EU führt pauschale Zollabgabe auf Kleinsendungen aus Drittstaaten ein
Brüssel, 01 Juli 2026
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Kurzfassung
Ab dem 1. Juli 2026 erhebt die EU eine pauschale Zollabgabe von mindestens drei Euro pro Produktkategorie auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten. Damit fällt die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro weg; im vergangenen Jahr waren 5,9 Milliarden solcher Sendungen in die EU gelangt.
Brüssel, 01 Juli 2026
Die Europäische Union führt ab Mittwoch einen neuen Zoll auf Päckchen aus Ländern außerhalb der EU ein: Pro Produktkategorie in einer Sendung fallen pauschal drei Euro an, womit die bisherige Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro entfällt.
Ausmaß der Paketflut
Die EU-Kommission begründet den Schritt mit einer Paketflut, die in den vergangenen Jahren mit der Beliebtheit von Onlinehändlern wie Shein und Temu gewachsen ist und für Probleme in den Zollbehörden sorgt. "Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an", heißt es aus Brüssel. Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag – viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden).
Konkret bedeutet die Neuregelung: Bislang galt eine Ausnahme für Lieferungen mit einem Wert von unter 150 Euro. "Diese Freigrenze ist nun abgeschafft", teilte die Kommission mit. "Auf sie wurde kein Zoll erhoben" – das ändert sich mit dem 1. Juli. Für ein Päckchen mit einem T-Shirt und einer Haarspange werden beispielsweise sechs Euro fällig, "Enthält ein Päckchen ausschließlich mehrere T-Shirts, bleibt die Abgabe bei drei Euro."
Wer zahlt – und wie viel?
Wie die EU-Kommission erklärt, sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich. Die Händler können die Zollpauschale aber an den Verbraucher weiterreichen. Expertinnen und Experten haben bereits festgestellt, dass Preise auf Online-Plattformen entsprechend gestiegen sind. "Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen", sagte Karolin Junker de Neui, E-Commerce-Expertin der Beratung Etribes.
Hintergrund ist die seit Jahren wachsende Beliebtheit von Onlinehändlern wie Shein und Temu. "Billig-Anbieter wie Shein oder Temu boomen: Massenhaft bestellen Kundinnen und Kunden in Europa Produkte aus dem Ausland", schildert die Deutsche Umwelthilfe. Geschäftsführerin Barbara Metz sagte, die Zahl der Pakete, die in die EU eingeführt werden, sei seit 2022 von 1,3 Milliarden auf 5,8 Milliarden pro Jahr angestiegen. "Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, um auch deutlich zu machen, dass wir ein Eindämmen der vielen Pakete brauchen, die hier ankommen."
Reaktion der Logistikbranche
Gleichzeitig rechnen die Paketdienstleister DHL und Hermes nicht damit, dass dadurch weniger Pakete nach Europa versendet werden. "Wir haben in den letzen Jahren gesehen, dass diese EU-Zollfreigrenze ausgenutzt wurde", sagte Ann-Katrin Hamacher vom Verbraucherzentrale Bundesverband. So sei eine Sendung auf mehrere kleine Pakete aufgeteilt worden, um Zollgebühren und Kontrollen zu vermeiden. Auch Pakete mit einem Warenwert von über 150 Euro seien teilweise falsch gekennzeichnet worden, sodass die Unternehmen ebenfalls nicht zahlen mussten.
Die Pauschale soll nach Angaben der Kommission die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht. Die Pauschale gilt voraussichtlich bis zum 1. Juli 2028. Dann sollen die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung gelten. Beaufsichtigt werden soll das Ganze von einer neuen EU-Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille. 2028 ist eine neue zentrale digitale Plattform geplant, die von allen 27 nationalen Zollbehörden in der EU genutzt werden soll.
Wettbewerb und Verbraucherschutz
Dass die Maßnahme die gewünschte Wirkung erzielt, ist allerdings offen. Katharina Gangl, Studienleiterin am Nürnberg Institut für Marktentscheidungen, sagte im Interview mit SWR Aktuell: "Gerade bei kleinen Preisen nehmen wir Preiserhöhungen überproportional wahr." Die gesamte Präsentation der Billigplattformen sei darauf ausgerichtet, mehr zu verkaufen, als Konsumenten eigentlich wollten. Es bleibe abzuwarten, wie Onlinehändler auf die neuen Regeln reagierten.
Dass die Paketflut durch Zölle aufgehalten werden kann, glaubt die Ökonomin Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft nicht. "Durch den Aufbau von Lagern und Distributionszentren hier in Europa finden natürlich auch Investitionen hierzulande statt", sagte sie. Konkret hätten große chinesische Plattformen wie Shein und Temu bereits begonnen, lokale Lager und Distributionszentren in Europa zu bauen. Damit würden sie die neuen Regeln aber zugleich unterlaufen – und brächten das Geschäft zollfrei auf den europäischen Markt.
Übergangsregelung bis 2028
Zudem warnte Sultan vor den Folgen für kleinere Anbieter: "es wird eben wahrscheinlich so sein, dass man vor allen Dingen kleinere Unternehmen im Ausland trifft, die nicht die Möglichkeit haben, solche Logistikanpassungen vorzunehmen." Sultan denkt hier an Unternehmen, die im geringen Maße Kunsthandwerk oder Produkte in kleinen Margen anbieten. Auch Alien Mulyk, designierter Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh), bestätigte: "Die Unternehmen haben bereits begonnen, ihre Logistik nach Europa zu holen und fallen durch Einfuhren per Container nicht mehr in den Anwendungsbereich der Abgabe."
