Im Zuge der geplanten 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes will die österreichische Regierung die bisherige viermonatige Toleranzfrist für die §57a-Begutachtung, das sogenannte Pickerl, ersatzlos streichen.

Ausgangslage: Vier Monate Nachfrist fallen

Wer in Österreich mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Ritual: Spätestens vier Monate nach dem eigentlichen Fälligkeitstermin muss das Pickerl erneuert sein, danach wird es offiziell teuer. Diese Nachfrist, im Fachjargon Toleranzfrist genannt, soll mit der bevorstehenden 42. Kraftfahrgesetz-Novelle ersatzlos gestrichen werden. Das geht aus dem Begutachtungsentwurf hervor, dessen Begutachtungsfrist bereits Ende Mai endete. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten im Jänner 2027, sofern das Vorhaben die parlamentarischen Beratungen unverändert übersteht.