Nationalrat verlängert Intervalle für die Pickerl-Überprüfung: Grüne stimmen als einzige Fraktion dagegen
Wien, 07. Juli 2026
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Kurzfassung
Der Nationalrat hat eine deutliche Ausweitung der Prüfintervalle für das „Pickerl" beschlossen. Künftig gilt ein Rhythmus von 4:2:2:1 Jahren, die jährliche Untersuchung ist erst nach acht Jahren nötig; die Grünen stimmten als einzige Fraktion dagegen.
Der österreichische Nationalrat hat am Dienstag gegen die Stimmen der Grünen eine deutliche Ausdehnung der Prüfintervalle für die periodische Fahrzeugüberprüfung („Pickerl") beschlossen und zugleich ukrainische Fahrzeuge den österreichischen Regeln gleichgestellt.
Die neuen Intervalle im Überblick
Die Novelle verändert die zeitlichen Abstände, in denen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Österreich zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz antreten müssen. Statt der bisherigen Reihenfolge – erstmals drei Jahre nach der Zulassung, dann nach zwei Jahren und danach jährlich – gelten künftig die Intervalle 4:2:2:1. Konkret heißt das: Die erste Untersuchung ist vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite zwei Jahre später, eine dritte nach weiteren zwei Jahren und erst danach ist jährlich zu prüfen.
Damit verschiebt sich auch der Zeitpunkt, ab dem Fahrzeuge in die jährliche Pflicht rutschen, deutlich nach hinten. Waren Pkw bisher ab dem fünften Jahr nach der Erstzulassung jedes Jahr zur Begutachtung zu bringen, geschieht das nun erst ab dem achten Jahr. Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) sieht darin eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Mit der Reform würden viele Halterinnen und Halter seltener zur Werkstatt oder Prüfstelle müssen, ohne dass dabei Abstriche bei der Verkehrssicherheit gemacht würden, sagte Hanke im Plenum.
Argumente der Befürworter: Entlastung und Bürokratieabbau
Unterstützung kam auch von den Regierungsfraktionen sowie von NEOS. NEOS-Mandatar Janos Juvan zeigte sich erfreut: „Hunderttausende Menschen würden entlastet", so Juvan. Auch die FPÖ signalisierte grundsätzliche Zustimmung, warf aber die Frage auf, warum eine solche Novelle nicht früher umgesetzt worden sei. „Für den freiheitlichen Abgeordneten Christofer Ranzmaier stellt sich nur die Frage, warum man solch eine Novelle nicht früher umgesetzt habe", hieß es in der Debatte.
Kritik der Grünen: Sicherheitsbedenken
Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Die Abgeordnete Elisabeth Götze äußerte sich skeptisch und warnte, durch die längeren Intervalle könnten sicherheitsrelevante Mängel zu spät erkannt werden. Auch wurde im Plenum eine Statistik ins Treffen geführt, wonach nach drei Jahren fast ein Fünftel der Fahrzeuge schwere Mängel aufweise. Die Grünen sehen durch die verlängerten Fristen ein erhöhtes Risiko, dass defekte Bremsen, Beleuchtungsanlagen oder Fahrwerke länger unentdeckt bleiben.
Neben den Intervallen regelt die Novelle auch den Umgang mit Fahrzeugen ukrainischer Vertriebener. Bisher galten für diese Wagen günstigere Sonderregelungen, die nach dem Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeführt worden waren. „Es sei klar gewesen, dass es nach Ausbruch des Kriegs Sonderregelungen gebraucht habe", stellte ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel fest. Nun aber müsse man auch die Sicherheit der ukrainischen Fahrzeuge sicherstellen. Ukrainische Wagen werden mit der Novelle österreichischen Fahrzeugen gleichgestellt; die bisherigen Erleichterungen fallen.
Ukrainische Fahrzeuge werden gleichgestellt
Konkret müssen die ukrainischen Fahrzeuge künftig in Österreich zugelassen werden, unterliegen der normalen „Pickerl"-Pflicht und müssen die Normverbrauchsabgabe sowie die motorbezogene Versicherungssteuer entrichten. Über diese Gleichbehandlung bestand nach Angaben aus dem Plenum unter allen Fraktionen Einigkeit. Die FPÖ störte allerdings, dass die Umstellung mit einer langen Übergangsfrist von einem Jahr versehen wurde.
Die Übergangsfrist soll Betroffenen Zeit geben, ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß zuzulassen und auf die neuen steuerlichen Pflichten vorzubereiten. Beobachterinnen und Beobachter im Parlament werteten den Schritt als notwendigen Anschluss an den regulären Vollzug: Wer in Österreich dauerhaft ein Auto fährt, soll künftig auch die gleichen technischen und steuerlichen Pflichten erfüllen.
