Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Campos Sánchez-Bordona, wird am Donnerstag seinen Schlussantrag in der von Italien angestrengten Vertragsverletzungsklage gegen die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen vorlegen.
Italien hatte die Klage eingebracht, weil Österreich aus italienischer Sicht den freien Warenverkehr durch die Tiroler Maßnahmen rechtswidrig einschränkt. Trotz zweier Verurteilungen durch den EuGH in den Jahren 2005 und 2011 habe Österreich rechtswidrige Beschränkungen des freien Warenverkehrs beibehalten und weitere eingeführt, argumentierte die italienische Seite.
Bei den Tiroler Anti-Transitmaßnahmen handelt es sich um eine Reihe von Regelungen, die den Lkw-Transit durch das österreichische Bundesland Tirol begrenzen sollen. Dazu gehören unter anderem sektorale Fahrverbote, Dosiersysteme und Nachtfahrverbote auf bestimmten Streckenabschnitten. Italien sieht darin eine Beeinträchtigung des grenzüberschreitenden Handels, insbesondere über den Brennerkorridor.
