EU-Parlament ebnet Weg für befristete Rückkehr der Chatkontrolle
Straßburg, 10 Juli 2026
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Kurzfassung
Das EU-Parlament hat am Donnerstag in Straßburg mit knapper Mehrheit den Weg für eine befristete Rückkehr der Chatkontrolle freigemacht. 314 Abgeordnete stimmten dagegen, 276 dafür – die nötige absolute Mehrheit von 361 Stimmen für eine Ablehnung wurde verfehlt. Verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Signal und Threema bleiben ausgenommen.
Straßburg, 10 Juli 2026
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg mit 276 Ja-Stimmen gegen 314 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen den Weg für eine befristete Rückkehr der sogenannten Chatkontrolle freigemacht, weil die für eine Ablehnung nötige absolute Mehrheit von 361 Abgeordneten verfehlt wurde.
Hintergrund: Eine Ausnahme wird verlängert
Hinter dem Schlagwort Chatkontrolle steckt die Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die es schon mal gegeben hat und im April 2026 ausgelaufen war. Die Ausnahme galt seit 2021, stets befristet. Im Frühjahr konnten sich EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten nicht auf eine Fortsetzung einigen, deshalb lief Anfang April die von Anfang an befristete Erlaubnis aus. Die neuen Regelung ist befristet bis zum 3. April 2028.
Am Donnerstag hat das Europäische Parlament in Straßburg den Weg für die Rückkehr der sogenannten Chatkontrolle freigemacht – obwohl 314 Abgeordnete dagegen stimmten und nur 276 dafür. In der zweiten Lesung gilt der Vorschlag der Mitgliedstaaten als angenommen, wenn ihn nicht eine absolute Mehrheit von 361 Abgeordneten aktiv ablehnt. Diese Hürde wurde aber verfehlt. Bei der Abstimmung am Donnerstag hätte nur eine absolute Mehrheit aller EU-Abgeordneten (nicht nur der im Plenarsaal anwesenden) die Verlängerung verhindern können.
Die EPP-Fraktion hatte die Regelung in einem Eilverfahren früh in der Woche durch das Parlament peitschen wollen – ein ungewöhnliches Vorgehen. Am Dienstag wurde mit knapper Mehrheit für die Abstimmung am Donnerstag votiert. Dasselbe Parlament hatte die Verlängerung im März noch abgelehnt. Kurz vor der Sommerpause setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola das Thema per Eilverfahren erneut auf die Tagesordnung.
Metsola und das Eilverfahren
Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, von der Europäischen Volkspartei (EPP/EVP), wollte ein rechtliches Vakuum verhindern und drängte darauf, dass der EU-Rat die Ausnahme erneut prüft. Die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten setzten mit aktiver Hilfe der Europäischen Volkspartei (EPP) eine erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung für die „freiwillige" Chatkontrolle durch. Einige Abgeordnete glauben, dass Metsola mit diesem Manöver möglicherweise gegen die Geschäftsordnung des Parlaments verstoßen hat.
Die inhaltliche Substanz der Regelung ist eng begrenzt. Es handelt sich um eine Erlaubnis, nicht um eine Pflicht. Kein Anbieter wird zum Scannen gezwungen. Sie erlaubt großen Online-Diensten wie Google, Meta oder Microsoft, unverschlüsselte private Nachrichten und Bilder freiwillig und automatisiert auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Verdachtsfälle werden an Behörden gemeldet. Eine generelle Pflicht zum Scannen – auch verschlüsselter Inhalte – ist aus dem Entwurf gestrichen worden.
Das EU-Parlament hat zudem durchgesetzt, dass auch Inhalte unangetastet bleiben müssen, die erst noch verschlüsselt werden sollen. Ein Durchleuchten direkt auf dem Smartphone vor dem Versand, was durchaus diskutiert wurde, ist zunächst nicht vorgesehen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger sind ausdrücklich ausgenommen. Bei WhatsApp, Signal oder Threema werden Nachrichten auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder lesbar – nicht einmal der Anbieter kann mitlesen.
Was gescannt wird – und was nicht
Betroffen sind dagegen unverschlüsselte Dienste, vor allem von US-Anbietern: E-Mails über Gmail oder Outlook.com, Direktnachrichten auf Instagram, Snapchat oder Discord, Kommunikation über Microsofts Xbox. Auf Instagram schaltete Meta allerdings am 8. Mai 2026 E2EE für Direktnachrichten zwischen Nutzern ab und kann somit theoretisch Einblick in die Nachrichtenverläufe nehmen. Beim Kurznachrichtendienst X werden private Chatnachrichten ebenfalls nur auf dem Transportweg verschlüsselt. Der Anbieter spricht dabei zwar von einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, da die privaten Schlüssel aber auf den Servern des Unternehmens gespeichert werden, ist diese Angabe sehr fragwürdig.