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die Umstellung vor allem mehr Aufmerksamkeit beim Bestellen. Über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS), an dem die meisten großen Plattformen teilnehmen, ist die Einfuhrumsatzsteuer häufig bereits im Kaufpreis enthalten. "Nichtkommerzielle Geschenksendungen aus Nicht-EU-Staaten mit einem Warenwert von bis zu 45 Euro sind zollfrei", erläutert die EU-Kommission. Voraussetzung ist allerdings, dass das Paket eindeutig als Geschenksendung gekennzeichnet ist – andernfalls kann es passieren, dass der Empfänger bei der Zustellung Zoll und eine Servicegebühr zahlen muss.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich zudem auf längere Wartezeiten einstellen. Ein Sprecher des deutschen Paket-Marktführers DHL rechnet damit, dass 85 bis 90 Prozent der Pakete, die aus dem Nicht-EU-Ausland kommen, über zwei unterschiedliche Systeme vorverzollt sind und regulär zugestellt werden können. Bei 10 bis 15 Prozent dieser Pakete sei das nicht der Fall – hier gehe DHL zunächst ins Obligo und bezahle Steuern und Gebühren. Dafür müsse der Empfänger an der Haustür eine Pauschale von 7,50 Euro bezahlen, plus die vorher bezahlten Steuern und Gebühren.
Was Verbraucher beachten sollten
Die Deutsche Post berechnet dafür beispielsweise eine Servicepauschale von 7,50 Euro. Hinzu kommen kann die Einfuhrumsatzsteuer, die der deutschen Mehrwertsteuer von sieben beziehungsweise 19 Prozent entspricht. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass die deutsche Preisangabenverordnung für alle Online-Marktplätze gilt, die sich an deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher richten: Alle Preise müssen inklusive Steuer und Gebühren ausgewiesen werden.
Der deutsche Zoll empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers zu prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist. Zur Berechnung bietet der Zoll einen Abgabenrechner an. Hinweise auf den Versandort fänden sich häufig in den Versandinformationen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Bestellprozess, erläutert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Auch ungewöhnlich lange Lieferzeiten könnten ein Hinweis darauf sein, dass die Ware nicht aus der EU komme.
Mit den neuen Zollvorgaben sollen die Wettbewerbsbedingungen angeglichen werden – europäische Anbieter unterliegen teils strengeren Anforderungen, etwa im Arbeitsrecht, beim Schadstoffschutz und bei technischen Standards. Die EU-Parlamentarierin Anna Cavazzini (Grüne), die sich die Arbeit des Zolls an großen europäischen Häfen wie Antwerpen und Rotterdam angeschaut hat, sagte: "Die Beamten sind total überlastet und können einfach nicht mehr gewährleisten, dass gescheit kontrolliert wird." Die neue Plattform solle es erleichtern, "die schwarzen Schafe können endlich leichter und gezielter entdeckt werden".
Bereits Ende Mai hatte die Europäische Kommission eine 200-Millionen-Euro-Strafe gegen Temu verhängt – die Begründung: Die Plattform gehe nicht ausreichend gegen illegale Produkte auf ihrer Seite vor. Temu hat bis Ende August Zeit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Shein und Temu äußerten sich auf Anfragen der dpa nicht. Auch wenn Produkte den Zoll passieren, bleibt das Risiko: Viele Produkte beurteilt die Stiftung Warentest als "giftig" und "gefährlich", darunter Ladegeräte, die in Flammen aufgehen können, oder Kinderkleidung, die giftige Stoffe enthält.
Neben der Zollreform plant die EU für November zudem eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Pakete aus Drittstaaten – wie hoch diese sein wird, ist noch nicht entschieden. Wie hoch die sein wird, ist noch nicht entschieden. Die nationale Zollabgabe wird aber von den Unternehmern gezahlt, nicht von den Verbrauchern. Die FPÖ kritisierte die Regelung als "massive finanzielle Mehrbelastung", während Österreichs Wirtschafts- und Finanzminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und Markus Marterbauer (SPÖ) die Abschaffung der Zollfreigrenze begrüßten. Spätestens im November müsste Marterbauer allerdings seine nationale Paketsteuer abschaffen, sonst drohe eine Klage aus Brüssel.
Fragen & Antworten
Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026 bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?
Die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro entfällt. Stattdessen fällt pro Produktkategorie in einer Sendung eine pauschale Zollabgabe von drei Euro an, die grundsätzlich von den Händlern zu zahlen ist.
Welche Produkte und Plattformen sind von der Regelung besonders betroffen?
Im Fokus stehen günstige Onlinehändler wie Shein, Temu und AliExpress. Da die Zölle auf jede einzelne Warenkategorie erhoben werden, kann eine Bestellung mit mehreren Produktkategorien schnell sechs Euro oder mehr kosten.
Wie geht es nach der Übergangsphase mit den Zöllen weiter?
Die Pauschale gilt voraussichtlich bis zum 1. Juli 2028. Danach sollen die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung gelten und eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille die Abwicklung übernehmen.
EU-Paketzoll ab Juli 2026: 3 Euro pro Warenkategorie | nachrichten360