Österreich schickt Entwurf für Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren in Begutachtung
Wien, 28 Juli 2026
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Kurzfassung
Die österreichische Bundesregierung hat am Montag ihren Entwurf für ein Mindestalter von 14 Jahren bei bestimmten Social-Media-Plattformen in Begutachtung und an die EU-Kommission zur Notifizierung geschickt. Das Gesetz könnte nach Angaben von Vizekanzler Babler im Jänner 2027 in Kraft treten, sofern das EU-Verfahren reibungslos verläuft.
Wien, 28 Juli 2026
Die österreichische Bundesregierung hat am Montag nach dem Ministerrat in Salzburg einen Entwurf für ein Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren in Begutachtung und an die EU-Kommission zur Notifizierung geschickt, der frühestens im Jänner 2027 in Kraft treten könnte.
Die Novelle des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) sieht vor, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren "Video-Sharing-Plattformen" mit bestimmten Suchtmechanismen künftig nicht mehr nutzen dürfen. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sprach von einem "wichtigen und richtigen Schritt, um junge Menschen besser vor problematischen Inhalten und Funktionen im digitalen Raum zu schützen". Seiner Darstellung nach gebe es "erstmals klare Regeln für den Zugang zu bestimmten Social-Media-Plattformen für Unter-14-Jährige".
Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) bezeichnete den Tag im Pressefoyer nach dem Ministerrat als "ein sehr guter Tag aus Sicht der Kinder". Das Ziel formulierte er so: "das, was wir unseren Kindern nicht in der realen Welt zumuten lassen wollen, dass wir das auch im digitalen Raum nicht zulassen". Wenn alles gut laufe mit der Notifizierung, könne das Gesetz im kommenden Jänner in Kraft treten, sagte Babler.
Verboten werden sollen nicht die Plattformen an sich, sondern konkret definierte Mechanismen, die Nutzer möglichst lange am Bildschirm halten sollen. Dazu zählen Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend fremden Inhalten, endloses Scrollen, automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung, Push-Nachrichten bei Nichtnutzung sowie unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten. Eine öffentliche abschließende Liste aller erfassten Angebote sieht die Novelle nicht vor.
Laut Bundesregierung wären von den Regelungen unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat betroffen, "da sie laut Bundesregierung auf Mechanismen setzen, die Nutzer möglichst lange auf der Plattform halten". Auch wer Videos auf YouTube schauen will, müsse künftig sein Alter nachweisen, da YouTube einen Vorschlags-Algorithmus und "Shorts" verwende, bei denen Nutzer ohne Unterbrechung durch kurze Videos scrollen könnten.
Messenger-Dienste wie WhatsApp sind von dem Entwurf hingegen nicht erfasst. Reine Online-Speicherdienste, deren Inhalte der Anbieter weder markiert noch anordnet, bleiben ebenfalls außen vor. Auch der wirtschaftliche Charakter spielt eine Rolle: Die Definition einer "Video-Sharing-Plattform" setzt voraus, dass das Angebot "in der Regel gegen Entgelt" erbracht wird, was auch werbefinanzierte Dienste umfasst.
Die Altersverifikation soll nicht direkt durch die Plattform erfolgen, sondern über zertifizierte Drittanbieter. Geplant ist ein sogenanntes "Double-Blind-Modell", bei dem weder der Anbieter der Altersprüfung weiß, auf welcher Plattform der Nachweis verwendet wird, noch die Plattform erfährt, mit welchem Verfahren verifiziert wurde. Die Zielplattform erhält ausschließlich die Information, ob der Nutzer die Altersvorgabe erfüllt oder nicht. Zum Einsatz kommen soll unter anderem die elektronische ID Austria, die als eine von mehreren technischen Möglichkeiten vorgesehen ist.
Bei der Registrierung eines neuen Kontos sowie für die Altersprüfung bei Inkrafttreten des Gesetzes "müssen auch bereits aktive Accounts überprüft werden". Auch bei anonymer Nutzung ohne Konto kann eine Verifikation häufiger erforderlich werden. Vorgesehen ist laut Entwurf zudem ein Standard, der mindestens dem Niveau entspricht, das für Geldinstitute im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung gilt. Mittels "Zero-Knowledge-Proof-Verfahren" werde ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht habe – "ein einfaches Ja oder Nein. Kein Name, kein Geburtsdatum, keine sensiblen Daten landen bei den Plattformen".
Bei Verstößen drohen nach Angaben der Bundesregierung Verwaltungsstrafen von bis zu 150.000 Euro. Besonders teuer wird es für von der EU-Kommission als "sehr große Online-Plattform" eingestufte Anbieter: Ihnen drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Für Konzerne wie Google oder Meta könnten die Strafen damit in den Milliardenbereich gehen. Eine Übergangsfrist für die Plattformen ist bis 1. April vorgesehen.
Die Bundesregierung setzt sich parallel weiterhin für eine einheitliche EU-Regelung ein. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte im Juni in Brüssel gemeinsam mit Expertinnen und Experten einen Bericht mit Empfehlungen zur Einführung eines Mindestalters für soziale Medien vorgestellt und angekündigt: "Wir werden uns den Bericht sehr genau ansehen und nach dem Sommer einen Vorschlag vorlegen". Mit dem "Digital Services Act", der 2024 in Kraft getreten ist, verfüge die EU bereits über rechtliche Instrumente, um Plattformen zur Änderung ihrer Geschäftspraktiken zu zwingen, hieß es dazu.