Die großen US-Plattformen erklärten daraufhin, ihre Scans trotzdem fortzusetzen, obwohl die europäische Rechtsgrundlage fehlte. Denn nach US-Recht müssen amerikanische Anbieter entdecktes Missbrauchsmaterial ohnehin an die dortige Meldestelle NCMEC melden. Europäische Anbieter von Messenger-Diensten haben das Scanning noch nie angewandt.
Die Kritik an dem Verfahren wiegt schwer. Die Grünen witterten einen «schwarzen Tag für Demokratie, Bürgerrechte und Kinderschutz». Die Piratenpartei nannte den Verfahrenstrick eine «Farce». Die AfD sprach gegenüber der dpa von einem «demokratischen Skandal». Bürgerrechtler wie der frühere Europaabgeordnete Patrick Breyer sprechen von einer Farce, die der Demokratie schade. Datenschützer und Bürgerrechtler sehen dies hingegen als einen Schritt zu einer lückenlosen Massenüberwachung.
Kritik: Fehlerquoten und Massenüberwachung
Auch inhaltlich gibt es erhebliche Bedenken. Die Fehlerquoten der Filter liegen bei einzelnen Anbietern bei bis zu 20 Prozent. Laut Bundeslagebild des BKA waren zuletzt 48 Prozent der eingehenden Hinweise strafrechtlich nicht relevant. Nach Angaben des Bürgerrechtlers Patrick Breyer bestehen rund 99 Prozent der von Meta gemeldeten Inhalte aus bereits bekanntem Material, mit dem sich laufender Missbrauch in aller Regel nicht stoppen lässt. Die EU-Kommission räumt in ihrer eigenen Auswertung ein, dass sich ein Nutzen der Massen-Scans nicht wirklich belegen lasse.
Die Gegner der Maßnahme argumentieren, dass die anlasslose Durchleuchtung eine Massenüberwachung darstellt, einen massiven Eingriff in die Privatsphäre bedeutet, fehleranfällig ist und die Strafverfolgungsbehörden mit Falschalarmen überlastet. Sie verweisen darauf, dass gezielte, richterlich angeordnete Überwachung und die Meldung verdächtiger Fälle durch Nutzer bereits die wirksamsten Instrumente im Kampf gegen Kindesmissbrauch sind. Selbst der Kinderschutzbund fordert bevorzugt gezielte Ermittlungen statt anlassloser Durchleuchtung.
Die Befürworter sehen das anders. Befürworter wie die Unionsparteien halten dagegen: Ohne die Regelung fehle den Plattformen die Rechtsgrundlage im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen, das sei eine gefährliche Schutzlücke. ÖVP-Abgeordneter Lukas Mandl sagte, es sei "wichtig, dass Plattformen weiter suchen dürfen und Kinder geschützt werden". Nach der Abstimmung erklärte er: "Ich habe kein Verständnis dafür, wenn Kinderschutz zur Verhandlungsmaterie gemacht wird. Das ist unangebracht. Das haben wir heute korrigiert, wenn auch mit einigen Wermutstropfen, weil einige wenige eingebrachte Anträge zur Verwässerung knappe Mehrheiten gefunden haben."
Die Grünen-Abgeordnete Lena Schilling kritisierte scharf: "Mit der heutigen Entscheidung hat das Europäische Parlament den Weg für die Rückkehr der anlasslosen Chatkontrolle freigemacht. Das ist ein riesiger Rückschritt für unsere Grundrechte. Die Zahlen der Kommission zeigen selbst, wie unverhältnismäßig die Chatkontrolle ist. Milliarden private Nachrichten werden durchsucht, obwohl nur ein Bruchteil überhaupt zu einem Treffer führt. Millionen Menschen geraten damit unter Generalverdacht, ohne dass Kinder dadurch besser geschützt werden". NEOS-Abgeordnete Anna Stürgk erklärte: "Mit der Ablehnung von Ende-zu-Ende Verschlüsselung hat eine Mehrheit im Europäischen Parlament verstanden, dass Massenüberwachung keine Lösung sein darf, denn sie steht im absoluten Gegensatz zu unseren Grundrechten. Umso wichtiger ist es jetzt, eine dauerhafte Lösung zu schaffen, die Kinder wirksam schützt und gleichzeitig unsere Freiheitsrechte wahrt".
Positionen aus Österreich
In Österreich kündigten FPÖ, NEOS und Grüne an, mit Nein abstimmen zu wollen. Die FPÖ lehnt die Chatkontrolle als „anlasslose Massenüberwachung" ab, die nichts mit Grundrechtsschutz zu tun habe. Die NEOS fordern hingegen, dass die Plattformen wie im ursprünglichen Vorschlag der Kommission zur Überwachung verpflichtet werden. SPÖ-EU-Delegationsleiter Andreas Schieder erklärte, das Provisorium der freiwilligen Überprüfung sei "nicht das, was wir wollen, aber wir werden zustimmen". Er wäre dafür, dass "Plattformen Verantwortung übernehmen müssen".
