Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmen am Donnerstag darüber ab, ob Messengerdienste wieder private Kommunikation nach Inhalten von sexuellem Kindesmissbrauch durchsuchen dürfen.

Hintergrund: Worum es bei der Chatkontrolle geht

Bei der sogenannten Chatkontrolle geht es um eine Ausnahmeregelung von Datenschutzregeln, die bis April 2028 gelten soll. Eigentlich hatten die Abgeordneten das Vorhaben vor über drei Monaten abgelehnt. Nun kommt es dennoch zu einer erneuten Abstimmung im Europaparlament.

Demnach können Unternehmen wie WhatsApp, Microsoft oder Google Chats mit automatisierten Programmen scannen, um etwa Darstellungen von Kindesmissbrauch zu melden. Die Ausnahme galt bereits bis April 2026 und lief dann aus. Das Scannen im Rahmen der Ausnahme ist freiwillig und setzt keinen konkreten Verdacht voraus.