Die Deutsche Bahn plant nach einem Bericht der „Bild"-Zeitung ein bundesweit geltendes Alkoholverbot an allen rund 5.400 Bahnhöfen in Deutschland, wie Konzernchefin Evelyn Palla ankündigte.

Die Deutsche Bahn will den Konsum von Bier, Wein, Schnaps und anderen alkoholischen Getränken auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen künftig flächendeckend untersagen. Das Vorhaben erstreckt sich nach den Plänen des Staatskonzerns auf sämtliche Stationen im Bundesgebiet, mit Ausnahme der Flächen innerhalb der Bahnhofsgastronomie. Wie „Bild" unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, soll die Regelung über das Hausrecht der Deutschen Bahn durchgesetzt werden.

Konzernchefin Evelyn Palla begründete den Schritt mit dem Schutz von Personal und Fahrgästen. „Genug ist genug", sagte Palla. In einem weiteren Wortlaut erklärte sie: „Für mich zählt nur eins: der Schutz unserer Kollegen und unserer Reisenden." Damit greift die Bahnchefin eine Formulierung auf, die zuvor bereits in der Berichterstattung der „Bild" als zentrale Aussage herausgestellt worden war.

Bisherige Verbotszonen an großen Bahnhöfen

Bereits heute gilt an mehreren großen deutschen Hauptbahnhöfen ein Konsumverbot. Nach Angaben von „Bild" war ein solches Verbot etwa an den Hauptbahnhöfen in Frankfurt, Hamburg und Köln bereits im April 2024 eingeführt worden. Im Anschluss an diese Regelung sei die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen an den betroffenen Stationen „spürbar" zurückgegangen, berichtet die Zeitung.

Auf dieser Erfahrung aufbauend weitet der Staatskonzern die Regelung nun laut „Bild" über sein Hausrecht bundesweit aus. Wer sich wiederholt nicht an das Verbot hält, dem drohe nach dem Bericht ein dauerhaftes Hausverbot für die jeweilige Station. Die Deutsche Bahn erhofft sich davon mehr Ordnung und Sicherheit im gesamten Stationsnetz.

Rechtsgrundlage: Hausrecht der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn betreibt nach eigenen Angaben rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland. Sie ist damit einer der größten Immobilienbewirtschafter im öffentlichen Raum. Die geplante Ausweitung des Alkoholverbots berührt daher nicht nur den Bahnverkehr selbst, sondern auch die Aufenthaltsqualität in den Bahnhofsgebäuden und auf den Vorplätzen, die häufig als Treffpunkte und Durchgangsorte genutzt werden.

Mit der Durchsetzung der neuen Regelung werden voraussichtlich die DB-Sicherheitskräfte sowie die Bundespolizei betraut sein. Beide Stellen sind nach Angaben aus der Berichterstattung schon heute an großen Knotenbahnhöfen im Einsatz. Die Deutsche Bahn begründet das Vorhaben auch mit dem Wunsch, das Sicherheitspersonal und die Reisenden gleichermaßen zu schützen.

Die Ankündigung erfolgte über einen Bericht der „Bild"-Zeitung, die das Vorhaben zuerst öffentlich machte. Eine offizielle Bestätigung über die Unternehmenskommunikation der Deutschen Bahn, die über den zitierten Wortlaut hinausgeht, lag zunächst nicht vor. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) griff den Bericht in ihrem Newskanal auf.

Sicherheitspersonal und Bundespolizei im Einsatz

Rechtlich stützt sich das Unternehmen auf das Hausrecht als Eigentümer und Betreiber der Bahnhofsgebäude. Damit kann die Bahn den Aufenthalt auf ihren Flächen an eigene Bedingungen knüpfen. Das Verbot soll nach den bisher vorliegenden Informationen für den gesamten öffentlich zugänglichen Bereich der Stationen gelten, einschließlich der Bahnsteige und Bahnhofshallen.

Die Wirksamkeit der bereits bestehenden Verbotszonen an großen Hauptbahnhöfen wird in der „Bild" als positives Signal für den bundesweiten Schritt gewertet. Sollte die Auswertung der Pilotstandorte den erhofften Effekt bestätigen, dürfte das Vorhaben nach Einschätzung von Branchenbeobachtern nur noch eine Frage der konkreten Umsetzung sein. Kritikerinnen und Kritiker sehen hingegen die Gefahr einer Einschränkung des öffentlichen Raums.

Insgesamt verdeutlicht die Ankündigung den wachsenden Stellenwert von Sicherheitsfragen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Die Deutsche Bahn reagiert damit auf eine Reihe von Vorfällen, die in den vergangenen Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Wie genau das bundesweite Verbot kommuniziert und kontrolliert werden soll, blieb zunächst offen.

Der Vorgang fügt sich in eine breitere Diskussion über die Nutzung öffentlicher Räume in Deutschland ein. Vergleichbare Regelungen gibt es bereits an Flughäfen, in Stadien und in Teilen des öffentlichen Nahverkehrs anderer Länder. Die Deutsche Bahn betritt mit einem flächendeckenden Alkoholverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland aber Neuland.

Die Reaktionen aus Politik, Fahrgastverbänden und Gastronomie stehen noch aus. Beobachterinnen und Beobachter erwarten, dass insbesondere die Frage, welche Bereiche genau vom Verbot ausgenommen sind – etwa überdachte Wartebereiche oder Bahnhofsvorplätze –, in den kommenden Tagen öffentlich diskutiert wird.