Inhaltlich hatte die Reform zwei Stoßrichtungen. Einerseits sollen die Intervalle entzerrt und Werkstätten sowie Prüfstellen entlastet werden, andererseits wird der Vollzug im Bereich der ukrainischen Fahrzeuge vereinheitlicht. Die Bundesregierung erhofft sich davon sowohl einen Bürokratieabbau als auch mehr Verkehrssicherheit, weil bislang unterschiedlich behandelte Fahrzeuge nun denselben technischen Anforderungen unterliegen.
Für die heimischen Werkstätten und Prüfstellen bedeutet die Reform eine Verschiebung des Arbeitsanfalls. Künftig werden in den ersten Jahren nach der Erstzulassung weniger Fahrzeuge zur Begutachtung kommen, während ab dem achten Jahr die jährlichen Termine konzentrierter anfallen. Branchenvertreterinnen und -vertreter hatten sich im Vorfeld teils kritisch geäußert, weil die längeren Intervalle das Aufspüren von Mängeln verzögern könnten.
Die Debatte im Nationalrat verlief entlang bekakter Linien: Regierung und NEOS argumentierten mit Entlastung, die Grünen warnten vor Sicherheitsrisiken, die FPÖ positionierte sich als Kritikerin der langen Übergangsfrist für ukrainische Fahrzeuge. Am Ende stand ein mehrheitlicher Beschluss, mit dem Österreich beim „Pickerl"-System einen eigenen Weg geht, der sich vom dichteren Takt anderer EU-Staaten unterscheidet.
Die Novelle tritt nach der üblichen Begutachtungs- und Kundmachungsfrist in Kraft. Bis dahin gelten die alten Intervalle weiter, das heißt: erster Termin drei Jahre nach der Erstzulassung, dann nach zwei Jahren, danach jährlich. Fahrzeughalterinnen und -halter, die ihren Stichtag im laufenden Jahr verpasst haben, müssen die nächste fällige Untersuchung wie bisher fristgerecht nachholen.
Auswirkungen auf Werkstätten und Halter
Wer den Stichtag versäumt, riskiert nach wie vor eine Verwaltungsstrafe. Die Novelle ändert daran nichts; sie verschiebt lediglich den Zeitpunkt der erstmaligen und der weiteren turnusmäßigen Begutachtungen. Halterinnen und Halter sind daher weiterhin selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig um die Überprüfung zu kümmern, auch wenn der nächste Termin nun weiter in der Zukunft liegt als bisher.
Insgesamt bleibt das „Pickerl" das zentrale Instrument der wiederkehrenden technischen Fahrzeugüberprüfung in Österreich. Mit dem neuen Rhythmus 4:2:2:1 sinkt in den ersten acht Jahren die Frequenz der Pflichtbesuche, danach gilt jährliche Untersuchung. Für neu zugelassene Fahrzeuge bedeutet das konkret: erste Begutachtung im vierten Jahr, zweite im sechsten, dritte im achten und ab dem neunten Jahr jährlich.
Die Gleichstellung ukrainischer Fahrzeuge ist der zweite große Block der Novelle. Sie betrifft nach Schätzungen einen niedrigen fünfstelligen Bereich an Wagen, die seit dem Kriegsbeginn in Österreich genutzt werden. Mit der Umstellung entfallen Ausnahmen, gleichzeitig wird der österreichische Fuhrpark technisch und steuerlich vereinheitlicht.
Fragen & Antworten
Welche neuen Intervalle gelten künftig für das „Pickerl"?
Nach der Nationalratsnovelle gilt der Rhythmus 4:2:2:1 Jahre – erstmals nach vier Jahren, dann nach zwei und weiteren zwei Jahren, danach jährlich. Die jährliche Pflicht beginnt damit erst nach acht statt nach fünf Jahren.
Was ändert sich für ukrainische Fahrzeuge in Österreich?
Ukrainische Fahrzeuge werden österreichischen gleichgestellt, müssen künftig in Österreich zugelassen werden und unterliegen der normalen „Pickerl"-Pflicht sowie der Normverbrauchsabgabe und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Für die Umstellung gilt eine einjährige Übergangsfrist.
Warum haben die Grünen gegen die Reform gestimmt?
Die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze befürchtet, dass sicherheitsrelevante Mängel durch die längeren Intervalle zu spät erkannt werden, und verwies darauf, dass nach drei Jahren fast ein Fünftel der Fahrzeuge schwere Mängel aufweise.
Pickerl-Reform 2026: Neue Intervalle 4:2:2:1 beschlossen | nachrichten360