Österreich schickt Gesetzentwurf für Social-Media-Ausweiszwang ab 14 Jahren in Begutachtung
Wals-Siezenheim, 27 Juli 2026
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Kurzfassung
Die österreichische Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in die Begutachtung geschickt, der den Zugang zu Sozialen Netzwerken und Videoplattformen künftig an eine Altersverifikation ab 14 Jahren bindet. Betroffen sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat, während Messenger-Dienste wie WhatsApp ausgenommen sein sollen.
Wals-Siezenheim, 27 Juli 2026
Die österreichische Bundesregierung hat am Montag nach dem Sommerkabinett in Wals-Siezenheim einen Entwurf zur Änderung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) in die Begutachtung und gleichzeitig zur Notifizierung an die EU-Kommission geschickt, der den Zugang zu bestimmten Sozialen Netzwerken und Videoplattformen an eine einmalige Altersverifikation ab 14 Jahren binden soll.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sprach nach dem Ministerrat in Salzburg von einem wichtigen Schritt. „Ich halte das für einen wichtigen und richtigen Schritt, um junge Menschen besser vor problematischen Inhalten und Funktionen im digitalen Raum zu schützen“, sagte Stocker im Pressefoyer. Der Entwurf schaffe „erstmals klare Regeln für den Zugang zu bestimmten Social-Media-Plattformen für Unter-14-Jährige“.
Hintergrund: Suchtfördernde Funktionen im Fokus
Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) wertete den Tag als „sehr guter Tag aus Sicht der Kinder“. Es gehe darum, „das, was wir unseren Kindern nicht in der realen Welt zumuten lassen wollen, dass wir das auch im digitalen Raum nicht zulassen“. Babler kündigte an, das Gesetz solle am 1. Jänner 2027 in Kraft treten; bis dahin hätten die Plattformen drei Monate Zeit zur Umsetzung, sodass die Regelungen de facto ab April 2027 griffen.
Der Entwurf definiert eine Reihe von Funktionen als suchtfördernd und potenziell schädigend. Dazu zählen Empfehlungsalgorithmen, die vor allem Inhalte von fremden Personen ausspielen, endlose Scroll-Mechaniken oder automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für ununterbrochene Nutzung, Push-Benachrichtigungen außerhalb der Nutzungszeit sowie unerwünschte Kontaktaufnahme durch unbekannte Konten.
Eine Plattform gilt als betroffen, wenn sie mindestens eine dieser Funktionen aufweist. Das schließt automatische Wiedergabe, endloses Scrollen, Empfehlungssysteme – mit Ausnahme von Suchergebnissen –, bei denen mehr als ein Drittel der angezeigten Inhalte nicht aus den selbstgewählten Kontakten der Nutzerinnen und Nutzer stammt, sowie direkte Kontaktaufnahme ohne bestehende gegenseitige Verbindung ein.
Betroffene Plattformen und Ausnahmen
Aus dem Entwurf ergibt sich laut Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP), dass keine abschließende Liste betroffener Anbieter im Gesetz steht. „Welche Plattformen betroffen sind, hänge von der Funktionsweise ab, sagte Pröll. Eine ‚taxative Aufzählung‘ gebe es im Gesetz nicht. Aus jetziger Sicht sei nur klar, dass TikTok, Instagram, Snapchat und YouTube unter das Verbot fallen sollen. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nicht umfasst.
Die Altersverifikation erfolgt nach dem Entwurf nicht direkt beim Plattformbetreiber, sondern über zertifizierte Drittanbieter. Eine von mehreren Möglichkeiten wird die ID Austria sein. Gegenüber der jeweiligen Plattform muss der Drittanbieter dann nur weitergeben, ob die registrierte Person über 14 Jahre alt ist. Das Verfahren nutzt sogenannte Zero-Knowledge-Proof-Methoden: „Mittels Zero-Knowledge-Proof-Verfahren wird ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht hat – ein einfaches Ja oder Nein. Kein Name, kein Geburtsdatum, keine sensiblen Daten landen bei den Plattformen.“
Datenschutz durch Double-Blind-Modell
Das Modell wird als Double-Blind-Modell beschrieben. Die Anbieter von Altersverifikationstechnologie dürfen demnach nicht nachvollziehen können, wo oder wann eine Verifikation verwendet wird; die Zielplattform erhält nur die für die Prüfung notwendige Information. Das Niveau der Altersverifikation muss mindestens dem entsprechen, das für Finanzinstitute im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gilt.
Die Verifikation ist nach dem Entwurf einmalig bei der Erstellung eines Kontos erforderlich. Bestehende Konten müssen bei Inkrafttreten des Gesetzes nachverifiziert werden. Anonyme Nutzung ohne Konto kann nach den Regeln häufigere Überprüfungen erforderlich machen. Plattformen können alternativ kindgerechte Bereiche anbieten, um den Anforderungen zu genügen.
Verantwortung und Sanktionen liegen bei den Plattformen. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für sehr große Onlineplattformen geahndet werden, daneben sieht der Entwurf administrative Geldstrafen bis zu 150.000 Euro vor. Für Konzerne wie Google oder Meta könnten die Strafen in die Milliarden gehen. Wer Plattformen nutzt, soll zudem identifizierbar sein; Behörden sollen ab einer bestimmten Deliktschwere auf diese Daten zugreifen können.
Sanktionen und Lehrplanreform
Parallel zur Regulierung kündigte die Regierung eine Lehrplanreform an, die an Oberstufen das Pflichtfach „Medien und Demokratie“ einführt und den Unterricht um Künstliche Intelligenz erweitert. Um den Lehrplan dafür anzupassen, sollen Latein und die zweite lebende Fremdsprache um jeweils zwei Wochenstunden gekürzt werden.
