Innsbruck, 24 September 2026

Im Korruptionsverfahren um die Miete einer Hungerburg-Villa muss sich der frühere Tiroler Immobilienunternehmer René Benko abermals vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) Anfang Juli einen Teilfreispruch aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen hat.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Benko habe gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner oder Vertretern von dessen Familienstiftung eine sogenannte wahrheitswidrige Garantie abgegeben. Die Anklage wirft dem insolventen Unternehmer vor, mit dieser Erklärung unrichtige Zusicherungen über die Mietkonditionen der Hungerburg-Villa gemacht zu haben, was nun in zweiter Instanz vor dem Landesgericht Innsbruck aufzuklären ist.