EU-Rückführungsreform: Return Hubs und neue Abschiebungen | nachrichten360
EU einigt sich auf neue Rückführungsregeln mit Abschiebezentren in Drittländern
Brüssel, 02. Juni 2026
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Kurzfassung
Die Europäische Union hat sich auf eine Reform des Rückführungsrechts geeinigt, die Abschiebezentren in Drittstaaten vorsieht. Das Abkommen muss noch vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten formell bestätigt werden.
Die Europäische Union hat sich nach einer Triloge zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament am Montagabend auf eine Reform des Rückführungsrechts geeinigt, die sogenannte Return Hubs in Drittstaaten vorsieht und den Druck auf abgelehnte Asylbewerber erhöht.
Die vorläufige Einigung wurde am Montagabend nach Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament erzielt, wie die zyprische Ratspräsidentschaft mitteilte. Den Vorsitz der 27 Mitgliedstaaten hat derzeit Zypern inne. Nicholas Ioannides, stellvertretender Migrationsminister Zyperns, erklärte: 'The new regulation will speed up the return process and increase returns of persons who have no legal right to stay in the EU.' Die formelle Zustimmung durch das Europäische Parlament und die EU-Staaten gilt als Formsache.
Was die 'Return Hubs' konkret vorsehen
Kern der neuen Verordnung ist die Schaffung sogenannter Return Hubs in Ländern außerhalb der EU. Sie sollen dann zum Einsatz kommen, wenn Herkunftsstaaten ihre Staatsangehörigen nicht zurücknehmen oder diplomatische Beziehungen fehlen. Die Betroffenen würden dann in den Drittstaaten untergebracht, die im Gegenzug voraussichtlich finanzielle Mittel oder Visaerleichterungen erhielten. Bisher fehlte in der EU ein solcher rechtlicher Rahmen für Drittstaatenlösungen.
Die Verordnung sieht zudem vor, dass abgelehnte Asylbewerber zur Mitwirkung an ihrer eigenen Abschiebung verpflichtet werden, wenn sie eine Inhaftierung vermeiden wollen. Möglich werden EU-weite Kürzungen der Unterhaltsleistungen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Familien mit Kindern können künftig abgeschoben werden; unbegleitete Minderjährige sind ausgenommen. Abschiebungshaft kann verhängt werden, wenn die Behörden Fluchtgefahr oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit feststellen.
Die zulässige Höchstdauer der Abschiebungshaft wird auf zwei Jahre ausgeweitet, in Sonderfällen um weitere sechs Monate verlängerbar. Derzeit liegt die Höchstdauer in den meisten Mitgliedstaaten deutlich darunter. Die EU-Kommission hatte betont, dass mehr als zwei Drittel der ausreisepflichtigen Migranten nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.
Die EU-Innenkommissar Magnus Brunner begrüßte die Einigung und erklärte, die EU habe nun 'mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden'. Der Österreicher gehört der EU-Kommission an. Nach Angaben der Kommission sind die Zahlen irregulärer Grenzübertritte und Asylanträge in der EU zuletzt zurückgegangen, während die Zahl der Abschiebungen im vergangenen Jahr gestiegen ist.
Deutschlands Rolle bei der Suche nach Drittstaaten
In der Bundesrepublik kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, bis Jahresende entsprechende Vereinbarungen mit Drittstaaten abschließen zu wollen. Deutschland arbeitet eigenen Angaben zufolge mit anderen EU-Staaten an entsprechenden Abkommen. Neben Deutschland führen nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA mindestens fünf EU-Länder Gespräche mit Drittstaaten, darunter Österreich, die Niederlande, Dänemark und Griechenland. Mögliche Standorte liegen demnach überwiegend in Afrika.
Als Vorbild gilt ein Abkommen Italiens mit Albanien, das die Auslagerung von Abschiebungshaft und Asylverfahren vorsieht. Dieses Modell liegt allerdings beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), eine endgültige Entscheidung steht aus. Anders verlief der Versuch des Vereinigten Königreichs, Asylverfahren nach Ruanda zu verlagern: Das Vorhaben kostete laut Berichten über 800 Millionen Euro und scheiterte. Die Labour-Regierung unter Premierminister Keir Starmer kippte den Plan nach dem Regierungswechsel.
