Österreich schickt Entwurf für Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren in Begutachtung
Wien, 28. Juli 2026
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Kurzfassung
Die österreichische Bundesregierung hat am Montag einen Gesetzentwurf in Begutachtung geschickt, der ein Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen vorsieht. Betroffen sind Anbieter wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat, die auf suchtfördernde Mechanismen wie endloses Scrollen oder Empfehlungsalgorithmen setzen.
Die österreichische Bundesregierung hat am Montag einen Gesetzentwurf in Begutachtung und an die EU-Kommission zur Notifizierung geschickt, der ein verpflichtendes Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen einführen soll.
Stocker und Babler präsentieren den Entwurf
Der Entwurf sieht vor, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren künftig keinen Zugang mehr zu Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat erhalten sollen. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sprach nach dem Ministerrat in Salzburg von einem wichtigen und richtigen Schritt zum Schutz junger Menschen. Es seien "erstmals klare Regeln für den Zugang zu bestimmten Social-Media-Plattformen für Unter-14-Jährige" geschaffen worden, sagte Stocker im Pressefoyer.
Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) bezeichnete den Vorstoß als "ein sehr guter Tag aus Sicht der Kinder". Es gehe darum, "das, was wir unseren Kindern nicht in der realen Welt zumuten lassen wollen, dass wir das auch im digitalen Raum nicht zulassen", so Babler. Ziel sei es, den Zugang zu Plattformen, die auf Suchtmechanismen basieren, für Kinder zu beschränken.
Was als suchtfördernd gilt
Konkret richtet sich das Gesetz nicht gegen einzelne Plattformen, sondern gegen bestimmte Funktionen. Als suchtfördernd und gefährdend definiert der Entwurf unter anderem Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, endloses Scrollen, automatische Wiedergabe von Videos, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung, Push-Nachrichten bei Nichtnutzung sowie unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten. Weist ein Dienst mindestens eines dieser Merkmale auf, soll künftig eine Altersverifikation verpflichtend werden.
Die Altersüberprüfung soll nicht direkt durch die Plattformbetreiber erfolgen, sondern über zertifizierte Drittanbieter. Diese sollen dem Plattformbetreiber lediglich mitteilen, ob der Nutzer mündig ist oder nicht. Eine von mehreren Möglichkeiten wird die ID Austria sein. Welche Methode konkret genutzt wird, können die Plattformen beziehungsweise Nutzerinnen und Nutzer selbst wählen. Das Verfahren muss nach dem Stand der Technik zu den datensparsamsten verfügbaren Methoden zählen und dem Niveau entsprechen, das für Geldinstitute im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung gilt.
So funktioniert die Altersverifikation
Staatssekretär für Digitalisierung Alexander Pröll (ÖVP) erklärte die Funktionsweise des sogenannten "Double-Blind-Modells": Mittels Zero-Knowledge-Proof-Verfahren werde ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht habe – "ein einfaches Ja oder Nein". "Kein Name, kein Geburtsdatum, keine sensiblen Daten landen bei den Plattformen", so Pröll. Weder der Anbieter der Altersverifikation noch die Plattform könnten nachvollziehen, wo oder wann ein Altersnachweis verwendet werde, da kein zentrales Nutzungsprotokoll geführt werden dürfe.
Bei Inkrafttreten des Gesetzes müssen nicht nur neue Konten, sondern auch bereits bestehende Konten überprüft werden. Wer sich künftig bei einem der betroffenen Dienste anmeldet, muss sein Alter nachweisen. Personen unter 14 Jahren ("Unmündige") dürfen die Dienste dann nicht mehr nutzen. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind von der Regelung ausgenommen und sollen weiterhin genutzt werden können.
Strafen und Übergangsfristen
Verstöße gegen die Verpflichtungen können mit Verwaltungsstrafen von bis zu 150.000 Euro geahndet werden. Für von der EU-Kommission als "sehr große Online-Plattformen" eingestufte Unternehmen, zu denen etwa Google oder Meta gehören, drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes – was bei Konzernen dieser Größenordnung Milliardenbeträge bedeuten kann. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln soll bei den Plattformen liegen, nicht bei Kindern oder Eltern. Plattformen haben zudem die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche ohne suchtfördernde Funktionen anzubieten.
