Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das ungarische Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit für Minderjährige gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstößt.

Urteil des EuGH

Das höchste Gericht der EU erklärte am Dienstag, dass das ungarische Gesetz, das am 15. Juni 2021 vom ungarischen Parlament verabschiedet wurde, rechtswidrig ist. Der EuGH stellte fest, dass das Gesetz Menschen stigmatisiere und marginalisiere, die nicht heterosexuell sind oder sich nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren.

Die Richter in Luxemburg betonten, dass die Regelung gegen mehrere EU-Rechtsgrundlagen verstößt, darunter die Freiheit zur Erbringung von Dienstleistungen, die EU-Grundrechte-Charta und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Gesetz schränkt den Zugang zu Inhalten über Geschlechtswechsel oder Homosexualität ein und richtet sich insbesondere an Minderjährige.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Europäische Kommission hatte Ungarn wegen des Gesetzes vor dem EuGH verklagt. Die Kommission argumentierte, dass das Gesetz gegen die Grundwerte der EU verstoße und die Rechte von LGBTQI-Personen unzulässig einschränke.

Das umstrittene Gesetz war Teil einer Reihe von Maßnahmen der ungarischen Regierung unter Viktor Orbán, die von LGBTQI-Aktivisten und internationalen Organisationen scharf kritisiert wurden. Es verbietet unter anderem die Darstellung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit in Medien, die für Minderjährige zugänglich sind, sowie in Schulmaterialien.