Österreich schickt Entwurf für Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren in Begutachtung
Wals-Siezenheim, 25 Juli 2026
Bernhard Holub / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Die österreichische Regierung hat sich beim Sommerministerrat in Salzburg auf einen Entwurf für ein Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren geeinigt und das Papier in Begutachtung sowie zur Notifizierung an die EU-Kommission geschickt. Ein Inkrafttreten ist nach Angaben der Regierung ab Jänner 2027 vorgesehen, sofern die EU-Notifizierung reibungslos verläuft.
Wals-Siezenheim, 25 Juli 2026
Beim Sommerministerrat in Wals-Siezenheim hat die österreichische Regierung einen Gesetzesentwurf für ein verpflichtendes Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren in Begutachtung und zur Notifizierung an die EU-Kommission geschickt, der nach Angaben der Beteiligten im Jänner 2027 in Kraft treten soll.
Die türkis-rote Koalition hat sich nach wochenlangen Verhandlungen auf einen konkreten Entwurf verständigt. Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) und Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) präsentierten das Ergebnis am Montag nach der Sitzung in Salzburg. Das Vorhaben sieht vor, dass Kinder unter 14 Jahren Social-Media-Plattformen mit suchtfördernden Funktionen künftig nicht mehr nutzen dürfen. Plattformen sollen nach dem Willen der Regierung dafür sorgen, dass Userinnen und User für den Staat identifizierbar sind – und Behörden sollen "ab einer gewissen Deliktschwere" auf diese Daten zugreifen können.
Was der Entwurf konkret vorsieht
Der Entwurf verzichtet bewusst auf eine "taxative Aufzählung" einzelner Anbieter. Stattdessen sollen jene Plattformen für unter 14-Jährige gesperrt werden, die eine "suchtfördernde Funktion" einsetzen. Darunter fallen laut Begutachtungstext Empfehlungsalgorithmen mit "überwiegend Inhalten von Fremden", Mechanismen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung sowie Push-Nachrichten bei Nichtnutzung. Auch das "Endlos-Scrollen" und das automatische Abspielen von Videos werden explizit als Beispiele genannt, ebenso die Vermittlung problematischer Vorbilder, die auf sozialen Medien posten, was sie wollen.
Die Altersverifikation soll nach Angaben von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) auf dem sogenannten "Double-Blind-Modell" beruhen. "Mittels Zero-Knowledge-Proof-Verfahren wird ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht hat – ein einfaches Ja oder Nein", erläuterte Pröll. Das Programm meldet dem jeweiligen sozialen Medium dann nur, ob die Person alt genug ist – Name, Geburtsdatum oder weitere sensible Daten würden nicht übermittelt. Der Drittanbieter gibt gegenüber der Plattform lediglich weiter, ob die registrierte Person über 14 Jahre alt ist. Damit will die Regierung datenschutzrechtliche Bedenken ausräumen, die SPÖ und Neos von Beginn an betont hatten.
So funktioniert die Altersverifikation
"Wir lösen mit unserem Gesetzesentwurf ein Versprechen ein: an die Kinder in diesem Land und an ihre Eltern", sagte Pröll nach dem Ministerrat. Österreich sei damit "eines der ersten Länder in Europa, das Kindern unter 14 Jahren klaren gesetzlichen Schutz vor den Gefahren sozialer Medien geben wird". Die Plattformen hätten lange genug Zeit gehabt, "selbst Verantwortung zu übernehmen". Bei Verstößen drohen nach Medienberichten Strafen in Milliardenhöhe; zuständig für die Aufsicht soll die KommAustria werden, die konkreten Sanktionsmechanismen werden in der Begutachtung noch verhandelt.
Die Notwendigkeit des Gesetzes untermauert die Regierung mit aktuellen Studien. Demnach zeigt jedes vierte Kind suchtähnliche Symptome im Umgang mit digitalen Medien; fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen nutzt ihr Gerät nahezu ununterbrochen. Stundenlanges Scrollen durch algorithmusgesteuerte Feeds solle künftig nicht mehr möglich sein – zumindest für unter 14-Jährige. "Wir kennen die schädlichen Auswirkungen dieser Plattformen", sagte Babler, und: "Kinder haben ein Recht darauf, von der Politik geschützt zu werden."
Bundeskanzler Stocker sprach nach dem Ministerrat von einem "guten Tag aus Sicht der Kinder". Es gebe "erstmals klare Regeln für den Zugang zu bestimmten Social-Media-Plattformen für Unter-14-Jährige". Vizekanzler Babler ergänzte: "Ich halte das für einen wichtigen und richtigen Schritt, um junge Menschen besser vor problematischen Inhalten und Funktionen im digitalen Raum zu schützen." Es gehe darum, "das, was wir unseren Kindern nicht in der realen Welt zumuten lassen wollen, dass wir das auch im digitalen Raum nicht zulassen".
