Österreichs Justizministerin plant einmalige vorzeitige Entlassung von rund 500 Häftlingen
Wien, 19. Juni 2026
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Kurzfassung
Anna Sporrer (SPÖ) plant die einmalige vorzeitige Entlassung von rund 500 Gefängnisinsassen, um die Überbelegung der heimischen Justizanstalten zu entschärfen. Sexual-, Terror- und schwere Gewaltdelikte sowie Häftlinge nach dem Verbotsgesetz und gefährliche Rückfalltäter sind laut Ministerium von der Maßnahme ausgeschlossen.
Die österreichische Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bereitet eine einmalige vorzeitige Entlassung von rund 500 Häftlingen vor, um die seit Jahren bestehende Überbelegung der heimischen Justizanstalten zu verringern.
Hintergrund: Überfüllte Haftanstalten
Die Idee wurde zuerst von der Tageszeitung „Kurier" berichtet und am Freitag von einer Sprecherin des Ministeriums gegenüber der APA bestätigt. Demnach handle es sich bei den genannten Zahlen um derzeitige Schätzungen. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte gegenüber der APA: „Bei den genannten Zahlen handelt es sich um derzeitige Schätzungen."
Die österreichischen Justizanstalten sind seit Langem überfüllt. Laut Angaben des Ministeriums befanden sich am 1. Juni 2026 insgesamt 9.124 Häftlinge in Haft. Bei einer vom Ministerium angegebenen Belagsfähigkeit von 8.422 Haftplätzen „entspricht das einer Auslastung von 108,34 Prozent." Hinzu kommen weitere 972 Personen, die infolge einer psychischen Erkrankung in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht sind oder sich im elektronisch überwachten Hausarrest befinden, wie das Ministerium mitteilte: „Weitere 972 Personen sind infolge einer psychischen Erkrankung in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht bzw. befinden sich im elektronisch überwachten Hausarrest."
Die geplante Entlassung würde die Häftlingszahl um rund 5,5 Prozent reduzieren. „Sporrer will auf einen Schlag 500 Häftlinge entlassen", berichtete der „Kurier". Das Ministerium erklärte dazu, man arbeite an „Maßnahmen, um eine einmalige Haftentlassung zu bewerkstelligen".
Wer kommt für die Entlassung in Frage?
Von der Entlassung ausgeschlossen sind nach Angaben des Ministeriums mehrere klar definierte Gruppen. „Sexual-, Terror- oder schwere Gewaltdelikte sind natürlich ausgeschlossen", heißt es aus dem Ressort. Auch Häftlinge, die aufgrund von Delikten nach dem Verbotsgesetz in Haft sitzen, sowie gefährliche Rückfalltäter sind demnach nicht teilnahmeberechtigt. Zudem würden Personen in elektronisch überwachtem Hausarrest nicht für die Maßnahme in Frage kommen, wie das Ministerium betonte: „Auch Personen in elektronisch überwachtem Hausarrest kämen dafür nicht in Frage."
Die Entlassung ist an konkrete Bedingungen geknüpft. „Die Entlassung sei auch an die erfolgreiche Absolvierung von Lockerungs- und Resozialisierungsschritten geknüpft", erklärte das Ministerium. „Das betrifft Personen, die sich im Strafvollzug etwa bei Freigängen bewährt haben."
Sicherheitsbedenken und Bedingungen
Sicherheitsbedenken wies das Ministerium zurück. Eine Sprecherin sagte: „Die Sicherheit der Bevölkerung bleibt durch diese Maßnahme gewahrt, bei der im Einzelfall selbstverständlich alle Sicherheitsaspekte geprüft werden."
Bereits im Februar 2026 hatte Sporrer ein breites Maßnahmenpaket zur Entlastung der Gefängnisse angekündigt. Die nun diskutierte vorzeitige Entlassung ist Teil dieser Strategie. Die APA berichtete Anfang Juni, dass das Justizministerium zuletzt einen erneuten Anstieg der Belegungszahlen registriert hatte.
Kritik aus der Opposition
Die Pläne stoßen in der Opposition auf scharfe Kritik. Der Ernst Gödl warnte in einer Presseaussendung am Samstag vor einem „fatalen Signal". „Die Justizministerin dürfe keine Schnellschüsse verüben", wurde Gödl zitiert. Zugleich nannte er Gruppen, die seiner Einschätzung nach von einer vorzeitigen Entlassung profitieren könnten: „Man rede hier von Menschenschmugglern der kriminellen Schleppermafia oder straffälligen Asylwerbern." Gödl forderte die Justizministerin auf, „ihre Pläne zu konkretisieren".
Noch schärfer formulierte es der Harald Stefan. Er bezeichnete die Entlassungspläne als eine „Kapitulation des Rechtsstaats". Stefan sagte: „Strafe muss Strafe bleiben, sonst verliert sie jede abschreckende Wirkung, und unser Rechtssystem verkommt zur Farce." Die Überfüllung der Gefängnisse sei aus seiner Sicht „das direkte Ergebnis einer verfehlten Migrations- und Sicherheitspolitik" der Koalition.