Die Europäische Kommission hat nach der Übermittlung des österreichischen Entwurfs drei Monate Zeit, diesen zu prüfen. Ein Sprecher der Kommission bezeichnete die Übermittlung als "wichtiger Schritt" und sagte: "Wir werden nun auf jeden Fall den österreichischen Gesetzentwurf analysieren". Man wolle nichts vorwegnehmen: "Wir haben nun drei Monate Zeit, um den Gesetzentwurf zu prüfen und zu analysieren". Im Herbst solle zumindest ein Fahrplan vorliegen.
Inhaltlich prüft die Kommission vor allem, ob nationale Regelungen mit EU-Recht kollidieren könnten. Im Mittelpunkt stehe dabei der Digital Services Act: "die Integrität des Binnenmarkts im Hinblick auf die Durchsetzung des DSA wahren". Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Juni festgestellt, dass ein solcher Eingriff aus Gründen der öffentlichen Ordnung – einschließlich des Jugendschutzes – gerechtfertigt sein kann.
International ist Österreich mit seinem Vorhaben nicht allein. In Australien gilt seit Dezember 2025 ein Verbot für unter 16-Jährige, allerdings zeigen Erhebungen, dass bis zu 80 Prozent der unter 16-Jährigen weiterhin in sozialen Medien aktiv sind – teils über VPN-Server oder durch Freischaltung durch Eltern und Geschwister. Frankreich hat bereits 2025 eine Altersverifikation auf Pornografie-Seiten eingeführt; Frankreichs Digitalbotschafterin Clara Chappaz zufolge ist die Zahl minderjähriger Nutzer dort seitdem um etwa die Hälfte gesunken, allerdings hatten sich große Anbieter aus dem Markt zurückgezogen. Auch Spanien, Dänemark und Griechenland planen nationale Altersgrenzen.
Der Entwurf stößt in Österreich auf ein gemischtes Echo. Die oppositionellen Grünen unterstützen das Vorhaben grundsätzlich, kritisieren aber "ein rechtlich schwammiges Gesetz: viel Datenschutz-Marketing, wenig konkrete Lösungen". Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba sprach von "Viel Datenschutz-Marketing, wenig konkrete Lösungen". Die FPÖ lehnt die Novelle ab und erkennt "Zensur unter dem Deckmantel des Jugendschutzes"; FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sprach von einem "hinterlistigen Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen".
Die Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßte das Vorhaben. BJV-Vorsitzender Moritz Mittermann sagte: "Diesen Funktionen einen Riegel vorzuschieben, ist deshalb ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen und ihrer psychischen Gesundheit". Auch Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands (HV), befand: "Die heimischen Kinderzimmer dürfen kein rechtsfreier Raum für globale Plattformkonzerne sein".
Kritik kam unterdessen von der Zivilgesellschaft. Epicenter.works warnte vor Risiken für die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit. Geschäftsführer Thomas Lohninger sagte: "Sobald eine Altersverifikation an einen Identitätsnachweis gekoppelt ist, ist das anonyme und freie Internet Geschichte". Die Expertin Arya Haager von Epicenter Works verwies auf Unicef-Stellungnahmen, wonach "der Drang nach Kontakt und nach Austausch in diesem Alter sehr stark" sei und Jugendliche den digitalen Raum zur Entfaltung bräuchten. Sie formulierte zudem die Frage, ob der österreichische Entwurf mit EU-Kompetenzen vereinbar sei, "weil auf dieser Ebene ja auch gerade eine Regelung erarbeitet wird".
Die Internetwirtschaftsvertretung ISPA zeigte sich ebenfalls zurückhaltend. Generalsekretär Stefan Ebenberger sagte: Der Entwurf setze zwar wichtige Signale für den Kinderschutz, "eine wirksame und rechtssichere Lösung kann nur auf europäischer Ebene erzielt werden". Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) erklärte dazu: "Es ist das Versagen der EU, dass sie nicht früher für Klarheit gesorgt hat". Pröll kündigte zugleich an: "Mit unserem Gesetzesentwurf lösen wir ein Versprechen ein: an die Kinder in diesem Land und an ihre Eltern".
Parallel zur Altersgrenze kündigte die Regierung eine Lehrplanreform an, die das Unterrichtsfach "Medien und Demokratie" an Oberstufen einführen und das Thema Künstliche Intelligenz stärker verankern soll. Latein und die zweite lebende Fremdsprache sollen dafür um je zwei Wochenstunden gekürzt werden. Bis 21. September können Interessierte zum Entwurf Stellung nehmen, wobei dieselbe Stellungnahme per E-Mail sowohl an medienrecht@bmwkms.gv.at als auch an Post.VII-2@bka.gv.at zu senden ist.
Die Studienlage zum Nutzungsverhalten junger Menschen liefert der Bundesregierung zusätzliche Argumente: "fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen nutzen ihr Gerät nahezu ununterbrochen" und "Jedes vierte Kind zeigt demnach suchtähnliche Symptome". Babler fasste das Ziel der Novelle entsprechend zusammen: "Ab dann müssen die Seiten die süchtig machenden Elemente entfernen – oder Kinder ausschließen".
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Fragen & Antworten
Welches Mindestalter sieht der österreichische Entwurf für soziale Medien vor?
Der Entwurf sieht ein Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung sogenannter Video-Sharing-Plattformen mit bestimmten Suchtmechanismen vor. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürften die betroffenen Dienste dann nicht mehr nutzen.
Welche Plattformen wären von dem Gesetz betroffen?
Nach Angaben der Bundesregierung wären unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat betroffen, weil sie auf Mechanismen setzen, die Nutzer möglichst lange auf der Plattform halten. Messenger wie WhatsApp sind ausgenommen.
Wann könnte das Gesetz in Kraft treten?
Vizekanzler Babler erklärte, dass das Gesetz bei reibungslosem Notifizierungsverfahren im Jänner 2027 in Kraft treten könnte. Zuvor muss die EU-Kommission den Entwurf innerhalb von drei Monaten prüfen.
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