Politisch kam die Mehrheit zustande, weil die EVP um den CSU-Politiker Manfred Weber mit rechten Fraktionen im Europäischen Parlament enger zusammenarbeitete als bisher bekannt. Nach DPA-Recherchen gab es eine Chatgruppe und ein persönliches Treffen zwischen Mitarbeitenden beider Seiten. AfD-Europaabgeordnete Mary Khan äußerte Zufriedenheit und sagte, damit werde die Grundlage geschaffen, 'endlich Ordnung in die europäische Migrationspolitik zu bringen'.
Politische Mehrheit und Kritik
Kritik kam unter anderem von SPD-Europaabgeordneter Birgit Sippel, die von einer 'erbarmungslosen Abschiebepolitik' sprach, die weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der EU-Grundrechtecharta und rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sei. Die französische Grünen-Abgeordnete Mélissa Camara nannte das Ergebnis 'beschämend' und sprach von einem 'a historic setback' für die Menschenrechte in der EU. Sie kritisierte zudem die Legalisierung von 'Return Hubs' außerhalb der EU, die Möglichkeit der Inhaftierung Minderjähriger sowie 'home visits inspired by ICE practices': 'the legal arsenal serving a xenophobic ideology is now complete'.
Auch internationale Hilfsorganisationen äußerten scharfe Kritik. Marta Welander, Sprecherin der International Rescue Committee (IRC), warnte: 'This deal will give governments much broader powers to detain and deport people.' Die Verordnung drohe, 'immigration raids' zu normalisieren und 'detention in prison-like facilities outside EU territory' auszuweiten, 'that are essentially legal black holes'. Zudem steige das Risiko, dass Menschen in Länder abgeschoben würden, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder Schlimmeres drohten. Das Hilfswerk Caritas erklärte, die EU verlagere mit den Abschiebezentren ihre Verantwortung nach außen. Das Netzwerk Picum warnte vor verstärkter Überwachung und Diskriminierung von Abgeschobenen in Ländern, 'in die sie noch nie einen Fuß gesetzt haben'.
Noch ausstehende formelle Zustimmung
Silvia Carter, Sprecherin der in Brüssel ansässigen Plattform für internationale Zusammenarbeit bei undokumentierten Migranten, sagte: 'The Regulation is going to create a draconian detention and deportation machine.' Verglichen mit der US-Einwanderungspolizei ICE fügte sie hinzu: 'Across the Atlantic, we see the violence and fear created by ICE's brutal immigration enforcement. Europe should be learning from the harms of that model, not building its own version of it.' Menschenrechtsorganisationen und kirchliche Verbände warnten zugleich vor einer 'Kriminalisierung der Migration'.
Bevor die neue Verordnung in Kraft treten kann, müssen das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten sie noch förmlich billigen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie in Kraft; einzelne Bestimmungen sollen erst nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten angewendet werden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die der christdemokratischen EVP angehört, erklärte, die neuen Maßnahmen sollten eine Wiederholung der Migrationskrise von 2015 verhindern, als rund eine Million Menschen in der EU Asyl beantragten.
Fragen & Antworten
Was sind die neuen 'Return Hubs' der EU?
Die 'Return Hubs' sind Abschiebezentren in Drittstaaten außerhalb der EU, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden sollen, deren Herkunftsländer sie nicht zurücknehmen oder mit denen keine diplomatischen Beziehungen bestehen.
Welche EU-Länder verhandeln bereits mit Drittstaaten über Abschiebezentren?
Nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA führen mindestens fünf EU-Länder entsprechende Gespräche, darunter Deutschland, Österreich, die Niederlande, Dänemark und Griechenland. Mögliche Standorte liegen vor allem in Afrika.
Welche Kritik üben Menschenrechtsorganisationen an der neuen Verordnung?
Organisationen wie die International Rescue Committee, Caritas und das Netzwerk Picum warnen vor einer Auslagerung der EU-Verantwortung, vor Inhaftierung in 'gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets' und vor der Abschiebung in Länder, in denen den Betroffenen Verfolgung oder Folter drohen könnten.