Zeitplan: Notifizierung und Inkrafttreten
Beim Zeitplan zeigt sich die Regierung zuversichtlich, aber vorsichtig. "Wenn alles gut läuft mit der Notifizierung", könne das Gesetz im Jänner 2027 in Kraft treten, erklärte Babler. Die Plattformen sollen dann noch drei Monate Zeit bekommen, die neuen Regeln umzusetzen. Babler geht davon aus, dass das Gesetz am 1. Jänner 2027 in Kraft treten kann. Eine Pflicht zur Verifizierung greift damit frühestens ab April 2027. In einer ersten Reaktion zeigte sich auch die Volkspartei zufrieden: Man habe den Entwurf zügig vorangebracht und wolle den Schutz der Jüngsten mit klaren Regeln verbindlich machen.
Parallel zur gesetzlichen Regulierung plant die Regierung flankierende Maßnahmen im Bildungsbereich. So soll in Oberstufen künftig das Fach "Medien und Demokratie" eingeführt und der Unterricht um das Thema Künstliche Intelligenz erweitert werden. Damit wolle man Schulen und Eltern bei der Vermittlung von Medienkompetenz nicht allein lassen, sagte Babler. In Verbindung mit der Wehrdienstreform soll das Gesetzespaket "einen Beitrag zur Sicherheit im Land leisten: Weil wir unser Land nicht nur lebens-, sondern auch liebenswert halten wollen."
Begleitende Maßnahmen an Schulen
Beim konkreten Ablauf der Altersprüfung setzt die Regierung auf moderne Kryptografie. Die Anbindung soll über ID Austria erfolgen, einen bestehenden digitalen Identitätsnachweis des Staates. Gegenüber der jeweiligen Plattform muss der Drittanbieter dann nur weitergeben, ob die registrierte Person über 14 Jahre alt ist. Pröll betonte, dass weder Name noch Geburtsdatum noch weitere sensible Daten zu den Plattformen gelangten. Das Modell orientiere sich an europäischen Datenschutzstandards und weicht bewusst vom sogenannten "australischen Modell" ab, das für SPÖ und Neos von Beginn an nicht in Frage kam.
Kritik kam unterdessen aus Brüssel. Es sei "das Versagen der EU, dass sie nicht früher für Klarheit gesorgt hat", sagte Babler mit Blick auf die zähen Verhandlungen auf europäischer Ebene. Nun lägen die Details für den österreichischen Weg vor. Die Regierung hofft, mit dem Entwurf auch in anderen EU-Staaten eine Vorreiterrolle einzunehmen. Sollte die EU-Kommission im Zuge der Notifizierung jedoch Einwände erheben, könnte sich der Zeitplan verschieben.
Mit der Begutachtung, die am Montag startete, beginnt nun die fachliche und politische Diskussion. Interessenvertretungen, Juristen, Plattformbetreiber und Oppositionsparteien haben die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Frist Stellung zu nehmen. Erst danach wird die Regierung eine überarbeitete Fassung ins Parlament bringen. Das Ziel bleibt: ein möglichst frühzeitiger Schutz unter 14-Jähriger vor suchtfördernden Mechanismen, ohne den Datenschutz auszuhebeln oder die Meinungsfreiheit älterer Nutzerinnen und Nutzer einzuschränken.
Begutachtung und nächste Schritte
Insgesamt zeigt der Entwurf eine doppelte Stoßrichtung: einerseits ein Verbot der Nutzung für unter 14-Jährige, andererseits strukturelle Vorgaben an die Plattformen. Welche Anbieter genau betroffen sein werden, hängt davon ab, welche Funktionen sie anbieten. Damit geht Österreich einen regulatorisch eigenständigen Weg, der in den kommenden Monaten auch die europäische Debatte über Kinderschutz im Netz prägen dürfte.
Die Bundesregierung sieht sich mit dem Beschluss vom Montag auf einem Kurs, der Familien entlasten und Kinder schützen soll. Dass die Verhandlungen mit der EU-Kommission noch ausstehen, weiß auch die Koalition. Babler zeigte sich aber überzeugt, dass die Notifizierung gelingen werde – andernfalls wäre der avisiete Inkrafttretens-Termin im Jänner 2027 kaum zu halten.
In Summe verknüpft das Vorhaben mehrere Politikfelder: Jugendschutz, Datenschutz, Medienkompetenz und Sicherheit. Mit dem neuen Fach "Medien und Demokratie" und der Ausweitung des Unterrichts auf Künstliche Intelligenz soll die nächste Generation lernen, digitale Angebote kritisch zu nutzen – flankiert zum gesetzlichen Verbot, das im Frühjahr 2027 greifen soll.
Fragen & Antworten
Wer hat den Entwurf für das Social-Media-Mindestalter angekündigt?
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) sowie Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) haben den Entwurf beim Sommerministerrat in Salzburg präsentiert.
Ab wann soll das Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige gelten?
Nach Angaben von Babler kann das Gesetz am 1. Jänner 2027 in Kraft treten, sofern die EU-Notifizierung reibungslos verläuft; Plattformen sollen dann drei Monate Zeit zur Umsetzung bekommen.
Wie soll die Altersverifikation technisch ablaufen?
Die Verifikation läuft über ein Double-Blind-Modell auf Basis von Zero-Knowledge-Proof-Verfahren; an die Plattform wird nur weitergegeben, ob die Person über 14 Jahre alt ist, nicht aber Name oder Geburtsdatum.
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