„Es ist ausgefeilt, aber es bleibt halt auch nur ein Konstrukt“, sagte die Vertreterin der Generalprokuratur. Sie griff damit eine Formulierung aus dem „Kurier“ auf. Der OGH-Senat sah in den Überweisungen zwischen Benko und seiner Mutter Ingeborg dennoch „Schutzbehauptung“ der Verteidigung. „Hätte Benko die 300.000 Euro also nicht zurücküberwiesen, hätte er bei der nächsten Zuwendung seiner Mutter entsprechend weniger erhalten, so die Verteidigung“, fasste Pillichshammer das Argument zusammen – das Höchstgericht ließ diese Sicht nicht gelten.
Die Zukunft des Verfahrens bleibt damit offen: Der zweite Anklagepunkt um die Mietvorauszahlung muss vom Landesgericht Innsbruck neu verhandelt werden. Sollte Benko auch dort verurteilt werden, wäre ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren möglich. Die endgültige Strafhöhe wird erst nach Abschluss beider Verfahren feststehen. Benko bleibt bis dahin in Untersuchungshaft in Innsbruck, alle Vorwürfe weist er zurück.
Fragen & Antworten
Wofür wurde René Benko vom OGH rechtskräftig verurteilt?
Der OGH bestätigte das Ersturteil des Landesgerichts Innsbruck wegen betrügerischer Krida. Demnach hatte Benko im Herbst 2023 seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und damit Vermögen dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen.
Was bedeutet die Aufhebung des Teilfreispruchs im Mietvorauszahlungs-Punkt?
Der OGH hob den Freispruch im zweiten Anklagepunkt auf und verwies die Sache an das Landesgericht Innsbruck zurück. Dort muss neu verhandelt werden, ob die 360.000-Euro-Mietvorauszahlung für eine Villa in Innsbruck-Hungerburg eine Gläubigerschädigung darstellt.
Welche weiteren Verfahren erwarten René Benko?
Neben dem neuen Innsbruck-Verfahren um die Mietvorauszahlung liegt beim OGH auch die Berufung gegen ein zweites Urteil vom Dezember 2025 (15 Monate Bewährungsstrafe) noch ohne Termin. Die WKStA hat zudem eine dritte Anklage wegen schweren Betrugs und Krida eingebracht, die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt, und in Trento wurde Anklage wegen krimineller Vereinigung erhoben.