Der Ball liegt nun beim Rat der EU-Staaten. Der Standpunkt des Parlaments (in der geänderten Fassung) wird nun dem Rat vorgelegt, der drei Monate Zeit hat, die Änderungen anzunehmen oder abzulehnen. Der Rat der EU-Staaten muss den Änderungen des Parlaments – darunter der Ausnahme für Verschlüsselung – innerhalb von drei Monaten zustimmen, bevor die Regelung endgültig in Kraft tritt. Sollte der Rat nicht alle Änderungen akzeptieren, wird ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, um sich auf das Gesetz zu einigen. Mandl zeigte sich zuversichtlich: "Der sprichwörtliche Ball liegt jetzt beim Rat der Regierungen. Ich bin zuversichtlich, dass der Ball bald verwertet wird und wir den Kinderschutz wieder einschalten. Kinderschutz duldet keinen Aufschub."
Wie es weitergeht: Rat und Chat Control 2.0
Parallel verhandeln die EU-Institutionen ab September über eine dauerhafte Verordnung, von Kritikern Chatkontrolle 2.0 genannt. In den zuvor diskutierten Plänen für „Chat Control 2.0" war ein verpflichtendes Scannen direkt auf dem Gerät vorgesehen, bei dem Software auf dem Endgerät Nachrichten vor dem Versand prüft und sie anschließend Ende-zu-Ende verschlüsselt. Anbieter wie Whatsapp, Signal oder Threema wären dadurch verpflichtet worden, anlasslos die privaten Nachrichten ihrer Nutzer zu scannen. Kritiker warnen jedoch, sie könnte über verpflichtende Auflagen für Anbieter durch die Hintertür zurückkehren. Bislang scheiterten derartige Vorstöße am Widerstand der EU-Mitgliedstaaten.
Der WDR-Digitalexperte Jörg Schieb ordnet das Geschehen in seinem Kommentar „Chatkontrolle – Abstimmen, bis das Ergebnis stimmt" scharf ein. Er schreibt: "Unsere Demokratie" ist dann keinen Deut besser. Wer mit einem Parlament so umgeht, verwirkt jedes Recht, mit dem Finger auf Autokraten in Washington oder Budapest zu zeigen. Der Autor argumentiert, der Umgang der EU mit der Chatkontrolle-Abstimmung offenbare ernsthafte demokratische Defizite in der Europäischen Union.
Die EU-Kommission hatte im Mai 2022 vorgeschlagen, Internet-Plattformen gesetzlich zum massenhaften Ausspähen privater Chatnachrichten zu verpflichten, um Bilder von Kindesmissbrauch aufzuspüren, und nicht wie bisher freiwillig. Laut Europäischer Kommission ist Europa weltweit der größte Standort für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Netz. Jede Sekunde werden 2 entsprechende Bilder oder Videos online geteilt. Die Verhandlungen dazu unter den Mitgliedsländern gestalteten sich aufgrund des Widerstands einiger Länder – darunter Österreich und Deutschland – schwierig. Es ging dabei um Datenschutzbedenken.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten wünschen sich „Client Side Scanning" direkt auf den Geräten, um Verschlüsselung zu umgehen. Das EU-Parlament hat jedoch durchgesetzt, dass Inhalte, die verschlüsselt werden sollen, unangetastet bleiben müssen. Die Abgeordneten wollen etwa „Kommunikationen, bei denen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet wird, wurde oder werden wird", vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausnehmen. Das Europäische Parlament hat nun dreimal eine Mehrheit gegen die Verlängerung der Chatkontrolle-Ausnahme geäußert.
Fragen & Antworten
Was ist die Chatkontrolle genau?
Die Chatkontrolle ist eine befristete EU-Ausnahmeregelung, die es großen Online-Diensten wie Google, Meta oder Microsoft erlaubt, unverschlüsselte private Nachrichten und Bilder freiwillig und automatisiert auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Es handelt sich um eine Erlaubnis, nicht um eine Pflicht.
Warum hat das EU-Parlament die Regelung angenommen, obwohl mehr Abgeordnete dagegen stimmten?
In der zweiten Lesung gilt der Vorschlag der Mitgliedstaaten als angenommen, wenn ihn nicht eine absolute Mehrheit von 361 Abgeordneten aktiv ablehnt. Diese Hürde wurde verfehlt: 314 Abgeordnete stimmten dagegen, 276 dafür, 17 enthielten sich.
Welche Messenger sind von der Regelung ausgenommen?
Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema, iMessage und Wire sind ausdrücklich ausgenommen. Betroffen sind vor allem unverschlüsselte Dienste wie Gmail, Outlook.com, Direktnachrichten auf Instagram, Snapchat, Discord und Microsofts Xbox.
Chatkontrolle: EU-Parlament stimmt für befristete Rückkehr | nachrichten360