Der Hauptangeklagte Beran A. ist am Donnerstag im Prozess um den vereitelten Anschlag auf die Taylor-Swift-Konzerte in Wien von den Geschworenen am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig gesprochen worden.
Die acht Geschworenen berieten stundenlang über die Schuldfrage des 21-jährigen Österreichers mit nordmazedonischen Wurzeln. Sie kamen zu dem Schluss, dass er an der Bildung einer terroristischen Zelle beteiligt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Richter sollte das Strafmaß kurz nach der Urteilsverkündung bekannt geben. Die Verkündung der Urteile war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch im Gange.
Der Angeklagte hatte im Verfahren zugegeben, einen Anschlag auf ein Konzert des US-Stars im August 2024 geplant zu haben. Er beabsichtigte, vor dem Ernst-Happel-Stadion, das in eine Konzertbühne umgewandelt worden war, so viele Fans wie möglich zu töten.
Die Anklage und das Geständnis
Der Anschlag konnte vereitelt werden, weil der Beschuldigte kurz vor dem Konzerttermin festgenommen wurde. Die drei ursprünglich geplanten Konzerte in Wien wurden daraufhin abgesagt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem jungen Mann vorgeworfen, sich im Internet radikalisiert und gezielt nach Mitteln für einen Massenmord gesucht zu haben. Die Verteidigung argumentierte, der Angeklagte habe die Tat nicht allein durchführen können und sei letztlich von den Behörden gestoppt worden.
Die Geschworenen folgten in ihrem Schuldspruch weitgehend der Anklage. Sie sahen es als erwiesen an, dass der 21-Jährige eine zentrale Rolle in der terroristischen Vereinigung spielte und konkrete Vorbereitungshandlungen für den Anschlag getroffen hatte.
Hintergrund des vereitelten Anschlags
Das Verfahren fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Prozess war von Beginn an von hohem öffentlichem Interesse begleitet, da die geplanten Konzerte Hunderttausende Fans aus aller Welt nach Wien hätten bringen sollen.
Die Absage der Konzerte hatte im Sommer 2024 weltweit für Bestürzung unter den Swift-Fans gesorgt. Viele von ihnen waren bereits nach Wien gereist und versammelten sich spontan in der Stadt, um gemeinsam zu singen und ihre Enttäuschung zu verarbeiten.
Ausblick und mögliche Rechtsmittel
Mit dem Schuldspruch endet ein zentrales Kapitel der juristischen Aufarbeitung des Falls. Weitere mutmaßliche Mitwisser oder Unterstützer könnten in separaten Verfahren zur Verantwortung gezogen werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Eine endgültige Entscheidung könnte daher noch Monate in Anspruch nehmen.
