Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmen am Donnerstag darüber ab, ob Messengerdienste wieder private Kommunikation nach Inhalten von sexuellem Kindesmissbrauch durchsuchen dürfen.
Hintergrund: Worum es bei der Chatkontrolle geht
Bei der sogenannten Chatkontrolle geht es um eine Ausnahmeregelung von Datenschutzregeln, die bis April 2028 gelten soll. Eigentlich hatten die Abgeordneten das Vorhaben vor über drei Monaten abgelehnt. Nun kommt es dennoch zu einer erneuten Abstimmung im Europaparlament.
Demnach können Unternehmen wie WhatsApp, Microsoft oder Google Chats mit automatisierten Programmen scannen, um etwa Darstellungen von Kindesmissbrauch zu melden. Die Ausnahme galt bereits bis April 2026 und lief dann aus. Das Scannen im Rahmen der Ausnahme ist freiwillig und setzt keinen konkreten Verdacht voraus.
Ablauf: Vom Eilverfahren zur Abstimmung
Am Dienstag stimmte eine Mehrheit der Parlamentarier dann für ein Votum im Eilverfahren. Zuvor hatte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola es beim letzten EU-Gipfel im Juni allerdings überraschend wieder auf die Tagesordnung gebracht. Die EU-Mitgliedsstaaten sprachen sich anschließend mit einem formalen Beschluss doch noch für die Ausnahmeregelung aus und ermöglichten dem Europaparlament damit, erneut über die Verlängerung abzustimmen.
Düpont sagte …, die Übergangsphase mit einer faktischen Rechtslücke sei nicht akzeptabel. Darum gebe es nun noch einmal eine Abstimmung. Damit begründete die CDU-Europaabgeordnete das Vorgehen im Parlament.
Stimmen aus dem Parlament
Sollte bei der inhaltlichen Abstimmung keine absolute Mehrheit im Parlament (360 von 719 Abgeordneten) gegen das EU-Vorhaben stimmen, wäre der Vorschlag doch noch angenommen. Mit anderen Worten: Nur wenn mindestens 360 Abgeordnete mit Nein stimmen, scheitert die Verlängerung der Ausnahme.
Abgeordnete aus unterschiedlichsten Fraktionen kritisierten das unübliche Vorgehen. Sie sehen in der kurzfristigen Wiederaufnahme eines zuvor abgelehnten Vorschlags einen Bruch mit den üblichen Gepflogenheiten des Hauses.
Mögliche Folgen
Die Befürworter verweisen auf den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Die Gegner monieren den Eingriff in die Privatsphäre und die Schwächung verschlüsselter Kommunikation. Beide Seiten sehen sich in der Debatte mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft, Tech-Wirtschaft und Sicherheitsbehörden konfrontiert.
Sollte die Abstimmung am Donnerstag die nötige Mehrheit gegen den Vorschlag erreichen, bliebe die Chatkontrolle in Europa vorerst ausgesetzt. Andernfalls könnten Anbieter ab Inkrafttreten der Regelung ihre automatisierten Scan-Systeme reaktivieren. Weitere politische und rechtliche Auseinandersetzungen gelten als wahrscheinlich.
Die Nachricht wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet. Der Beitrag wurde über dpa-AFX verbreitet.
