Der EU-Rat hat sich auf die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle verständigt, sodass die anlasslose Durchleuchtung privater Chats bis April 2028 wieder in Kraft treten kann.

Die EU hat eine Einigung im Streit um die sogenannte Chatkontrolle erzielt. Dabei handelt es sich um eine Verordnung, die gegen die Verbreitung von sexuellem Missbrauch an Kindern im Internet vorgehen soll. Nach der nun erzielten Übereinkunft soll die anlasslose Chatkontrolle, wie sie Brüssel nennt, bis April 2028 wieder Geltung erlangen können.

Konkret sieht das Vorhaben vor, dass Messenger-Dienste und andere Kommunikationsplattformen Inhalte flächendeckend auf verdächtige Missbrauchsdarstellungen prüfen sollen, auch wenn kein konkreter Verdacht gegen einzelne Nutzer besteht. Befürworter argumentieren, dass nur so kinderpornografisches Material im Netz wirksam aufgefunden werden könne. Kritiker halten dem entgegen, dass eine allgemeine Durchsuchung privater Kommunikation einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Unionsbürger darstelle.