Österreich schickt Entwurf für Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren in Begutachtung
Wien, 28. Juli 2026
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Kurzfassung
Die österreichische Bundesregierung hat am Montag nach dem Sommerministerat in Salzburg einen Gesetzentwurf in Begutachtung geschickt, der den Zugang zu sozialen Netzwerken und Videoplattformen für Unter-14-Jährige per Altersnachweis beschränken soll. Betroffen sind voraussichtlich TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat; bei Inkrafttreten frühestens im Jänner 2027 drohen sehr großen Plattformen Strafen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Die österreichische Bundesregierung hat am Montag nach dem Sommerministerat in Salzburg einen Gesetzentwurf in Begutachtung und an die EU-Kommission zur Notifizierung geschickt, der den Zugang zu sozialen Netzwerken und Videoplattformen für Unter-14-Jährige künftig an einen verpflichtenden Altersnachweis bindet.
Was die Regierung in Salzburg beschlossen hat
Das Vorhaben ist Teil einer Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G). Wie es aus dem Pressefoyer nach dem Ministerrat hieß, sei das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor Suchtmechanismen und problematischen Inhalten im Internet zu schützen. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sagte, es gebe "erstmals klare Regeln für den Zugang zu bestimmten Social-Media-Plattformen für Unter-14-Jährige"; Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) sprach von "ein sehr guter Tag aus Sicht der Kinder". Beide betonten, dass die Verantwortung für die Einhaltung der neuen Regeln nicht bei Kindern oder Eltern liegen solle, sondern bei den Plattformbetreibern.
Konkret sollen Personen unter 14 Jahren – im Entwurf als "Unmündige" definiert – die betroffenen Dienste nicht mehr nutzen dürfen. Wer künftig ein Konto auf einer betroffenen Plattform eröffnen möchte, muss nachweisen, dass er oder sie mindestens 14 Jahre alt ist. Die Altersverifizierung soll einmalig bei der Registrierung erfolgen; das genaue Verfahren wird aber nicht im Gesetz vorgeschrieben. Möglich ist laut Entwurf unter anderem der Einsatz der elektronischen ID Austria, daneben können aber auch zertifizierte Drittanbieter genutzt werden.
Welche Funktionen als suchtfördernd gelten
Aus jetziger Sicht ist klar, dass TikTok, Instagram, Snapchat und YouTube unter das Verbot fallen sollen. Eine "taxative Aufzählung" aller erfassten Angebote sieht das Gesetz allerdings nicht vor. Stattdessen definiert der Entwurf Funktionen, die als süchtig machend oder potenziell schädlich gelten und damit den Anwendungsbereich auslösen. Dazu zählen Empfehlungsalgorithmen, bei denen mehr als ein Drittel der vorgeschlagenen oder angezeigten Inhalte nicht von selbst ausgewählten Kontakten des Nutzers stammen, endloses Scrollen, automatische Wiedergabe von Videos, Push-Nachrichten außerhalb individueller Kommunikation oder abonnierter Inhalte, Belohnungssysteme wie Likes sowie unerwünschte Direktkontakte unbekannter Nutzer untereinander. Auch Anreize, die Interaktion mit der Plattform oder den Inhalten anderer Nutzer zu erhöhen, fallen darunter.
Vom Geltungsbereich ausgenommen sind nach dem Entwurf reine Messenger-Dienste wie WhatsApp; sie sollen weiterhin genutzt werden können. Ebenso ausgenommen sind laut den vorliegenden Fakten reine Online-Speicher, deren Inhalte der Anbieter nicht markiert oder anordnet. Auch Inhalte, die als "Sendungen" von Mediendiensten stammen, werden erfasst, soweit es sich um Folgen von Bewegtbildern mit oder ohne Ton handelt.
