Die freiwillige Maßnahme der EU zur Überwachung von Online-Chats auf Kindesmissbrauch und Grooming ist ausgelaufen, sodass Anbieter solche Inhalte nicht mehr systematisch scannen dürfen. Laut Angaben des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2025 insgesamt 21.830 verdächtige Meldungen durch die Chatkontrolle erfasst. Das zuständige Ministerium konnte jedoch keine Angaben dazu machen, wie viele dieser Meldungen tatsächlich zu Anzeigen führten. In Deutschland habe etwa die Hälfte der Verdachtsfälle aus dem Jahr 2024 zu einer Anzeige geführt, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Die Zahl der gemeldeten Inhalte sei EU-weit in den letzten Jahren zurückgegangen, insbesondere bei Messenger-Diensten. Als Gründe dafür gelten die Einführung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Einstellung von Erkennungsmaßnahmen durch die Anbieter. Die EU-Kommission versucht seit längerem, verpflichtende Filter für Missbrauchsdarstellungen durchzusetzen. Verhandlungen über eine Verlängerung der Ausnahme von den EU-Datenschutzregeln scheiterten jedoch. Das Europäische Parlament lehnte eine entsprechende Regelung Ende März ab. Ursprünglich hatte das Parlament vorgeschlagen, die Ausnahme bis zum 3. August 2027 zu verlängern – allerdings nur für Nutzer, die von Strafverfolgungsbehörden als Verdächtige identifiziert wurden.
Freiwillige EU-Chatkontrolle zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch ausgelaufen

Kurzfassung
Die freiwillige Maßnahme der EU zur Überwachung von Online-Chats auf Kindesmissbrauch und Grooming ist ausgelaufen, sodass Anbieter solche Inhalte nicht mehr systematisch scannen dürfen.