Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die Entlassung des früheren Geschäftsführers der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA, Dietmar Kerschbaum, in zweiter Instanz bestätigt.
Das Oberlandesgericht Linz kam zu der Entscheidung, dass der Kläger "seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt" und dadurch das Vertrauen der LIVA "nachhaltig erschüttert" habe, wie es am Freitag hieß. Damit folgte das Gericht nicht der Argumentation Kerschbaums, der sich gegen seine Entlassung durch die LIVA gewehrt hatte.
Die LIVA ist die Veranstaltungsgesellschaft des Landes Oberösterreich und betreibt unter anderem das Brucknerhaus in Linz, einen der wichtigsten Konzert- und Veranstaltungsorte des Landes. Als Geschäftsführer der LIVA trug Kerschbaum die operative Verantwortung für das Programm und die Wirtschaftsführung des Hauses.
