Innsbruck, 16 Juli 2026

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in der Transitklage Italiens gegen Österreich die Position Roms weitgehend bestätigt und sieht die Tiroler Lkw-Beschränkungen auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) als teilweise unionsrechtswidrig an.

Nach Ansicht von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona verstoßen das von Österreich verhängte Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot gegen das Unionsrecht. Das geht aus seinen Schlussanträgen hervor, die am Donnerstag in Luxemburg veröffentlicht wurden. Die Richterinnen und Richter am EuGH sind nun am Zug, eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Italien hatte gegen Österreich geklagt, weil es der Ansicht ist, dass bestimmte Maßnahmen zur Begrenzung des Schwerlastverkehrs auf der A12 und der A13 gegen Unionsrecht verstoßen. Konkret beanstandet Rom unter anderem die ab März 2018 eingeführte Verkehrsdosierung, die die Zahl der Lastkraftwagen aus Deutschland und mit einem Fahrtziel im Süden auf der Inntalautobahn auf höchstens 300 Fahrzeuge pro Stunde beschränkt. Diese Dosierung selbst hält der Generalanwalt allerdings nicht für unionsrechtswidrig.

Kern der Kritik: Nacht- und Winterfahrverbot