Die Bundesregierung begründete den Vorstoß auch sicherheitspolitisch. Stocker sagte, das Gesetz solle zur Sicherheit im Land beitragen: „Weil wir unser Land nicht nur lebens-, sondern auch liebenswert halten wollen.“ Babler betonte, Schulen und Eltern dürften mit der Aufgabe nicht allein gelassen werden. „Kinder haben ein Recht darauf, von der Politik geschützt zu werden“, sagte der Vizekanzler. Zugleich bekräftigte die Regierung ihre Unterstützung für eine europaweite Initiative zur Einführung eines Mindestalters für die Nutzung Sozialer Medien; unabhängig davon werde in Österreich rasch ein Mindestalter von 14 Jahren festgelegt.
Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft
Kritik kam aus der Opposition. Die FPÖ lehnt den Entwurf ab und sprach von „Zensur unter dem Deckmantel des Jugendschutzes“. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker nannte das Vorhaben einen „hinterlistigen Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen“. Die Grünen unterstützen das Projekt dem Grunde nach, sehen es aber als rechtlich unklar. Deren Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba nannte den Entwurf „ein rechtlich schwammiges Gesetz: viel Datenschutz-Marketing, wenig konkrete Lösungen“.
Zustimmung signalisierte die Bundesjugendvertretung (BJV). BJV-Vorsitzender Moritz Mittermann erklärte, manipulative Plattformgestaltung habe Soziale Medien zu einem problematischen Ort gemacht; das Blockieren solcher Funktionen sei ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen und ihrer psychischen Gesundheit. Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands (HV), sagte: „Die heimischen Kinderzimmer dürfen kein rechtsfreier Raum für globale Plattformkonzerne sein.“ Wer Milliarden mit der Aufmerksamkeit junger Menschen verdiene, müsse auch Verantwortung für deren Schutz übernehmen.
Pröll verwies im Gespräch mit dem STANDARD auf die Verzögerungen auf EU-Ebene. „Es ist das Versagen der EU, dass sie nicht früher für Klarheit gesorgt hat“, sagte er. Deshalb hätten nationale Staaten eigene Wege eingeschlagen. Österreich zähle mit dem Entwurf „zu einem der ersten Länder in Europa, das Kindern unter 14 Jahren klaren gesetzlichen Schutz vor den Gefahren sozialer Medien geben wird“.
Nächste Schritte und Zeitplan
Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft bis 21. September. Stellungnahmen müssen per E-Mail sowohl an medienrecht@bmwkms.gv.at als auch an Post.VII-2@bka.gv.at übermittelt werden; eine einzelne Übermittlung genügt nicht. Sollte die EU-Notifizierung reibungslos verlaufen, ist laut Regierung ein Inkrafttreten im Jänner 2027 möglich; de facto würden die Regelungen nach einer dreimonatigen Umsetzungsfrist ab April 2027 gelten.
Reine Onlinespeicher, deren Inhalte nicht vom Anbieter markiert oder angeordnet werden, sind vom Geltungsbereich ausgenommen. Auch die im Entwurf enthaltenen Definitionen für „Video“ und „Videoplattform“ lassen bestimmte Abgrenzungsfragen offen, etwa die Unterscheidung zwischen Bildsequenzen mit und ohne Bewegung. Für SPÖ und NEOS war von Beginn an wichtig, dass das sogenannte „australische Modell“, bei dem Plattformen die Altersprüfung selbst vornehmen, nicht zur Anwendung kommt.
Am Beispiel Australiens, wo bereits zehn Anbieter – Facebook, Instagram, Reddit, Snapchat, Threads, TikTok, Twitch, YouTube, X sowie die australische Plattform Kick – einem vergleichbaren Regime unterliegen, will sich die österreichische Regierung nach eigenen Angaben nicht orientieren. Statt einzelne Plattformen aufzulisten, knüpft der Entwurf an Funktionsmerkmale an. Vergebens sucht man eine öffentliche, abschließende Liste aller erfassten Onlineangebote.
Hintergrund der Initiative sind Studien, nach denen fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen ihr Gerät nahezu durchgehend nutzt und jedes vierte Kind suchtähnliche Symptome zeigt. Die Regierung verweist zudem auf die Verbreitung problematischer Vorbilder in Sozialen Medien. Beispiele seien das „Endlos-Scrollen“, das automatische Abspielen von Videos und die Vermittlung solcher Rollenbilder, „die auf sozialen Medien posten, was sie wollen“.
Fragen & Antworten
Ab welchem Alter soll die Altersverifikation in Österreich greifen?
Der Entwurf sieht ein Mindestalter von 14 Jahren vor. Personen unter 14 Jahren sollen die betroffenen Dienste künftig nicht mehr nutzen dürfen, sofern Plattformen nicht kindgerechte Bereiche anbieten.
Welche Plattformen sind von dem Entwurf betroffen?
Aus jetziger Sicht fallen TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat unter die Regelung. Eine abschließende Liste enthält das Gesetz laut Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll nicht; entscheidend sind die Funktionsmerkmale.
Wann soll das Gesetz in Kraft treten?
Vizekanzler Andreas Babler geht davon aus, dass das Gesetz am 1. Jänner 2027 in Kraft tritt. Die Plattformen sollen dann drei Monate Umsetzungsfrist bekommen, sodass die Regelungen de facto ab April 2027 gelten.
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