Parallel zur nationalen Initiative plant auch die EU-Kommission eine eigene Regelung. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte im Juni in Brüssel zusammen mit Expertinnen und Experten einen Bericht mit Empfehlungen zur Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke präsentiert. "Wir werden uns den Bericht sehr genau ansehen und nach dem Sommer einen Vorschlag vorlegen", kündigte von der Leyen an. Der Bericht empfiehlt eine Zugangsbeschränkung zu Social Media für Kinder unter 13 Jahren.
EU-Kommission prüft den Entwurf
Dass Österreich dennoch einen nationalen Alleingang wagt, begründete Pröll mit Verzögerungen auf europäischer Ebene: "Es ist das Versagen der EU, dass sie nicht früher für Klarheit gesorgt hat." Ein Sprecher der EU-Kommission begrüßte den österreichischen Entwurf dennoch als "wichtiger Schritt". Die Kommission prüfe bereits entsprechende Gesetzesvorschläge, die in früheren Fällen bei anderen Mitgliedstaaten eingebracht worden seien. Im Zentrum der Prüfung stehe der Digital Services Act (DSA), dessen Durchsetzung in die Zuständigkeit Brüssels falle.
Die EU-Kommission hat für die Prüfung des österreichischen Entwurfs drei Monate Zeit. Spätestens nach Ablauf dieser Frist würde sie "dann in der Regel eine detaillierte Stellungnahme an den Mitgliedstaat zurücksenden, damit dieser gegebenenfalls Anpassungen vornehmen kann". Eine öffentliche abschließende Liste aller erfassten Online-Angebote sieht die Novelle nicht vor. Auch Frankreich, Spanien, Dänemark und Griechenland planen nationale Altersgrenzen für Instagram, TikTok oder YouTube.
Kritik aus Opposition und Zivilgesellschaft
Kritik an dem Entwurf kommt von der oppositionellen FPÖ. Generalsekretär Christian Hafenecker sprach von einem "hinterlistiger Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen" und warf der Koalition vor, Kinder- und Jugendschutz als "Feigenblatt für einen massiven Zensurangriff und den weiteren Ausbau staatlicher Kontrolle" zu nutzen. Die FPÖ erkenne "Zensur unter dem Deckmantel des Jugendschutzes".
Die oppositionellen Grünen unterstützen das Vorhaben grundsätzlich, üben aber ebenfalls Kritik. Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba bezeichnete den Entwurf als "rechtlich schwammiges Gesetz: viel Datenschutz-Marketing, wenig konkrete Lösungen". Die Grünen wollten den Entwurf "Paragraph für Paragraph" prüfen, da der Text die entscheidenden Fragen nicht beantworte.
Erfahrungen aus Australien
Kritische Stimmen kommen auch aus der Zivilgesellschaft. Arya Haager von Epicenter Works, die als Expertin in dem Artikel zitiert wird, argumentiert, die Altersverifikation löse das Problem nicht, sondern schließe nur eine Gruppe der Gesellschaft aus. Die Funktionen, die bei Instagram, TikTok, Snapchat, Facebook und YouTube zum Einsatz kämen, seien nicht nur für Unter-14-Jährige schädlich, sondern für alle Nutzerinnen und Nutzer. Zudem verwiesen Haager und Kinderschutzorganisationen wie Unicef darauf, dass der Drang nach Kontakt und Austausch in diesem Alter besonders stark sei und Jugendliche den digitalen Raum zur Entfaltung bräuchten.
Haager verwies zudem auf Erfahrungen aus Australien, das als Pionierland für Social-Media-Beschränkungen gilt. Dort sind seit Dezember 2025 zehn Anbieter betroffen – darunter Facebook, Instagram, Reddit, Snapchat, Threads, TikTok, Twitch, YouTube, X und die australische Plattform Kick. Umfragen zufolge sind bis zu 80 Prozent der unter 16-Jährigen in Australien trotz des Verbots weiterhin auf sozialen Medien aktiv, unter anderem weil Eltern und Geschwister Konten für sie freischalten oder VPNs genutzt werden, die einen Standort in einem anderen Land simulieren. Laut Haager unterstützen große Plattformen die Altersgrenze "weil sie dadurch eine generelle Debatte über ihr Geschäftsmodell vermeiden".
