Österreich plant 42. Kraftfahrgesetz-Novelle: Pickerl-Toleranzfrist soll fallen
Wien, 20. Juni 2026
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Kurzfassung
Die österreichische Regierung plant im Rahmen der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes die Abschaffung der bisherigen viermonatigen Toleranzfrist für die §57a-Begutachtung, das sogenannte Pickerl. Als Ausgleich soll die Überprüfung künftig bis zu vier Monate vor dem Fälligkeitstermin möglich sein, gleichzeitig werden die Intervalle von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 Jahre umgestellt.
Im Zuge der geplanten 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes will die österreichische Regierung die bisherige viermonatige Toleranzfrist für die §57a-Begutachtung, das sogenannte Pickerl, ersatzlos streichen.
Ausgangslage: Vier Monate Nachfrist fallen
Wer in Österreich mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Ritual: Spätestens vier Monate nach dem eigentlichen Fälligkeitstermin muss das Pickerl erneuert sein, danach wird es offiziell teuer. Diese Nachfrist, im Fachjargon Toleranzfrist genannt, soll mit der bevorstehenden 42. Kraftfahrgesetz-Novelle ersatzlos gestrichen werden. Das geht aus dem Begutachtungsentwurf hervor, dessen Begutachtungsfrist bereits Ende Mai endete. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten im Jänner 2027, sofern das Vorhaben die parlamentarischen Beratungen unverändert übersteht.
Verkehrslandesrat Udo Landbauer aus Niederösterreich sprach sich per Aussendung gegen die geplante Reform aus. Er sieht darin einen weiteren "Angriff auf Autofahrer und Motorradfahrer". Die Bundesregierung ignoriere "die selbst von der EU eingeräumten Ausnahmemöglichkeiten", so Landbauer. Er verwendete in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung einer "Verliererampel" und beschrieb die Regierung als "autofahrerfeindlich".
Begründung aus dem Ministerium
Bisher durfte das Pickerl bis zu vier Monate überzogen werden, was vor allem bei Fahrten ins Ausland immer wieder zu Problemen führte. "Zum anderen führe die Überzung im Ausland immer wieder zu Probleme für österreichische Autofahrer. Andernorts werde die heimische Nachfrist nämlich vielfach nicht anerkannt", begründete das Mobilitätsministerium gegenüber der Krone die Reform. Demnach kam es nach Angaben des ÖAMTC etwa in Italien, Kroatien, Slowenien oder Ungarn immer wieder zu Strafen und in Einzelfällen sogar zu Kennzeichenabnahmen.
Diese Rechtsunsicherheit soll mit dem Wegfall der Toleranzfrist beseitigt werden. Das Ministerium begründet den Schritt zudem mit einer Anpassung an das geltende EU-Recht: Man wolle erreichen, dass die Fahrzeugüberprüfungen europaweit einheitlicher vonstattengehen können. Auch die Anpassung an EU-Vorgaben wird als zusätzlicher Grund für die Streichung genannt.
Mehr Vorlauf, weniger Puffer
Als Ausgleich sieht die Novelle vor, dass die Begutachtung künftig bereits bis zu vier Monate vor Fälligkeit möglich ist, ohne dass sich der nächste Prüftermin verschiebt. Bislang war eine Vorziehung lediglich um einen Monat erlaubt. Künftig wäre es außerdem möglich, die Begutachtung bereits bis zu vier Monate vor dem Fälligkeitstermin durchführen zu lassen. Damit gewinnen Halter auf der einen Seite mehr Planungsspielraum, verlieren auf der anderen Seite jedoch den bisherigen zeitlichen Puffer bei Verzögerungen.
Neue Intervalle 4-2-2-2-1
Ein weiterer Kernpunkt der Reform betrifft die Intervalle der wiederkehrenden Begutachtung. Statt der bekannten 3-2-1-Regelung, also drei Jahre nach Erstzulassung, dann alle zwei Jahre und ab einem gewissen Alter jährlich, soll künftig die Variante 4-2-2-2-1 gelten. Mit der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes möchte man jedenfalls die bisherige, klassische Pickerlregelung von 3-2-1 Jahren auf 4-2-2-2-1 Jahren erhöhen. Musste man bisher nach drei Jahren zum ersten Mal mit einem Neuwagen zum Pickerl, ist das künftig erst nach vier Jahren notwendig.
Auch der jährliche Prüfzyklus verschiebt sich nach hinten. Statt schon ab fünf Jahren jedes Jahr in die Werkstatt zu müssen, wird das künftig erst ab zehn Jahren nötig sein. Das bedeutet für viele Halter von Neufahrzeugen ein zusätzliches Jahr ohne verpflichtenden Werkstattbesuch und damit eine spürbare Entlastung.
Kritik von FPÖ und Landbauer
Die FPÖ hat bereits am Samstag öffentlich Kritik an den geplanten Änderungen geübt. "Kritik daran gibt es allerdings erst seit Samstag, und zwar vonseiten der FPÖ", heißt es im Bericht. Die Freiheitlichen hätten es gerne, dass die bisherige Regelung beibehalten wird. Konkret stößt sich die Partei vor allem an den Folgen für zwei klar umrissene Haltergruppen.
