Die österreichische Regierung hat beschlossen, die Intervalle für die verpflichtende §57a-Begutachtung, umgangssprachlich "Pickerl" genannt, zu verlängern und den Ausbau von E-Ladestellen zu beschleunigen.
Neue Intervalle für Fahrzeugprüfungen
Bisher mussten Pkw in Österreich drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zur Begutachtung, danach alle zwei Jahre und anschließend jährlich (3-2-1-Regelung). Künftig soll die erste Prüfung erst nach vier Jahren erfolgen, gefolgt von weiteren Prüfungen alle zwei Jahre. Ab dem zehnten Lebensjahr des Fahrzeugs bleibt die jährliche Kontrolle bestehen (4-2-2-2-1-Regelung).
Die neuen Regeln sollen "spätestens Jänner nächsten Jahres" in Kraft treten und gelten nicht nur für Neuwagen, sondern für alle Fahrzeuge, wie es in einer offiziellen Mitteilung heißt. Mit dieser Anpassung nähert sich Österreich den EU-weiten Mindeststandards an.