Reaktionen von Wirtschaft und Jugendvertretung
Die heimische Internetwirtschaft zeigte sich ebenfalls zurückhaltend. Die ISPA, die Interessenvertretung der österreichischen Internetwirtschaft, bewertete den Entwurf als wichtiges Signal für den Kinderschutz, betonte aber, dass "eine wirksame und rechtssichere Lösung nur auf europäischer Ebene erzielt werden" könne. ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger äußerte sich entsprechend.
Befürwortung kommt hingegen vom Handelsverband (HV). Dessen Geschäftsführer Rainer Will begrüßte den Entwurf mit den Worten: "wer Milliarden mit der Aufmerksamkeit junger Menschen verdient, muss auch Verantwortung für deren Schutz übernehmen". Die heimischen Kinderzimmer "dürfen kein rechtsfreier Raum für globale Plattformkonzerne sein". Auch die Bundesjugendvertretung (BJV) äußerte sich positiv; Vorsitzender Moritz Mittermann bezeichnete das Vorgehen gegen manipulative Mechanismen als "wichtigen Schritt zum Schutz junger Menschen und ihrer psychischen Gesundheit".
Zusätzlich zur Altersgrenze ist im Bildungsbereich eine Reform geplant: In Oberstufen soll künftig das Fach "Medien und Demokratie" eingeführt werden, und der Unterricht wird um das Thema Künstliche Intelligenz erweitert. Um diese Änderungen zu ermöglichen, werden der Lateinunterricht und die zweite lebende Fremdsprache um jeweils zwei Wochenstunden reduziert. Eine ursprünglich von der ÖVP vorangetriebene Klarnamenpflicht ist seit der prinzipiellen Einigung der Koalition auf das Verbot im März vom Tisch.
Begutachtung und Fahrplan
Bis zum 21. September können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Dafür muss die Stellungnahme per E-Mail sowohl an medienrecht@bmwkms.gv.at als auch an Post.VII-2@bka.gv.at geschickt werden. Eine Übergangsfrist für Plattformen bis zum 1. April ist vorgesehen. Sollte das Begutachtungs- und Notifizierungsverfahren wie geplant verlaufen, könnte das Gesetz bereits ab Jänner 2027 in Kraft treten. Österreich wäre damit eines der ersten europäischen Länder mit einer derart klaren Altersgrenze für soziale Netzwerke.
Hintergrund der Debatte sind unter anderem aktuelle Studien, wonach laut dem Artikel fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen ihr Gerät nahezu ununterbrochen nutzt und jedes vierte Kind suchtähnliche Symptome zeigt. Die Bundesregierung verweist zudem auf die Regelungen des EU-Gesetzes für digitale Dienste (DSA), das bereits besondere Schutzvorkehrungen für Minderjährige und ihre privaten Daten online vorsieht. Ein detaillierter Fahrplan zur Umsetzung wird im Herbst erwartet.
Fragen & Antworten
Was sieht der österreichische Gesetzentwurf konkret vor?
Der Entwurf führt ein verpflichtendes Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung von Social-Media-Plattformen ein, die auf suchtfördernde Funktionen wie endloses Scrollen, automatische Wiedergabe oder Empfehlungsalgorithmen setzen. Die Altersverifikation soll über zertifizierte Drittanbieter – optional auch über die ID Austria – erfolgen.
Welche Plattformen wären von dem Verbot betroffen?
Der Entwurf nennt keine konkreten Plattformen, doch laut Bundesregierung erfüllen TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat die definierten Kriterien für suchtfördernde Funktionen. Messenger-Dienste wie WhatsApp wären ausgenommen.
Wie kritisch bewerten Expertinnen und Experten den Entwurf?
Arya Haager von Epicenter Works argumentiert, die Altersverifikation löse das Problem nicht, sondern schließe nur eine Gruppe der Gesellschaft aus. Die Grünen bezeichnen den Entwurf als rechtlich schwammig, während die ISPA betont, dass eine wirksame Lösung nur auf EU-Ebene erzielt werden könne.
Social-Media-Verbot ab 14: Österreichischer Gesetzentwurf | nachrichten360