Der österreichische Nationalrat hat am späten Montagabend eine Änderung des Kraftfahrgesetzes beschlossen, die die Intervalle für die periodische Fahrzeugüberprüfung, das sogenannte Pickerl, deutlich verlängert und ukrainische Fahrzeuge den österreichischen Regeln vollständig gleichstellt.
Die neuen Intervalle im Überblick
Das neue Intervallschema lautet 4:2:2:1 Jahre. Wer ein neu zugelassenes Auto anmeldet, muss künftig erst nach vier Jahren statt bisher nach drei Jahren zur ersten Überprüfung. Danach folgen zwei weitere Prüfungen im Abstand von jeweils zwei Jahren. Erst ab dem achten Jahr ab Erstzulassung ist die jährliche Kontrolle verpflichtend, bisher war dies bereits ab dem fünften Jahr der Fall. "Nunmehr werden die Intervalle ausgedehnt auf 4:2:2:1", heißt es in der Beschlussbegründung.
Die Novelle passierte das Plenum gegen die Stimmen der Grünen. Damit setzte sich eine Koalition aus ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ durch, die die Entlastung der Autofahrerinnen und Autofahrer in den Vordergrund stellte. Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) sieht in der neuen Regelung ausdrücklich eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger, ohne dass die Verkehrssicherheit darunter leide.