Nach Ansicht Landbauers könnte die Neuregelung insbesondere für Besitzer von Motorrädern und Oldtimern problematisch werden. "Besonders Besitzer von Oldtimern und saisonal genutzten Zweirädern könnten durch die Neuregelung benachteiligt werden", warnte der Landesrat. Auch die langen Lieferzeiten für Ersatzteile bei historischen Fahrzeugen könnten bei Oldtimerfans für Ungemach sorgen. Dort könne die Beschaffung von Ersatzteilen mitunter längere Zeit in Anspruch nehmen.
Hinzu kommt, dass viele Halter in den Wintermonaten ihre Fahrzeuge vorübergehend abmelden oder die Kennzeichen hinterlegen. "Viele Halter legen ihre Kennzeichen in den Wintermonaten zurück oder melden ihre Fahrzeuge vorübergehend ab." Landbauer wörtlich: "Viele Fahrzeughalter würden ihre Fahrzeuge während der kalten Jahreszeit abmelden oder die Kennzeichen hinterlegen." Für diese Gruppe wird es künftig schwerer, die Begutachtung genau im vorgesehenen Monat unterzubringen, ohne in eine Strafsituation zu geraten.
Weitere Inhalte der Novelle
Über die Pickerl-Thematik hinaus enthält die Novelle weitere Punkte. Vorgesehen sind eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Werkstätten, schärfere Lkw-Kontrollen, Anpassungen für Fahrlehrer sowie ein direkter Zugriff für die Betrugsbekämpfung auf die entsprechende Datenbank. Damit ist das Pickerl nur ein Teil eines umfassenderen Reformpakets, das noch weitere Berufsgruppen betrifft.
Ob die Änderungen tatsächlich in Kraft treten, wird sich erst im Zuge der parlamentarischen Beratungen zeigen. Nun folgen nämlich erst einmal parlamentarische Beratungen zur Novelle. Im Raum steht zudem eine Rechnung: Einer früheren Krone-Berechnung zufolge müssten demnach rund zwei Millionen Autofahrer unter den neuen Regeln einen zusätzlichen Weg zur Prüfstelle einplanen, weil der bisherige Nachfristpuffer wegfällt.
Was Pendler und Vielfahrer wissen müssen
Für die Betroffenen bedeutet die Novelle einen grundlegenden Wandel: Wer künftig auf den letzten Drücker zur Begutachtung fährt, läuft Gefahr, in eine Überschreitung zu rutschen. "Nach den neuen Plänen der Regierung muss die Überprüfung am vorgesehenen Tag erledigt sein – keinen Tag später." Nach den geplanten Änderungen müsste das Pickerl spätestens zum vorgesehenen Termin erneuert werden. Künftig müsste die §57a-Überprüfung also spätestens zum vorgesehenen Termin durchgeführt werden.
Mit der Vorziehungsfrist von vier Monaten will die Regierung den Wegfall der Toleranzfrist abfedern. "Überziehen würde man dann nicht mehr dürfen, dafür ist ein Termin bereits vier Monate davor möglich – und nicht wie bisher nur einen Monat vorher." Autofahrer können den Test künftig bereits bis zu vier Monate vor dem eigentlichen Termin absolvieren, statt wie bisher nur einen Monat vorher. Damit verschiebt sich der organisatorische Spielraum, ohne dass der Stichtag selbst weicher wird.
Die politische Debatte dürfte damit erst am Anfang stehen. Die FPÖ hat ihren Widerstand klar formuliert, das Ministerium verweist auf EU-Recht und Praxisprobleme im Ausland. Welche Argumente sich im Parlament durchsetzen, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass mit einem Inkrafttreten im Jänner 2027 gerechnet wird, sofern die Novelle die Hürden des Gesetzgebungsverfahrens nimmt.
Für Halterinnen und Halter empfiehlt es sich, die geplanten Änderungen im Blick zu behalten und künftig entweder deutlich früher zur Prüfstelle zu fahren oder den Termin langfristig vorzuziehen. Wer ein Motorrad, einen Oldtimer oder ein saisonal genutztes Fahrzeug besitzt, sollte die kürzere Vorziehungsfrist und den Wegfall der Nachfrist besonders im Auge behalten, um keine Frist zu versäumen.
Fragen & Antworten
Was ändert sich konkret beim Pickerl ab Jänner 2027?
Die bisherige viermonatige Toleranzfrist nach dem Fälligkeitstermin entfällt. Stattdessen kann die §57a-Begutachtung künftig bis zu vier Monate vor dem Termin durchgeführt werden, ohne dass sich der nächste Prüftermin verschiebt. Geplant ist ein Inkrafttreten mit Jänner 2027.
Warum hält das Ministerium die Reform für notwendig?
Das Mobilitätsministerium verweist auf eine Anpassung an geltendes EU-Recht und darauf, dass die heimische Nachfrist im Ausland vielfach nicht anerkannt werde, was zu Strafen und teils Kennzeichenabnahmen geführt habe. Mit dem Wegfall der Toleranzfrist soll diese Rechtsunsicherheit beseitigt werden.
Welche Haltergruppen sind besonders betroffen?
Landesrat Udo Landbauer sieht vor allem Besitzer von Oldtimern und saisonal genutzten Zweirädern im Nachteil, unter anderem wegen langer Lieferzeiten für Ersatzteile und winterlicher Abmeldungen. Auch die FPÖ fordert, die bisherige Toleranzfrist beizubehalten.
Pickerl-Novelle 2027: Toleranzfrist fällt, neue Intervalle | nachrichten360