Strukturelle Ursachen und finanzieller Rahmen
Die Volksanwaltschaft und die GÖD-Justizwachegewerkschaft hatten in der Vergangenheit wiederholt Alarm zur Lage im Strafvollzug geschlagen. Auch der Salzburger Verfass- und Verwaltungsrechtler Reinhard Klaushofer sah in einem ORF-Interview strukturelle Ursachen. Er erklärte, „dass laufend neue Straftatbestände eingeführt werden, während kaum welche wegfallen – das führt zu höheren Haftzahlen".
Die geplante Entlassungsmaßnahme ist eingebettet in einen breiteren finanziellen Rahmen. Das kürzlich beschlossene Doppelbudget verlangt vom Justizressort weitere Sparmaßnahmen. Zugleich erhält der Verein Neustart, der Haftentlassenen bei der Rückkehr in den Alltag hilft, weniger Geld, wie aus dem Ministerium verlautete: „dass der Verein Neustart, der Haftentlassenen bei der Rückkehr in den Alltag hilft, weniger Geld bekommt".
In der rechtlichen Einordnung stützt sich das Ministerium auf das österreichische Strafvollzugsgesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitige Entlassungen aus Haftstrafen erlaubt. Voraussetzung ist stets die positive Sozial- und Legalprognose sowie das erfolgreiche Absolvieren von Lockerungen und Resozialisierungsschritten. Das Justizministerium betonte, dass der Vorschlag für die einmalige vorzeitige Entlassung derzeit noch in Vorbereitung innerhalb der Bundesregierung sei.
Ausblick: Zahl bleibt Schätzung
Die nun bekannt gewordenen Pläne markieren einen vorläufigen Höhepunkt einer Debatte, die das Justizressort seit Monaten beschäftigt. Bereits im Februar hatte Sporrer auf die prekäre Lage in den Anstalten hingewiesen. Die jüngsten Zahlen vom Juni zeigen, dass sich die Situation weiter zugespitzt hat. Sollte der Plan umgesetzt werden, wäre es die größte einmalige Haftentlassung in Österreich seit vielen Jahren.
Das Ministerium wollte sich auf die Zahl 500 noch nicht endgültig festlegen, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht: „Auf die Zahl 500 wollte man sich im Justizministerium noch nicht endgültig festlegen. Dies sei eine Schätzung." Damit bleibt offen, wie viele Insassen tatsächlich entlassen werden könnten. Auch der genaue Zeitpunkt der Maßnahme wurde noch nicht bekannt gegeben. Klar ist, dass die Entlassung an die erfolgreiche Absolvierung der Lockerungs- und Resozialisierungsschritte geknüpft sein wird.
Beobachter sehen in der geplanten Entlassung eine Notwendigkeit, sehen aber auch Risiken. Während Befürworter auf die katastrophalen Haftbedingungen und die Überlastung des Personals verweisen, warnen Kritiker vor einem Kontrollverlust und einer Schwächung des Rechtsstaats. Die Diskussion darüber dürfte in den kommenden Wochen weiter an Intensität gewinnen, zumal die Regierung die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme noch vorlegen muss.
Fest steht: Die Pläne sind zum jetzigen Zeitpunkt ein Vorhaben innerhalb der Bundesregierung und müssen erst politisch abgestimmt werden. Ob und in welcher Form sie umgesetzt werden, hängt von der weiteren Beratung im Kabinett ab. Das Justizministerium bezeichnete den Vorschlag als noch in Vorbereitung: „Der Vorschlag des Bundesministeriums für Justiz für eine einmalige vorzeitige Entlassung ist derzeit noch in Vorbereitung innerhalb der Bundesregierung. Bei den genannten Zahlen handelt es sich um derzeitige Schätzungen."
Fragen & Antworten
Wer ist Anna Sporrer und welche Rolle spielt sie in den Entlassungsplänen?
Anna Sporrer ist die österreichische Justizministerin der SPÖ. Sie plant die einmalige vorzeitige Entlassung von rund 500 Häftlingen, um die Überbelegung der heimischen Justizanstalten zu verringern.
Welche Häftlingsgruppen sind von der Entlassung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind laut Justizministerium Insassen, die Sexual-, Terror- oder schwere Gewaltdelikte begangen haben, sowie Häftlinge nach dem Verbotsgesetz und gefährliche Rückfalltäter. Personen im elektronisch überwachten Hausarrest kommen ebenfalls nicht in Frage.
Welche Kritik wurde an den Plänen geübt?
Der ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl warnte vor einem fatalen Signal und forderte eine Konkretisierung der Pläne. Der Harald Stefan bezeichnete die Entlassungspläne als Kapitulation des Rechtsstaats und führte die Überfüllung auf eine verfehlte Migrations- und Sicherheitspolitik zurück.
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