Wien, 16 Juli 2026
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Campos Sánchez-Bordona, hat in seinen Schlussanträgen drei der vier von Italien beanstandeten Tiroler Lkw-Fahrverbote auf der A12 Inntalautobahn und der A13 Brennerautobahn als nicht mit dem EU-Recht vereinbar bewertet.
Hintergrund der Klage
Italien hatte vor rund zwei Jahren Klage gegen Österreich eingereicht, weil es die Tiroler Maßnahmen als unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs ansieht. Betroffen sind vier unterschiedliche Regelungen: ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf einem 84 Kilometer langen Abschnitt der A12, ein Winterfahrverbot an Samstagen zwischen Jänner und Anfang März auf A12 und A13, ein sektoraler Fahrverbotsabschnitt über 65 Kilometer auf der A12 sowie die seit März 2018 praktizierte Blockabfertigung bei Kufstein, die den Lkw-Zustrom stundenweise dosiert.
