Nationalrat beschließt längere Intervalle für das Pickerl
Wien, 07. Juli 2026
Peter Binter / Wikimedia Commons / CC BY-SA 2.0 de
Kurzfassung
Der österreichische Nationalrat hat eine Reform der periodischen Fahrzeugüberprüfung beschlossen. Künftig gelten längere Intervalle bis zur ersten jährlichen Pickerl-Pflicht, gleichzeitig werden ukrainische Fahrzeuge in Österreich regulär zugelassen.
Der österreichische Nationalrat hat am späten Montagabend eine Änderung des Kraftfahrgesetzes beschlossen, die die Intervalle für die periodische Fahrzeugüberprüfung, das sogenannte Pickerl, deutlich verlängert und ukrainische Fahrzeuge den österreichischen Regeln vollständig gleichstellt.
Die neuen Intervalle im Überblick
Das neue Intervallschema lautet 4:2:2:1 Jahre. Wer ein neu zugelassenes Auto anmeldet, muss künftig erst nach vier Jahren statt bisher nach drei Jahren zur ersten Überprüfung. Danach folgen zwei weitere Prüfungen im Abstand von jeweils zwei Jahren. Erst ab dem achten Jahr ab Erstzulassung ist die jährliche Kontrolle verpflichtend, bisher war dies bereits ab dem fünften Jahr der Fall. "Nunmehr werden die Intervalle ausgedehnt auf 4:2:2:1", heißt es in der Beschlussbegründung.
Die Novelle passierte das Plenum gegen die Stimmen der Grünen. Damit setzte sich eine Koalition aus ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ durch, die die Entlastung der Autofahrerinnen und Autofahrer in den Vordergrund stellte. Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) sieht in der neuen Regelung ausdrücklich eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger, ohne dass die Verkehrssicherheit darunter leide.
Der NEOS-Mandatar Janos Juvan unterstrich die Reichweite der Reform: "Hunderttausende Menschen würden entlastet, freute sich NEOS-Mandatar Janos Juvan." Er verwies darauf, dass die verlängerten Intervalle den Alltag vieler Pendlerinnen und Pendler konkret vereinfachen werden.
Argumente der Befürworter
Die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze zeigte sich hingegen skeptisch. Sie warnte, dass durch die längeren Abstände sicherheitsrelevante Mängel erst spät erkannt werden könnten. Schließlich weise nach drei Jahren fast ein Fünftel der Fahrzeuge schwere Mängel auf. Götze befürchtet, dass sich dieser Anteil mit ausgedehnten Intervallen noch erhöhen könnte.
Der freiheitliche Abgeordnete Christofer Ranzmaier richtete den Blick auf die Vorgeschichte: "Für den freiheitlichen Abgeordneten Christofer Ranzmaier stellt sich nur die Frage, warum man solch eine Novelle nicht früher umgesetzt habe." Die FPÖ unterstützte den Beschluss ausdrücklich.
Sicherheitsbedenken der Opposition
ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel verwies auf die Vorgeschichte der Sonderregelungen für ukrainische Fahrzeuge: "Es sei klar gewesen, dass es nach Ausbruch des Kriegs Sonderregelungen gebraucht habe. Nun müsse man aber auch die Sicherheit der ukrainischen Fahrzeuge sicher stellen, meinte VP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel." Damit werde die Gleichbehandlung mit österreichischen Fahrzeugen wiederhergestellt.
Konkret müssen die ukrainischen Wagen künftig zugelassen werden und müssen Normverbrauchsabgabe und motorbezogene Versicherungssteuer entrichtet werden. Darüber hinaus gilt die normale "Pickerl"-Pflicht. Damit fallen die günstigeren Regeln für Vertriebene, die nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingeführt worden waren.
Die Gleichstellung der Fahrzeuge der ukrainischen Vertriebenen mit einer langen Übergangszeit von einem Jahr versehen wurde, um den Halterinnen und Haltern ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Während dieser Frist können die betroffenen Fahrzeuge weiterhin unter den bisherigen Bedingungen genutzt werden, müssen aber bis zum Ende der Übergangsfrist vollständig in das österreichische System überführt sein.
