Der österreichische Nationalrat hat am Dienstag gegen die Stimmen der Grünen eine deutliche Ausdehnung der Prüfintervalle für die periodische Fahrzeugüberprüfung („Pickerl") beschlossen und zugleich ukrainische Fahrzeuge den österreichischen Regeln gleichgestellt.

Die neuen Intervalle im Überblick

Die Novelle verändert die zeitlichen Abstände, in denen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Österreich zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz antreten müssen. Statt der bisherigen Reihenfolge – erstmals drei Jahre nach der Zulassung, dann nach zwei Jahren und danach jährlich – gelten künftig die Intervalle 4:2:2:1. Konkret heißt das: Die erste Untersuchung ist vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite zwei Jahre später, eine dritte nach weiteren zwei Jahren und erst danach ist jährlich zu prüfen.