Innsbruck, 17 Juni 2026

Im Zuge der laufenden österreichischen Koalitionsverhandlungen wird über die Schließung oder Zusammenlegung von 16 Bezirksgerichten bundesweit verhandelt, wobei in Tirol die Standorte Silz, Rattenberg, Landeck und Telfs zur Diskussion stehen.

Hintergrund: 16 Standorte bundesweit im Gespräch

Wie die 'Tiroler Tageszeitung' am Mittwoch berichtete, laufen in der österreichischen Bundesregierung Gespräche über eine Reduktion der Zahl der Bezirksgerichte. Insgesamt befinden sich demnach 16 Standorte in ganz Österreich auf der Verhandlungsliste. In Tirol wären demnach vier Außenstellen betroffen: Silz, Rattenberg, Landeck und Telfs. Die Verhandlungen sind Teil eines Sparpakets, das im Doppelbudget 2027/28 verankert werden soll.

Laut APA bestätigte das Büro von Anna Sporrer die Koalitionsgespräche, betonte jedoch, dass noch keine endgültige Einigung erzielt worden sei. Eine endgültige Liste der Standorte liege nicht vor und sei weiterhin Verhandlungsgegenstand. Das Ministerium verwies darauf, dass die Qualität und der Umfang der Leistungen erhalten bleiben sollen, während die Effizienz steige. In einer schriftlichen Stellungnahme hieß es: "Es werden alle Arbeitsplätze innerhalb der Justiz erhalten bleiben, da die Mitarbeiter:innen von den aufnehmenden Bezirksgerichten übernommen werden."

Sparvolumen und Ausnahmen

Aus den Gesprächen geht hervor, dass Oberösterreich, Salzburg und Wien von den Kürzungen ausgenommen sind. Neben Tirol sind auch in Kärnten die Standorte Eisenkappel, Ferlach und Hermagor im Gespräch. In der Steiermark werden drei weitere Standorte diskutiert, in Niederösterreich und im Burgenland jeweils zwei, in Vorarlberg ein Standort. Damit ergibt sich die Gesamtzahl von 16 potenziell betroffenen Bezirksgerichten, die zusammengelegt oder geschlossen werden könnten.

Aus Sicht des Justizministeriums wären Einsparungen bei reinen Standortkosten von rund drei Millionen Euro pro Jahr möglich. Gleichzeitig sieht das Ressort eine gewisse Entlastung der erstinstanzlichen Gerichte durch eine Änderung der Strafprozessordnung vor: Künftig sollen Fälle vom Schöffengericht an Einzelrichter:innen übergehen, was Verfahrensabläufe vereinfachen könnte. Das Doppelbudget 2027/28 im Justizbereich wird zum zweiten Mal in Folge keine Erhöhung der geplanten Personalstellen enthalten.

Kritik aus der Justiz

Die Oberlandesgerichte hatten am vorangegangenen Montag den geplanten Justizbudget ebenfalls kritisiert. Auch der Verein Neustart, der in der Bewährungshilfe und im Tatausgleich tätig ist, hatte kürzlich gegen das bevorstehende Budget protestiert. Für den Strafvollzug sind demnach kaum zusätzliche Mittel vorgesehen, und bei den Budgets für die Bewährungshilfe zeichnen sich offenbar Kürzungen ab.

Betroffen von den geplanten Maßnahmen wären vor allem kleinere Standorte, die häufig über wenige Richter:innen und beschränkte Öffnungszeiten verfügen. Bürger:innen müssten in Zukunft längere Wege zum zuständigen Bezirksgericht in Kauf nehmen, was insbesondere in ländlichen Regionen Tirols als problematisch gilt. Gleichzeitig weist das Justizministerium darauf hin, dass durch die Zusammenlegungen personelle Ressourcen gebündelt und Verfahren beschleunigt werden könnten.

Offene Fragen für Tirol

Die politischen Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der Sparmaßnahmen dauern an. Beobachter:innen rechnen damit, dass eine endgültige Entscheidung erst nach Abschluss der Koalitionsgespräche fallen wird. Bis dahin bleibt offen, welche der genannten Standorte tatsächlich geschlossen oder mit benachbarten Gerichten zusammengelegt werden. Das Justizministerium kündigte an, die Belegschaft der betroffenen Standorte in den aufnehmenden Bezirksgerichten weiterzuverwenden, um Kündigungen zu vermeiden.

Die Diskussion um die Bezirksgerichte reiht sich in eine breitere Debatte um die Finanzierung des österreichischen Justizwesens ein. Während die Regierung auf Effizienzsteigerungen und Einsparungen verweist, warnen Gerichtspräsident:innen und Vertreter:innen der Bewährungshilfe vor einer schleichenden Verschlechterung der Serviceleistungen für Bürger:innen. Besonders in ländlichen Regionen wie Tirol könnte eine Ausdünnung der Gerichtsstandorte den Zugang zum Rechtsstaat spürbar verändern.