Die Plattformen erhalten nach Inkrafttreten eine zusätzliche Übergangsfrist von drei Monaten, um die neuen Regeln technisch umzusetzen. Das bedeutet: Selbst bei einem Inkrafttreten am 1. Jänner 2027 wäre eine vollständige Implementierung frühestens ab April 2027 zu erwarten. Bis dahin sollen die Anbieter nach Angaben der Regierung unter anderem sicherstellen, dass die Altersverifikation über einen Drittanbieter so erfolgt, dass weder der Verifizierer nachvollziehen kann, wo oder wann der Nachweis verwendet wird, noch die Zielplattform mehr als die nötige Ja/Nein-Information erhält. Im Entwurf ist dafür ein sogenanntes Double-Blind-Modell vorgesehen, das laut Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) über Zero-Knowledge-Proof-Verfahren realisiert werden soll.
Strafen bis in die Milliarden
Welche Inhalte oder Verhaltensweisen konkret als "beeinträchtigend" gelten, überlässt das Gesetz der zuständigen Regulierungsbehörde. Eine Beeinträchtigung kann dem Entwurf zufolge körperlich, geistig oder sittlich sein; die Norm greift, "sofern der Schutz Unmündiger vor beeinträchtigenden Inhalten oder Verhaltensweisen nicht gewährleistet ist". Auch für die Frage, ob ein Angebot überhaupt unter die Regelung fällt, ist der wirtschaftliche Charakter entscheidend: Die Leistung muss "in der Regel gegen Entgelt" erbracht werden, was ausdrücklich auch werbefinanzierte Dienste umfasst.
Bei Verstößen drohen Betreibern erfasster Plattformen Verwaltungsstrafen von bis zu 150.000 Euro. Deutlich schärfer fallen die Sanktionen für von der EU-Kommission als "sehr große Online-Plattform" eingestufte Anbieter aus: Ihnen drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Für Konzerne wie Google oder Meta könnten solche Strafen nach Berechnungen aus den vorliegenden Quellen in die Milliarden gehen. Die Plattformen sollen zudem offene Standards für die Altersverifikation unterstützen, und der Altersprüfer darf kein zentrales Nutzungsprotokoll führen.
Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft
Hintergründe für die Initiative sind nach Darstellung der Bundesregierung unter anderem Daten zur Nutzung Minderjähriger. So zeigen laut den im Begutachtungsentwurf zitierten Studien "Jedes vierte Kind zeigt demnach suchtähnliche Symptome" und "fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen nutzen ihr Gerät nahezu ununterbrochen". Pröll sagte dazu, die Plattformen hätten lange genug Zeit gehabt, "selbst Verantwortung zu übernehmen". Das sei aber nicht geschehen, weshalb die Regierung nun gesetzlich eingreife.
Die Koalitionsparteien bewerten den Entwurf überwiegend positiv, wobei die Gewichte unterschiedlich verteilt sind. Während die ÖVP den Schutzauftrag stärker betont, hebt die SPÖ die pädagogische und familienpolitische Dimension hervor. Die oppositionellen Grünen unterstützen das Vorhaben grundsätzlich, kritisieren aber "ein rechtlich schwammiges Gesetz: viel Datenschutz-Marketing, wenig konkrete Lösungen". Die FPÖ lehnt die Novelle ab und erkennt "Zensur unter dem Deckmantel des Jugendschutzes". FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sprach von einem "hinterlistigen Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen" und bezeichnete den Kinder- und Jugendschutz als "Feigenblatt für einen massiven Zensurangriff und den weiteren Ausbau staatlicher Kontrolle".
Außerhalb der Politik stößt der Entwurf teils auf Zustimmung, teils auf Skepsis. Die Bundesjugendvertretung begrüßt das Vorhaben, sofern die gewonnene Zeit genutzt wird, um junge Menschen besser auf den Umgang mit sozialen Medien vorzubereiten. Ihr Vorsitzender Moritz Mittermann sagte: "Diesen Funktionen einen Riegel vorzuschieben, ist deshalb ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen und ihrer psychischen Gesundheit." Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands, formulierte: "Wer Milliarden mit der Aufmerksamkeit junger Menschen verdient, muss auch Verantwortung für deren Schutz übernehmen." Die heimischen Kinderzimmer dürften kein rechtsfreier Raum für globale Plattformkonzerne sein, so Will.
