EU-Parlament verlängert Chatkontrolle in zweiter Lesung
Brüssel, 10 Juli 2026
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Kurzfassung
Das EU-Parlament hat in zweiter Lesung für eine Fortführung der anlasslosen Chatkontrolle gestimmt, da die nötige absolute Mehrheit von 360 Gegenstimmen verfehlt wurde. Damit können Unternehmen wie Meta, Microsoft und Google private Chats weiterhin nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch scannen, sofern der Rat der Mitgliedstaaten dem Änderungsvorschlag zustimmt.
Brüssel, 10 Juli 2026
Das EU-Parlament hat am 9. Juli 2026 in einer umstrittenen zweiten Lesung für die Fortführung der sogenannten Chatkontrolle gestimmt und damit den Weg für eine Übergangsregelung bis April 2028 freigemacht.
Bereits im März 2026 hatten die Abgeordneten eine Verlängerung der seit 2021 geltenden Ausnahmeregelung vom EU-Datenschutz zunächst abgelehnt. Damals reichte in der ersten Lesung eine einfache Mehrheit; das Votum fiel mit 228 Ja-Stimmen, 311 Nein-Stimmen und 92 Enthaltungen gegen eine Fortführung aus. In der nun abgehaltenen zweiten Lesung war laut den Verfahrensregeln des Parlaments eine absolute Mehrheit notwendig, um die Chatkontrolle abzulehnen, wofür 360 Nein-Stimmen erforderlich gewesen wären. Dieses Quorum wurde verfehlt.
Im konkreten Votum votierten 276 Abgeordnete für ein Ende der Chatkontrolle, 286 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Da die Schwelle von 360 Stimmen gegen die Verlängerung nicht erreicht wurde, „diese damit aber nicht als abgelehnt galt, sondern als angenommen gewertet wurde“, gilt die Fortführung der Ausnahmeregelung als beschlossen.
Verfahrensregeln und Abstimmungsverlauf
Konkret können Anbieter wie Meta, der Konzern hinter WhatsApp und Instagram, Microsoft und Google weiterhin private Kommunikation auf Hinweise zu sexuellem Kindesmissbrauch durchsuchen. Dabei läuft die Kommunikation durch ein automatisiertes Verfahren, das auf Basis von technischen Daten Bilder oder Videos erkennt, die bereits als verbotene Darstellungen bekannt sind, um deren Weiterverbreitung zu unterbinden und diese zu melden. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten sollen von der Regelung ausgenommen sein.
Die Ausnahmeregelung erlaubt es großen Internetplattformen, Nachrichten und Beiträge ihrer Nutzer auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu scannen; der Rat der Europäischen Union hat drei Monate Zeit, um die vorgeschlagene Änderung zum Ausschluss der Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichten von der Regelung anzunehmen oder abzulehnen. Tut er dies nicht, wird ein Vermittlungsverfahren eingeleitet.
Kritik an EVP und Parlamentspräsidium
Im Vorfeld der Abstimmung hatte die christdemokratische EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, gemeinsam mit Parlamentspräsidentin Roberta Metsola das Thema überraschend wieder auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl sich die Mehrheit der Abgeordneten im März 2026 bereits dagegen ausgesprochen hatte. Bürgerrechtler und Oppositionspolitiker kritisierten das Vorgehen der EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, und der dazugehörigen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola dafür scharf; die Grünen-Fraktion sprach von einem Missbrauch einer Verfahrenslücke.
Dass dabei alle Nutzer unter Generalverdacht gestellt werden, hatte das EU-Parlament bereits erkannt und sich deshalb im März gegen eine Verlängerung gestellt. Nun stimmte es auf Druck der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission in einem Dringlichkeitsverfahren ab; dieses Vorgehen war unter den Fraktionen hoch umstritten, was zu einer recht chaotischen Abstimmung führte, die jetzt einhergeht mit Änderungswünschen.
Argumente der Befürworter und Kritiker
Befürworter einer solchen Regelung sehen darin eine Möglichkeit, Fälle von sexuellem Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und mehr Täter zur Verantwortung ziehen zu können. Kerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, warnte, bei einem Aus für die sogenannte Chatkontrolle würde den Ermittlungsbehörden „ein gravierendes Instrument im Kampf gegen sexuelle Gewalt genommen“. Proponenten betonen zudem, dass es sich nicht um eine Kontrolle privater Chats handele, sondern nur um die Suche nach Bildern aufgrund bekannter Muster.
Kritiker sehen das anders. Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, erklärte, der Gesetzesvorschlag zur Chatkontrolle würde „eine Überwachungsinfrastruktur ausrollen, die es so noch nie gegeben hat“. Gegner wie der Deutsche Kinderschutzbund argumentieren, „die Darstellungen sexualisierter Gewalt würden in der Regel nicht über private Messenger, sondern File-Hosting-Dienste ausgetauscht“; „dort seien anlasslose Scans wichtig“. Chatkontrollen griffen tief in die Privatsphäre auch von Kindern ein, statt anlassloser Überwachung brauche es zielgerichtete Maßnahmen wie Prävention und Aufklärung.
Zudem fordern Kritiker, dass Anbieter zu verbindlichen Sicherheitsauflagen, Risikoanalysen und zum Scan unverschlüsselter Inhalte verpflichtet werden; im Rahmen schon bestehender Befugnisse müsse es mehr anlassbezogene Ermittlungsarbeit geben. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan nannte das Verfahren einen „demokratischen Skandal“. Große Tech-Unternehmen wie Meta, TikTok und Snapchat hatten das Vorgehen unterstützt; die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten hatten auf eine rasche Abstimmung gedrängt.
Die de facto erzwungene Verlängerung setzt die anlass- und verdachtslose Massenüberwachung von Nutzern fort und verzögert die Ausarbeitung einer verbindlichen, rechts- und datenschutzkonformen Lösung. Zeit dafür ist jetzt bis zum Jahr 2028. Vor der Übermittlung an Behörden ist zudem nach EU-Regeln eine menschliche Prüfung der Treffer vorgeschrieben, um Softwarefehler auszuschließen.
Der Standpunkt des EU-Parlaments wird nun an den Rat der Europäischen Union übermittelt. Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission zudem zu den Parlamentsvorschlägen Stellung nehmen und der Rat seine endgültige Zustimmung erteilen.
Fragen & Antworten
Worum geht es bei der Chatkontrolle?
Die Chatkontrolle erlaubt Anbietern wie Meta, Microsoft und Google, private Nachrichten ihrer Nutzer automatisiert auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu scannen. Dafür gilt eine befristete Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln.
Warum wurde die Verlängerung nicht gestoppt?
In der zweiten Lesung am 9. Juli 2026 war eine absolute Mehrheit von 360 Nein-Stimmen nötig, um die Fortführung abzulehnen; erreicht wurden nur 286 Gegenstimmen. Damit galt die Verlängerung als angenommen.
Welche Kritik äußerten Abgeordnete und Bürgerrechtler?
Bürgerrechtler, Oppositionspolitiker und die Grünen warfen der EVP-Fraktion sowie Parlamentspräsidentin Roberta Metsola vor, das Thema überraschend wieder auf die Tagesordnung gesetzt zu haben. Zudem warnten sie vor einer bislang beispiellosen Überwachungsinfrastruktur und einem Eingriff in die Privatsphäre auch von Kindern.
Chatkontrolle: EU-Parlament stimmt für Verlängerung | nachrichten360