Die österreichische Bundesregierung will mit einer Änderung des Strafrechts Exporte von Verteidigungs- und Dual-Use-Gütern erleichtern und damit heimischen Unternehmen einen größeren Anteil am europäischen Rüstungsboom sichern.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) begründete den Vorstoß am Mittwoch mit den wachsenden Sicherheits- und Verteidigungsausgaben in Europa. "Europa investiert stark in Sicherheit und Verteidigung. So sichern wir Arbeitsplätze und schaffen Chancen für neue Jobs", sagte Hattmannsdorfer laut Ministerium. Die Verfahren sollen "digitaler, einfacher und klarer" werden. Nach dem Willen der Bundesregierung soll Österreich vom Rüstungsboom in Europa profitieren.
Konkret geht es um das Delikt "Verbotene Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte", das in Paragraf 320 StGB geregelt ist. Laut dem Gesetzesentwurf wären Beitragshandlungen künftig nur noch strafbar, wenn auch die "unmittelbare Tat" in Österreich stattfindet, sprich: Wenn ein österreichisches Unternehmen zum Beispiel direkt Kriegsmaterial an die Ukraine liefert oder eine österreichische Bank direkt einen Kredit an das ukrainische Militär vergibt. Der Versuch soll explizit "nicht strafbar" sein, zudem soll die strafrechtliche Verantwortung von Beitragstätern eingeschränkt werden.