Ukrainische Fahrzeuge auf neuem rechtlichen Boden
Die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze formulierte ihre Bedenken klar: "Skeptisch sah die Neuregelung die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze. Sie befürchtet, dass durch die längeren Intervalle sicherheitsrelevante Mängel zu spät erkannt würden." Damit bleibt die Sicherheitsfrage das zentrale Argument der Opposition gegen die Reform.
Die technische Begründung der Regierung verweist darauf, dass moderne Fahrzeuge durch bessere Fertigung und strengere Typengenehmigungsverfahren heute deutlich weniger frühzeitige Verschleißerscheinungen aufweisen als früher. Damit sei ein längerer Erstintervall sachlich gerechtfertigt. Erst im fortgeschrittenen Fahrzeugalter steige das Risiko von Mängeln, weshalb die jährliche Kontrolle ab dem achten Jahr erhalten bleibe.
Für die Mehrheit der Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet die Reform konkret weniger Werkstattbesuche in den ersten Jahren nach dem Kauf. Wer ein Fahrzeug erwirbt, spart sich künftig eine Überprüfung im dritten Jahr und kann erst im vierten Jahr den Termin wahrnehmen. Das senkt nicht nur die Kosten für die Prüfung selbst, sondern auch den organisatorischen Aufwand.
Gleichzeitig wird die Frage der Verkehrssicherheit politisch weiter diskutiert werden. Die Grünen kündigten an, die Entwicklung der Unfallstatistiken und der bei Überprüfungen festgestellten Mängel genau zu beobachten. Sollten sich Hinweise auf eine Zunahme schwerer Mängel verdichten, könnte eine neuerliche Debatte über die Intervalle folgen.
Was ändert sich konkret für Autofahrerinnen und Autofahrer?
Die ukrainische Community in Österreich ist von einem weiteren Teil der Novelle unmittelbar betroffen. Mit der Gleichstellung müssen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter künftig die volle Normverbrauchsabgabe entrichten und die motorbezogene Versicherungssteuer zahlen. Damit endet eine Phase, in der ukrainische Vertriebene Fahrzeuge unter erleichterten Bedingungen in Österreich nutzen konnten.
Insgesamt ist die Novelle ein Beispiel für eine politische Mehrheit, die bürokratische Erleichterungen über Sicherheitsbedenken stellt. Ob die verlängerten Intervalle tatsächlich ohne Folgen für die Verkehrssicherheit bleiben, wird sich erst in den kommenden Jahren empirisch zeigen.
Das Inkrafttreten der neuen Regeln erfolgt nach der üblichen Frist. Bis dahin bleiben die bisherigen Intervalle 3:2:1 in Kraft, also erste Prüfung nach drei Jahren, zweite nach fünf Jahren und danach jährlich. Erst mit dem Start der neuen Regelung gilt das ausgedehnte Schema.
Ausblick auf die kommenden Jahre
Die Debatte im Plenum zeigte zudem, dass die Frage der Pickerl-Intervalle auch künftig kontrovers bleiben wird. Während die einen auf Entlastung und Vereinfachung pochen, warnen andere vor den Risiken später erkannter Mängel. Beide Seiten führen technische Argumente ins Feld, die sich erst durch die Praxis bestätigen oder widerlegen lassen.
Fragen & Antworten
Welche neuen Intervalle gelten künftig für das Pickerl?
Künftig gilt das Schema 4:2:2:1 Jahre: Die erste Überprüfung erfolgt vier Jahre nach der Erstzulassung, danach im Abstand von zwei Jahren, und erst ab dem achten Jahr ist die jährliche Kontrolle verpflichtend.
Warum haben die Grünen gegen die Novelle gestimmt?
Die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze fürchtet, dass durch die längeren Intervalle sicherheitsrelevante Mängel zu spät erkannt werden, da nach drei Jahren bereits fast ein Fünftel der Fahrzeuge schwere Mängel aufweise.
Was ändert sich für ukrainische Fahrzeuge in Österreich?
Ukrainische Fahrzeuge werden österreichischen gleichgestellt, womit die günstigeren Regeln für Vertriebene fallen. Sie müssen künftig zugelassen werden und Normverbrauchsabgabe sowie motorbezogene Versicherungssteuer zahlen, mit einer einjährigen Übergangsfrist.
Pickerl-Reform 2026: Neue Intervalle 4:2:2:1 im Nationalrat | nachrichten360