Blick nach Australien und auf die EU
Auch international ist das Thema nicht neu: Australien gilt als Vorreiter bei Social-Media-Beschränkungen für Minderjährige und listet zehn betroffene Anbieter auf – darunter Facebook, Instagram, Reddit, Snapchat, Threads, TikTok, Twitch, YouTube, X und die australische Plattform Kick. Allerdings nutzen australische Kinder laut einer der vorliegenden Quellen die verbotenen Plattformen weiterhin, was als Grund für die in Österreich vorgesehene besonders strenge Prüfung des Altersnachweises angeführt wird. Im Unterschied zu Australien sollen in Österreich aber nicht die Plattformen selbst die Alterskontrolle vornehmen, sondern zertifizierte Drittanbieter – das war SPÖ und NEOS von Beginn an wichtig, um das sogenannte australische Modell zu vermeiden.
Parallel zur nationalen Regelung unterstützt die österreichische Bundesregierung weiterhin die geplante EU-weite Initiative zur Einführung eines Mindestalters für die Nutzung sozialer Medien. Da eine europaweite Lösung aber auf sich warten lasse, wolle Österreich vorangehen und die Altersgrenze auf nationaler Ebene einführen, heißt es aus dem Ministerrat. Babler erklärte dazu: "Es gehe darum, das, was wir unseren Kindern nicht in der realen Welt zumuten lassen wollen, dass wir das auch im digitalen Raum nicht zulassen." Auch die Lehrpläne sollen reagieren: Im Rahmen einer Curriculumreform wird an den oberen Sekundarschulen ein neues Pflichtfach "Medien und Demokratie" eingeführt; zugleich werden der Lateinunterricht und der Unterricht in einer zweiten lebenden Fremdsprache um jeweils zwei Wochenstunden gekürzt, um die neuen Inhalte unterzubringen. Schulstoff soll künftig auch das Thema künstliche Intelligenz umfassen.
Nächste Schritte bis zum geplanten Inkrafttreten
Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft bis zum 21. September. Stellungnahmen müssen laut den vorliegenden Informationen per E-Mail sowohl an medienrecht@bmwkms.gv.at als auch an Post.VII-2@bka.gv.at gesendet werden; nur eine Eingabe reiche nicht. Parallel startet auf EU-Ebene das Notifizierungsverfahren, in dem die Europäische Kommission prüft, ob der Entwurf mit EU-Recht vereinbar ist.
Babler zeigt sich optimistisch, dass das Gesetz bei einem reibungslosen Notifizierungsverfahren bereits am 1. Jänner 2027 in Kraft treten kann. Pröll sieht Österreich mit dem Entwurf als "eines der ersten Länder in Europa, das Kindern unter 14 Jahren klaren gesetzlichen Schutz vor den Gefahren sozialer Medien geben wird". Klar ist allerdings auch: Bis dahin bleibt der Entwurf ein Entwurf – die endgültige politische und parlamentarische Entscheidung steht noch aus.
Offen bleibt zudem, welche konkreten Inhalte die Regulierungsbehörde am Ende als beeinträchtigend einstufen wird und wie sich die Pflicht zur Altersverifikation in der Praxis auswirkt, insbesondere wenn Jugendliche versuchen, die Beschränkungen zu umgehen. Auch die Frage, inwieweit Drittanbieter für die Altersverifikation tatsächlich flächendeckend zur Verfügung stehen werden und ob die Zero-Knowledge-Proof-Verfahren die zugesicherten Datenschutzversprechen halten können, ist derzeit nicht abschließend beantwortet. Klarheit sollen erst die Begutachtung und die EU-Notifizierung bringen.
Fragen & Antworten
Welche Dienste sind ausgenommen?
Messenger-Dienste wie WhatsApp sollen weiterhin genutzt werden können und fallen nicht unter die geplanten Regelungen. Auch reine Online-Speicher ohne redaktionelle Anordnung der Inhalte sind ausgenommen.
Social-Media-Verbot ab 14: Österreichs Gesetzentwurf 2027 | nachrichten360