Straßburg, 02 Juli 2026
Das EU-Parlament will am Dienstag in Straßburg entscheiden, ob die geplante Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle im Dringlichkeitsverfahren behandelt werden soll.
Hintergrund der Debatte ist eine befristete Ausnahme von EU-Datenschutzregeln, die im April ausgelaufen ist. "Ziel der Übergangsregelung ist es demnach, vor allem Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren", heißt es in dem Vorhaben. Während der Geltungsdauer dieser Ausnahme konnten Anbieter von Online-Kommunikation private Chats mit automatisierten Programmen scannen, um verbotene Darstellungen zu melden.
"Eine zeitlich befristete Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es den Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, dafür auch privat gesendete Chats zu kontrollieren." Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google nutzten diese Möglichkeit demnach zum Scannen von Inhalten.
